Beiträge von paxson5

    *schubs*


    Kennt jemand den aktuellen Stand? Eine befreundete Kollegin meinte gehört zu haben, dass die BJS ab dem nächsten Schuljahr in NDS tatsächlich verpflichtend sein sollen?

    Es ist schon seit Jahren verbindlich, dass entweder Bundesjugendspiele oder eine alternative Wettkampfveranstaltung durchzuführen sind. Eine (geplante) Änderung insofern, dass zukünftig nur noch Bundesjugendspiele erlaubt sind, ist mir bisher nicht bekannt.


    Ja, es gibt einen KMK-Beschluss, dass sie das sind und dass die Klassen 1-4 aber dies in Wettbewerb- und Spielform machen sollen und nicht als Wettkampf.

    Soviel ich weiß gilt das eh erst ab nächstem Schuljahr ;) Aber den richtigen Beschluss dazu gibt es scheinbar nirgends, denn da hängt ja immer noch der alte drin.


    Das ist für das genannte Bundesland irreführend. In Niedersachsen gibt es weiterführende Bestimmungen für den Schulsport, die aktuell andere Klassenstufen festlegen und andere Vorgaben machen. Ob die von dir zitierte Entscheidung eines Ausschusses der KMK auch später von der KMK beschlossen wird, ist nicht gewiss.

    https://www.mk.niedersachsen.de/download/61315


    Bestimmungen für den Schulsport

    Punkt 5.3, 3. Absatz:


    „Für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 3 bis 10 sind in jedem Schuljahr Bundesjugendspiele in mindestens einem der drei Teile Gerätturnen, Leichtathletik oder Schwimmen oder eine alternative Wettkampfveranstaltung durchzuführen.


    Ein Sportabzeichentag anstatt der Bundesjugendspiele oder jahrgangsweise Wettkämpfe geht auch, gar nichts geht nicht.

    1) -3) Lifestyle-Inflation vermeiden

    4) kein Riester

    5) keine Lebensversicherung, eventuell BU

    6) selbstgenutzte Immobilie, wenn günstiger, oder als Schutz vor Eigenbedarfskündigung, wenn diese Sicherheit erwünscht ist; nicht größer/ luxeriöser als nötig, siehe 1) bis 3)

    7) Aktien! Langfristig und gestreut.

    Deine Internetrecherche bezüglich der Ferientermine dürfte korrekt sein, diese Termine sind älteren Kindern höherer Schuljahrgänge vorbehalten. Wohl auch zurecht, denn mal soeben vier Wochen verpassten Schulstoffs in der z. B. neunten Klasse „aufzuholen“ ist herausfordernd. Dieser Vorgehensweise der Rehaträger wird kaum jemand in Frage stellen.


    Ob der Arbeitgeber deines Mannes „not amused“ ist, ist erstens nicht relevant und zweitens erstmal herauszufinden. Vielleicht einfach mal fragen. Habt ihr das schon?

    Und das Männer keine (längere) Elternzeit, Rehazeit, … nehmen können, halte ich für eine Mär. Frauen, die nicht Beamtinnen sind, können das ja auch. So wird das nichts mit der Gleichberechtigung …

    Was spricht denn dagegen, dass dein Mann die Reha begleitet? Das wäre doch wesentlich einfacher mit den Versicherungen zu klären.

    Da du es als super anstrengend einschätzt (und deswegen lieber nicht in den Ferien fahren möchtest) wäre drei Wochen „Kinder frei“ vielleicht auch für dich eine willkommene Erholungspause.

    Würden Leute, die in Hessen im Landesdienst stehen, das Landesticket nicht umsonst bekommen, würden sich sicherlich einige ein Abo oder Ähnliches kaufen, und die DB bzw. Die Bundesrepublik Deutschland … so denkt das Land aber nicht, es möchte ein attraktiver Arbeitgeber sein, deswegen trägt es die Kosten.


    Im Weiteren möchte ich nur erwähnen, dass Landesetat und Bundesetat zwei ganz verschiedene Etats sind. Hinzu kämen noch die Etats der Kommunen. Jeder hat eigene Einnahmequellen und andere Ausgabeverpflichtungen. Regelmäßig wird darüber gestritten, wer was zu bezahlen hat. Ein deutlicher Hinweis, dass es aus Sicht der meisten keine bloße Umverteilung ist. Auch wenn letztlich alles Steuergelder sind.


    Was Du als meine „Vermutung“ bezeichnest war eher ein Witz. Ich setze nächste Mal einen Smiley dahinter. 🙂

    Ich vergaß, es war groß auf der Titelseite aller Tageszeitungen (weil es gerade keine wichtigeren Meldungen gibt), dass das kostenlose LandesTicket nun auch deutschlandweit gilt, weil der Staat zu viel Geld hat (so weit reichte meine Fantasie wirklich nicht). Bitte entschuldige.

    Der Denkfehler liegt darin, dass du glaubst, es handele sich um ein kostenloses Ticket. Mitnichten. Es ist lediglich für dich kostenlos. Zahlen tut das ganze nämlich das Land. Das hat mit der Bahn etc. Verträge über das Landesticket. Ist ja nicht so, dass die DB einfach so alle Hessen im Landesdienst umsonst fahren lässt. Wer weiß, vielleicht zahlt das Land sogar mehr als 9€ pro Person pro Monat und bekommt nun Geld zurück…

    laleona: Das habe ich gelesen. Trotzdem hätte ich gerne die Raumgröße in qm gewusst, um es in Relation zu unseren Räumen setzen zu können. Also laleona, wie groß ist nun Maylins Raum? Oder weißt du das gar nicht? Dann vielleicht das nächste Mal nicht auf eine Frage antworten, die jemand anderem gestellt wurde und deren Antwort man gar nicht kennt.

    Fast jedes Bundesland hat Vorgaben für die Raumgröße, in Niedersachsen zum Beispiel 2 qm pro Schüler bzw. Schülerin. Unsere Räume erfüllen die Vorgaben genau und ich empfinde sie als ausreichend groß. Zumindest kann man problemlos 1,50 m Abstand zu den Kindern in der ersten Reihe einhalten. Wird denn wirklich an so vielen Schulen diese Vorgabe nicht eingehalten? Maylin, wie groß ist denn dein Raum für die 34 Kinder?

    Naja, das System nutzt uns ja auch aus und ganz ehrlich, die Ferien sind ja nur Unterrichtsfrei, bei mir z.B. selten komplett Urlaub und gerade wenn man eben aus der Elternzeit zurückkommt usw. braucht man ja eher mehr Zeit zum Vorbereiten als sonst, also ist das vollkommen legitim. Zumal man ja trotzdem Urlaubsanspruch hat und vermutlich sogar auch noch aus dem Geburtsjahr, das machen andere AN ja auch, dass sie sich dann erstmal noch Urlaub an die Elternzeit anhängen, um den Resturlaub abzubauen!

    An welcher Stelle nutzt das System dich denn aus? Oder etwas provokanter: An welcher Stelle lässt du dich ausnutzen? Abgesehen davon heißt es zwar gleiches Recht für alle, aber eben nicht gleiches Unrecht für alle. Deine Handlungen werden ja nicht dadurch weniger unmoralisch, dass andere sich auch blöd benehmen.

    Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Jahr, bzw. anteilig bei unterjähriger Beschäftigung. Man müsste es mal nachzählen, aber der Anspruch dürfte auch im Geburtsjahr erfüllt werden.

    Warum man nach der Elternzeit mehr Zeit zum Vorbereiten braucht, als zu Beginn anderer Schuljahre, erschließt sich mir nicht.

    Ich habe schon mehrfach im Kollegium erlebt, dass Kolleginnen oder Kollegen kurz vor den Ferien zurückkamen. Die Schule kann damit nicht wirklich was anfangen. Im Prinzip vertritt man dann oder macht Bereitschaften im Rahmen der Unterrichtsverpflichtung. Es gab sogar durchaus Kolleginnen, die nach der Elternzeit mit Vollzeit wiedergekommen sind und dann zum neuen Schuljahr auf Teilzeit gegangen sind. Bei der Umstellung von TZ auf VZ oder auch anders herum hält man sich in Nds an den offiziellen Schuljahresbeginn. Das Teilzeit-Gehalt würde also ab dem 1.8.23 bzw, falls du 12M nimmst, ab dem 4.8. gezahlt. Ich persönlich finde, dass man bei solchen Konstrukten das System ausnutzt. Denn, von welcher Erwerbsarbeit soll man sich in den Ferien erholen? Mit welcher Leistung hat man die Ferien „verdient“. Kurzum: Legal, aber nicht legitim.

    Steuerklasse III geht beim zweiten Kind natürlich nicht, es sei denn ihr seid bis dahin verheiratet. Man erreicht aber schnell volles EG, wenn nach dem zweiten Kind der andere Partner den größten Anteil der Elternzeit nimmt. Wäre das eine Option für Euch?

    PS: Bedenkt bei der Wahl der Elternzeiten unbedingt eine potentielle Eingewöhnungszeit in die Krippe.

    PSS: Die Ferien in 2023 beginnen am 6.7.

    1) Unterhälftig darfst du in Niedersachsen auch außerhalb der Elternzeit arbeiten, wenn ein Kind unter 18 zu betreuen ist. Das Minimum liegt dann bei 25 %.

    Trotzdem sprechen Gründe für eine Elternzeit: Zum einen zählt unterhälftiges Arbeiten in der Elternzeit nicht zu den maximal 15 Jahre die man unterhälftig arbeiten oder beurlaubt sein darf.

    Zum zweiten bekommst du (wenn du vorher nicht über der Versicherungspflichtgrenze verdient hast) einen Zuschuss von 31 € zur PKV.

    Zum dritten hat der Arbeitgeber bei Elternzeit weniger bis keine Möglichkeiten dienstliche Belange entgegenzustellen.

    Teilzeit in Elternzeit geht, bis 75% ist korrekt von dir.

    2) Elterngeld richtet sich nach Lebensmonaten. Wenn das Kind am Termin geboren werden würde, was übrigens mit 4% sehr unwahrscheinlich ist, dann würde dein Elterngeld am 3.7. oder auch am 3.8. enden. Das absichtliche Auslassen von Ferien ist auch in Niedersachsen nicht gerne gesehen, aber vielleicht kommst du damit durch.

    3) Ja, du kannst deine Stunden + Allgemeine Stellenzulage + Kinderzulage (125€) rechnen. Die Kinderzulage bekommt nur einer von Euch (Konkurrenzklausel). Um da auf 2700 netto zu kommen brauchst du einige Stunden. Ob das zu leisten ist mit kleinem Kind hängt auch vom Arbeitsvolumen des Partners ab. Denn zu bedenken ist ja auch, dass vieles ein Saisongeschäft ist und die wöchentliche Arbeitszeit recht volatil ist. Einfacher ist es, wenn der nach dem ersten Kind weiter Vollzeit arbeitende Partner den größten Teil er Elternzeit des zweiten Kindes nimmt. Aus Vollzeit kommt man schnell auf das volle Elterngeld. Auch im Sinne einer Gleichberechtigung und einer nachhaltigen gleichmäßigen Aufteilung der Care- und der Erwerbsarbeit ein überlegenswerter Ansatz.

    Wie du meinst, da ja nicht das ursprüngliche Brutto, sondern das Steuerbrutto dafür entscheidend ist würde ich ja behaupten wollen, dass das auch viel abhängig ist von Arbeitswegen, Werbungskosten, Versicherungen usw. Aber vermutlich habe ich das all die Jahre falsch gerechnet und falsch verstanden

    Ich denke die beiden dürften den Unterschied zwischen ihrem Brutto und ihrem steuerpflichtigen Brutto kennen und aus der Elternzeit resultierende Änderungen (Wegfall von Fahrtkosten etc.) abschätzen können.

    Bei einer A12- Stelle erhöht sich der Durchschnittssteuersatz bei vollem Elterngeldbezug um ca. 4%, unabhängig von den Werbungskosten, da der Steuertarif in dem Bereich linear ist. Die Progession von 4% führt je nach Steuerbrutto zu einer dem Elterngeldbezug zuzuordnenden Nachzahlung von grob 1800€, also ein Monat Elterngeld. Da müsste man schon Werbungskosten jenseits von 10.000€ haben um aus diesem Bereich deutlich rauszukommen.

    Niedrigere Elterngeldbezüge führen zu geringeren Erhöhungen des Durchschnittssteuersatzes, damit zu niederigeren elterngeldverursachten Nachzahlungen, die wiederum dem niedrigeren monatlichen Elterngeldbezug eines Monats in etwa entsprechen.

    Das sind ja mutige Aussagen.


    Also für viele ist es ein Problem Geld selber zurückzulegen.


    Und das die Nachzahlung etwa einem Monat Elterngeldbezug entspricht, das ist eine sehr gewagte These, denn das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man das selbst in der Glaskugel nicht lesen kann!


    Bei zwei Erwachsenen, die gut verdienen, Verantwortung für eine Familie und darüber hinaus viel Verantwortung im Job haben, kann man annehmen, dass es für sie ein leichtes ist.


    Die aus dem Progressionsvorbehalt resultierende Nachzahlung hängt nur vom steuerpflichtigem Brutto und der Höhe des Elterngeldbezugs ab. Zwei durchaus überschaubare Faktoren für eine grobe Kalkulation.

    Grundsätzlich ist die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer unabhängig von der gewählten Steuerklasse, sie ist einzig durch das Gehalt, die Freibeträge (Grund-, Kinderfreibetrag) und eventuell absetzbare Kosten festgelegt.

    Wählt man III/V oder IV/IV mit Faktor so hat man geringe monatliche Abzüge aber auch eine geringere/keine Steuerrückzahlung.

    Wählt man IV/IV ohne Faktor, so hat man höhere monatliche Abzüge aber auch eine größere Steuerrückzahlung.

    Wenn es nicht so genau darauf ankommt, wann das Geld kommt, was bei A12 + Elterngeld nicht unwahrscheinlich ist, belasst es bei IV/IV. Das Geld kommt zwar etwas später, aber genauso viel. Und vielleicht arbeitet deine Frau schon bald wieder und du reduzierst um die Care-Arbeit aufzuteilen und auch in den Genuss von ganz viel Kinderzeit zu kommen.

    Wenn es knapp ist mit dem monatlichen Geld, dann empfehle ich IV/IV mit Faktor. Das muss man genau wie III/V beim FA beantragen uns sorgt dafür, dass der Splittingvorteil schon beim Lohnsteuerabzug gerecht untereinander aufgeteilt wird. Ein nicht zu unterschätzendes psychologisches Element! Nicht selten wird sonst der vermeintlich niedrige Verdienst der Frau als „Zuverdienst“ betitelt, bei dem es sich eh nicht lohnt mehr zu arbeiten.

    Sobald eine weitere Phase der Lohnersatzleistung absehbar ist (Elterngeld), sollte derjenige der sie beziehen wird, in die Klasse III wechseln. Egal wie niedrig sein Bruttolohn. Wenn also deine Frau wieder in Elternzeit mit Elterngeld gehen würde, dann du in V und sie in III. Denn Lohnersatzleistungen richten sich nach dem Netto. Hättet ihr am besten schon vor dem ersten Kind gemacht, aber es ist müßig darüber nachzudenken, da bereits geschehen.

    Die Höhe der Nachzahlung aufgrund des unter Progressionsvorbehalt stehenden Elterngelds könnt ihr, wie Susannea beschrieb, leicht googeln. Sie ist also kein Argument für die Steuerklassenwahl, da es ein leichtes ist, das Geld selber zurückzulegen. Das ist ja nichts, was einen überrascht. Grob gerechnet entspricht die Nachzahlung etwa einem Monat Elterngeldbezug.

    Aktuell benötigt man für viele Aktivitäten einen negativen Selbsttest. Da wäre es natürlich schön, wenn man ohne großen Aufwand eine Bescheinigung erhalten könnte. Dürfte die Schulleitung einen (unter Aufsicht durchgeführten) Selbsttest bescheinigen? Im Prinzip ist ja das Land mein Arbeitgeber, aber das „Land“ sehe ich so selten. Ein passendes Formular für Arbeitgeber findet sich ja leicht, im meinen Fall auf niedersachsen.de

    Wie wird das an Eurer Schule gehandhabt?

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