Erstmal: vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Also ich bin an einer Oberschule tätig. Wir haben auch Schüler im 4- stelligen Bereich. Eine ziemlich große Schule also.
Der Einwand, dass mit Teilzeit eine Nebentätigkeit nicht genehmigt wird, da man ja Stunden reduziert aufgrund der Familie, ist ein relevanter, der mir bisher nicht in den Sinn kam.
Ich dachte, dass das Landesamt für Schule das entscheidet ( Nebentätigkeit ja/ nein), nicht die Schulleitung. Bin ich da falsch informiert?
Wirklich ärgerlich, sollte da so sein. Weil es echt ne Menge Bedarf an Familientherapeuten gibt ( gerade jetzt), ich das echt gerne machen würde, es aber ja sinnfrei ist, mehrere tausend Euro zu investieren, ohne dann damit arbeiten zu dürfen.
Somit bleibe einem ja nur den Lehrerjob an den Nagel zu hängen oder den anderen Traum platzen zu lassen.
Wie gesagt: Mir fehlt da echt n Ansprechpartner, der mir konkret sagen könnte, was genehmigt wird und was nicht.
Wisst ihr denn, ob es „erlaubt“ ist, mich beim Landesamt für Schule selbstständig zu informieren oder wäre das nicht der offizielle Dienstweg? Meine Güte, echt kompliziert ..
Aber danke für eure Hilfe!