Nicht zwangsläufig, bei der Schule meiner Frau war mal z.B. die Idee, dass TZ-Kräfte seltener Protokoll in Lehrerkonferenzen schreiben müssen. Da nicht alle in der Lage sind, ein druckreifes Protokoll am Ende einer LK fertig zu haben, ist ja hier teilweise doch etwas mehr Nacharbeit nötig. Das hätte aber bedeutet, dass Vollzeitkräfte eben öfter ein Protokoll fertigen müssen als sie es ohne diese Regelung hätten müssen.
Nur mal als banales Beispiel.
Ein gutes Beispiel für den beschriebenen subjektiven Fehlschluss.
Ich versuche es mal aufzuklären, indem wir uns zwei Kollegien vorstellen. Eins besteht nur aus VZ-Kräften, der Einfachheit halber aus genau zwei VZ-Kräften. Das andere zur Hälfte aus VZ-Kräften und zur anderen Hälfte aus zwei TZ-Kräften (je 50% Deputat). Im Prinzip also gleich große Kollegien. Im ersten Kollegium schreibt die VZ-Kraft jedes zweite Protokoll. Das sollte sie auch im anderen Kollegium, denn sie ist ja „das halbe Kollegium“. An der Schule von Karl-Dieters Frau schreibt sie aber nur jedes dritte Protokoll und wälzt damit Arbeit auf die TZ- Kräfte ab. Sogar ohne schlechtes Gewissen.
Man könnte auch eine VZ-Kraft auffordern sich einfach mal vorzustellen, sie bestünde aus zwei TZ-Kräften. Das eine Protokoll schreibt die linke Hälfte, das andere die rechte Hälfte. Oder bei Teilabordnungen …
Leider passiert dieser Trugschluss ständig.