Aus gesundheitlichen Gründen scheitert man aber höchst selten in der Probezeit. Die gesundheitliche Eignung wird schließlich vor der Verbeamtung auf Probe (oder ggf. auch nur davor zur Verbeamtung auf Zeit) festgestellt und entscheidet, ob man überhaupt eine Planstelle mit A oder E antreten darf. Die Ausnahmen, die dann in der Probezeit so schwerwiegend erkranken, dass die Dienstfähigkeit vorübergehend nicht mehr (ausreichend) gegeben wäre für eine Verbeamtung auf Lebenszeit lassen sich idealiter von einer Schwerbehindertenvertretung beraten, ob sie bei ihrem Krankheitsbild mit GdB dieses Problem umgehen könnten und beantragen dann rechtzeitig einen GdB. Oder lassen sich von ihrer Gewerkschaft beraten, ob sie nach vollständiger, zeitnaher Genesung erfolgreich einen Antrag auf Wiedereinstellung stellen könnten oder sind dann eben zumindest noch als angestellte Lehrkräfte eingesetzt oder so schwer erkrankt, dass der Schuldienst ihr geringste Problem wäre oder oder oder. Das sind aber wirklich die Sonderfälle, die man eben nicht pauschal klären kann, sondern wo es viele individuelle Lösungen und Antworten gibt je nach Art der gesundheitlichen Probleme.
Da stimme ich dir zu 100% zu. Ich bin nämlich ein solcher Fall und hatte den Beitrag hier dann auch aus meiner Perspektive beantwortet. Das hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen