Beiträge von TeachSmart

    Entschuldigt, ich bin davon ausgegangen, dass sie mit der Hüftprothese einen GdB hat.


    Dass dieser "nur" bei 20 liegt, ist natürlich insofern "schlecht", da du ab 30 eine Gleichstellung vom Arbeitsamt erhalten würdest und dann mit dem gleichgestellten GdB von 50 gute Chancen für meine zuerst genannte Begründung hättest.


    Mach dir aber auf jeden Fall keine Sorge. Dass du keine "höhere" Schwerbehinderung attestiert bekommen hast, könnte ja umgekehrt ebenfalls ein gutes Argument sein, dass du eben dienstfähig bist - und das auch mit Prothese :)

    Mit schwerbehinderten Lehrkräften muss einmal im Schuljahr ein Gespräch geführt werden, um die Rahmenbedingungen zu klären. Ich würde die Vertretung übernehmen, jedoch um einen Termin bitten, wo genau solche Dinge geklärt werden. Äußere deine Angst, dich zu überarbeiten. Dir als schwerbehinderte Person sind Pausen sehr wichtig. Wertschätze den Stundenplan und bitte um eine Regelung für künftige Vertretungssituatonen.


    Ich denke, dann wird dein Punkt gerne übernommen :)

    Das Attest wurde diese Woche zur Bezirksregierung geschickt.

    Es gab keine Probleme während der Wiedereingliederung.

    Ich habe Angst, dass der Amtsarzt mich mit der Hüftprothese aus der Probezeit entlassen kann.

    Ich kann dir sagen, dass Amtsärzte dich nur noch verbeamten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass du in den nächsten 5 Jahren dauerhaft dienstunfähig bist. Alles andere hat keinen Bestand vor Gericht. Hast du einen Grad der Behinderung beantragt? Dies würde dir einen zusätzlichen Schutz geben.


    Ich wurde während der Probezeit schwerbehindert und ich bin mittlerweile auf Lebzeiten verbeamtet.

    Was hat es mit dem Widerspruch auf sich?


    Ich würde mir ja schon wünschen, dass RLP künftig beschließt, dass die Grundschulkräfte endlich A13 bekommen. Ich habe das Glück in einem von zwei Bundesländern zu leben, die weiterhin nur A12 in Aussicht haben :zahnluecke:

    Die GEW RLP schreibt, dass im neuen Haushalt 480 Millionen Steuermehreinnahmen vorhanden sein werden. Die Heraufsetzung von Grundschulkräften (A12 --> A13) kostet rund 50 Millionen. RLP ist neben dem Saarland das einzige Bundesland, welches noch nichts in diese Richtung unternommen hat. Es ist einfach ermüdend...


    In meinem Fall "profitiere" ich von der 5,5% Erhöhung zum 01.02. auch nur, weil ich zufälligerweise eine Stufe steige. Ansonsten würde es finanziell kaum einen Unterschied machen, wenn ich plötzlich 70 Euro mehr Krankenkassenbeitrag zahle.


    Quelle: GEW RLP

    Interessant, wie so die Erfahrungen und Empfehlungen sind.


    Ich bin von Beginn an bei der Debeka versichert und durch meine chronische Erkrankung in medizinischer Dauerbehandlung. Rechnungen jeglicher Art wurden übernommen (Krankenhausaufenthalte, Brille, Psychotherapie, Operationen, Zahnersatz…). Selbst wenn die Beihilfe nicht 50% übernommen hat, hat die Debeka oft noch die Differenz bezahlt.


    Einen Ansprechpartner habe ich hier vor Ort, aber niemand nervt mich mit Werbung. Mein Mann - kein Lehrer - ist mittlerweile auch bei der Debeka privat versichert und zufrieden.

    In der Tagesordnung des Landtages in RLP steht für nächste nichts zu dem Thema. Schade, dass es nicht vorangetrieben wird. Vor April rechne ich mit nichts :(

    Man glaubt’s ja nicht, RLP ist das erste Bundesland, welches einen Gesetztesentwurf bereitgestellt hat. Wird wohl mit der nächsten Sitzung verabschiedet :)

    In Hessen ist es keine Pflicht, woher nimmst du die Annahme? Rechtsgrundlage ist § 167 SGB, da steht nichts von Mindeststunden und auch in den Handreichungen findet sich dazu nichts.

    Das ist keine Annahme von mir, sondern eine Anweisung des Schulamtes in Wiesbaden! Ich musste mit einem vollen Deputat mit mindestens 13 Stunden zurückkommen.

    Ich würde einen GdB auf jeden Fall beantragen. Selbst wenn du nur einen von 30 bekommst, kannst du die Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen und bist so mit einem Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Diese Absicherung ist viel wert!

    Das genaue Prozedere kenne ich nicht, außer dass du den Antrag über den normalen Dienstweg einreichst. Sicher weiß ich aber, dass du die Schule ablehnen kannst. Du wirst mit Sicherheit angerufen und sprichst dann alles mit dem/derjenigen ab.

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