Das sind doch knapp 2000€. Das ist alles andere als wenig, wenn man bedenkt, dass noch mindestens 23 Jahre arbeiten müsstest.
Sorry hab mich falsch ausgedrückt. Ich meinte, die Steuern kommen mir wenig vor.
Das sind doch knapp 2000€. Das ist alles andere als wenig, wenn man bedenkt, dass noch mindestens 23 Jahre arbeiten müsstest.
Sorry hab mich falsch ausgedrückt. Ich meinte, die Steuern kommen mir wenig vor.
Hallo,
ich beschäftige mich mit dem Thema Dienstunfähigkeit. Die möglichen Versorgungsbezüge brutto habe ich mit dem Versorgungsrechner NRW berechnet.
Für die Steuern darauf habe ich den bmf-steuerrechner benutzt (siehe Anhang). Da kann man allerdings kein Jahr in der Zukunft auswählen, daher aktuelles Jahr.
Kann mir jemand sagen, ob ich das so einigermaßen richtig eingegeben habe? Die Steuern kommen mir nämlich etwas wenig vor.
Danke im voraus.
Gilt das auch, wenn man sich direkt auf Stellen im anderen Bundesland bewirbt? Das geht ja auch mit Freigabeerklärung.
Man gibt ja keine bestimmte Schule an, sondern nur Schulform- und Ortswünsche, wobei Schulform vor Ortswunsch geprüft wird. Im Prinzip wäre der "Wunsch" dann erfüllt, wenn die Schulform irgendwo in NRW erfüllt ist. Auch innerhalb eines gewünschten Ortes will man vielleicht nicht an eine bestimmte Schule, obwohl der "angegebene Wunsch" ja erfüllt ist.
Im Versetzungserlass NRW steht ja: "Bei Annahme eines Versetzungs- oder Serviceangebots...", später "Absage einer beabsichtigten wunschgemäßen Versetzung..."
Das verstehe ich jetzt rechtlich so, dass ich bei vorliegender Freigabe erstmal ggf. ein Versetzungsangebot bekomme, das ich aber auch noch ablehnen kann und dann an meiner jetzigen Schule bleibe. Sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber beamtenrechtlich ist ja manchmal einiges möglich...
Nach Lesen der folgenden Personalratsinfos mache ich mir allerdings etwas Sorgen, dass man bei Erfüllung der abgegeben Wünsche automatisch versetzt wird. Da hört sich das nämlich so an, als ob man nur ein Serviceangebot (Angebot ohne Erfüllung der Wünsche) ablehnen kann?
http://www.pr-hauptschule.de/19Info01.pdf
https://www.bezreg-muenster.de…fo-2017-10_versetzung.pdf (Seite 2)
Danke für die Antwort.
Ist das dann so, das ggf. "Angebote" aus allen angegebenen Kreisen, Städten kommen? Oder wenn schon der erste Rang erfüllt wird, die anderen Ränge gar nicht mehr geprüft werden?
Bei mir ist das so, dass neben den Ortswünschen natürlich auch die Schule entscheidend ist, so dass ich ggf. eine Schule aus einem nachrangig angegeben Ort einer Schule vorziehen würde, die laut Ortswunsch weiter vorne steht.
Hallo,
ich hab eine Frage zum Ablauf einer Versetzung in NRW.
- erstmal ja online bis zum Termin
- dann in Papierform zur Schulleitung
- Entscheidung über Freigabe.
Wie geht es dann weiter bei genehmigter Freigabe?
Kommen ggf. Angebote von Schulen aus den angegeben Ortswünschen? Ich gehe davon aus, dass man dann bei Angeboten noch entscheiden kann, ob man wechselt oder nicht?
Ich hoffe, es ist nicht so, dass man automatisch versetzt wird und dann vor vollendete Tatsachen gestellt wird?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
CDL Danke für die Verlinkung von Susannea
Leider reichen heutzutage zwei Lehrergehälter eben nicht mehr aus, um hier ein Haus zu finanzieren 😭 Wir haben auch kein Eigenkapital. Außerdem ist mein Mann „nur“ Vertretungslehrer in Teilzeit und verdient nicht mal unsere aktuelle Kaltmiete. Und ich selbst wollte auf lange Sicht auch nicht ewig Vollzeit Sek II mit zwei Korrekturfächern arbeiten, eben weil wir kleine Kinder haben. Daher wäre unsere Situation in der Gegend am Niederrhein mit besseren Jobaussichten für meinen Mann und der Familie als Rückendeckung einfach angenehmer.
Meine Schulleitung kann das Gottseidank gut nachvollziehen und würde mir die Freigabe erteilen.
Mittlerweile habe ich auch erfahren, dass man Versetzungsanträge zwar zum 30.11. stellen muss, aber dass man einen großen Radius ziehen kann, den man noch im Nachhinein (wenn ein neues Zuhause gefunden ist) verkleinern kann, außerdem können Versetzungsanträge auch zurückgezogen werden.
Vielleicht ja auch interessant für den ein oder anderen Mitlesenden hier.
Danke für die Info. Bei dem System wundert mich ja nicht mehr viel. Aber ich gehe hoffentlich recht in der Annahme, dass ich einen Versetzungsantrag stelle, ggf. die Freigabe bekomme, ggf. Angebote bekomme und dann aber immer noch entscheiden kann, ob ich wechsle oder nicht? Nicht, dass das man noch irgendwohin automatisch versetzt wird, wo man gar nicht hin will.
Das wird bald ein Ende haben - da ist einiges im Gange, bei uns ist es so, dass alle in den Stunden („freie“ durch die abwesenden Prüfungsklassen) anwesend sein müssen und sich, falls sie keine Vertretung bekommen haben, um Team-teaching oder sonstiges kümmern müssen- neben dem Prüfungsgeschäft.
Absolut lächerlich!
Bei uns am BK wird das maximal schlecht geregelt. Wenn ein Kollege spezielle Klassen unterrichtet, die im Februar wegfallen, fallen diese Stunden aus seinem Deputat und er kann sogar zuhause bleiben. Das führt zu maximal bösem Blut unter den Kollegen, was ich durchaus nachvollziehen kann.
Wir haben Kollegen, die zu 100% in diesen Klassen eingesetzt sind und die haben gefühlt 3 Monate vor den Sommerferien bereits keine Verpflichtung mehr.
Dann haben wir wiederum andere, die in der Abendschule unterrichten und trotzdem am Folgetag direkt in der ersten Schulstunde antanzen. Bei dem Punkt läuft das alles etwas 'optimierungsbedürftig' ...
Ist bei uns nach den Osterferien auch so (z.B. Berufliches Gymnasium, Abendschule). Das sind dann in der Regel aber nur ein paar Abschlussklassen. Ich hab davon auch schon profitiert. Aber wie will man das anders regeln? Soll man jetzt zwangsweise die Kollegen auf mehr Abteilungen aufteilen? Da würden die gleichen Kollegen wahrscheinlich auch wieder jammern. Hat alles seine Vor- und Nachteile. Gibt sicher auch viele, die trotz Ausfallstunden keine Lust auf BG oder Abendschule hätten oder dafür nicht geeignet wären.
Danke für die schnelle Antwort :). Das hatte ich auch so im Kopf, war mir dann aber nicht mehr so ganz sicher.
Hallo,
gelten diese Altersgrenzen der Bundesländer auch bei "ordentlicher" Versetzung aus anderem Bundesland mit Freigabeerklärung als Beamter auf Lebenszeit oder nur bei Neuverbeamtung?
Danke im voraus für eine Antwort
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