Beiträge von Elphaba

    An meiner Ausbildungsschule war auch eine Referendarin, die für ihr Zweitfach, das es an unserer Schule nicht gab, an eine Schule in der Nähe abgeordnet war. Die hatte deshalb sogar eine Stunde weniger BDU (8 statt 9).


    Und prinzipiell ist es ja auch möglich, bei Lehramt GymGe das Referendariat an einem Weiterbildungskolleg nur mit Sek.II zu machen. Diese Referendare müssen dann noch an eine Schule mit Sek.I, um die Lehrbefähigung hierfür auch noch zu kriegen.

    Glaubt ihr eigentlich, dass ein Examen z.B. von Schulleitungen als gleichwertig angesehen wird, wenn es "nur" eine unterrichtstheoretische Prüfung war? Es gibt ja doch sehr vieles, was man da nicht zeigen kann; vor allem was das Verhalten vor der Klasse und den Umgang mit den Su*S betrifft.


    Immerhin ist es in Hessen ja so, dass die theoretischen Prüfungsformate nur für diejenigen möglich sind, die das Referendariat regulär abschließen. Die Wiederholer*innen müssen ihre Prüfungsstunden auf jeden Fall als UPP vor einer Lerngruppe halten.

    In Nordrhein-Westfalen ist das alternative Prüfungsformat von vor den Sommerferien erstmal noch bis zum 31.12. möglich. Zwar sollen die Prüfungen prinzipiell schon als herkömmliche UPPs stattfinden, aber wenn dies nicht geht, sind auch unterrichtstheoretische Prüfungen denkbar. Für den aktuellen Prüfungszeitraum gibt es auch ein Formular für den Fall, dass eine Examenslerngruppe coronabedingt nicht im Präsenzunterricht unterrichtet wird / werden kann. Dieses können die LAA dann beim Landesprüfungsamt einreichen und dürfen die entsprechende UPP dann als UTP halten. Das Formular muss aber von der Schulleitung unterschrieben werden.


    Eine Wahl haben die LAA in NRW also nicht. Was bei einem erneuten Shutdown passieren würde, weiß ich aber leider auch nicht. Diese Unsicherheit muss ganz schön an den Nerven zehren.

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