Beiträge von Elphaba

    Bei mir im Seminar war jemand in der gleichen Situation, d.h. nicht alle UBs absolviert, wobei dies auch nicht durch ein Attest entschuldigt war. Ich weiß auch nicht, ob er krank war oder ob er die UBs aus organisatorischen Gründen nicht geschafft hat. Er musste deshalb in die Verlängerung und war direkt im Zweitversuch. Die Verlängerung betrug sechs Monate; also so wie bei allen anderen, die durchgefallen waren. Und er musste in der Verlängerung die gleiche Anzahl an Unterrichtsbesuchen zeigen wie die anderen. Ich meine, dass es sechs waren (3 pro Fach).


    Sollte man im Referendariat sechs Wochen oder länger wegen Krankheit fehlen, dann werden diese sechs Wochen an die Ausbildungsdauer angehängt. Da hat man dann die Zeit, die eventuell fehlenden UBs nachzuholen. Und ich glaube, dass Ferienzeiten zur Verlängerung nicht dazuzählen.

    Ich würde auch im Blick behalten, dass man bei einem regulären Drittfach-Studium vermutlich noch das Latinum sowie das Graecum vorweisen muss. Ich weiß aber nicht, ob die Anforderungen für Lehrer*innen, die nur in der Sek. I unterrichten, niedriger sind als für solche, die auch in der Sek. II unterrichten.

    Vermutlich wird ein Zertifikatskurs für dich vorteilhafter sein; insbesondere wenn deine Schule Bedarf an Religionslehrern*innen hat, weil sie dir dann vielleicht Entlastungsstunden anbieten kann.

    Ich musste nichts nachweisen. Ich habe auch von jemandem ohne Fremdsprache gehört, dass er ebenfalls danach gefragt wurde; deshalb war ich nicht sicher, wofür das gut war.


    Nach der alten Studienordnung war ein Auslandsaufenthalt aber nicht verpflichtend. Und auch jetzt gibt es an vielen Universitäten die Möglichkeit, sogenannte "Internationalisierungskurse" zu Hause zu machen, z.B. aus familiären oder finanziellen Gründen. Man muss auch nicht in ein Land der Zielsprache, sondern es reicht, wenn die Unterrichtssprache (in meinem Fall) Englisch ist.


    Durch die Corona-Pandemie wird es wohl auch Sonderregelungen im Hinblick auf verpflichtende Auslandsaufenthalte geben. Habe mal auf der Homepage der Uni Düsseldorf gelesen, dass die Studierenden nur die Buchungsbestätigungen bzw. irgendwelche Bescheinigungen der Universität, an die sie gegangen wären, vorlegen müssen, damit "eine kulante Regelung" gefunden werden kann.

    Hallo,


    momentan sind ja bei leo.nrw wieder einige Stellen ausgeschrieben, davon die meisten an Gesamtschulen. In vielen der Ausschreibungstexte steht so etwas wie "Bewerber mit Gesamtschulerfahrung werden bevorzugt eingeladen" oder - noch schlimmer :grimmig:- "Erfahrung an Gesamtschulen wird erwartet". Nun habe ich, die ich das Referendariat am Gymnasium absolviert habe, leider weder Gesamtschulerfahrung noch Erfahrung mit dem Gemeinsamen Lernen und bin unschlüssig, ob ich mich trotzdem bewerben kann / soll. So wie es in den meisten Stellenbeschreibungen formuliert ist, klingt es eigentlich nach einem harten Kriterium.


    Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden, der sich nach dem Referendariat am Gymnasium um eine Stelle an einer Gesamtschule beworben hat? War eure Gymnasial-Vergangenheit dabei ein (zentrales) Thema im Vorstellungsgespräch? Und wenn ihr genommen wurdet, wie zufrieden seid ihr selber im Nachhinein mit dem Wechsel?


    Liebe Grüße,


    Elphaba

    Kiggie: Ja, das weiß ich. Ich habe schon mal ein paar Wochen Praktikum am BK gemacht und mich dort mit einigen Lehrerinnen und Lehrern unterhalten. Es gab tatsächlich einige mit allgemeinbildenden Fächern und sogar zwei, die nur ein Fach hatten, das am BK unterrichtet wurde. Das andere war bei der einen Französisch, beim anderen weiß ich es nicht.


    Ich hätte das Referendariat ja auch am Berufskolleg machen können, habe mich aber dagegen entschieden, weil es a) nicht so viele Berufskollegs gibt und ich es b) ohnehin nicht für sinnvoll halte, bei drei allgemeinbildenden Fächern die Fakultas für Sek. I nicht zu machen.

    Wenn dir ältere Schüler mehr liegen, würde ich die Grundschule nun erst Recht sein lassen, trotz aller Lockangebote. Da würde ich an deiner Stelle wirklich genauer Richtung Berufskolleg Ausschau halten. Ich meine, dass deine Fächer dort auch ziemlich gesucht sind, da können andere mehr zu sagen.

    Denke ich eigentlich auch, aber das Gymnasium, von dem man dann abgeordnet wird, ist halt wirklich richtig toll :(.

    Die 6 Jahre sind aber neu und ein anderes Kaliber. Dafür weiss man schon jetzt mit Sicherheit, dass man in 6 Jahren dieses Gym hat.

    Ja, genau solche Stellen waren das. Aber sechs Jahre können halt echt lang werden. Mit dieser Probezeitbeurteilung stelle ich mir das wie ein sechsjähriges Ref mit vollem Deputat vor :tot:. Ich meine, man ist halt nicht qualifiziert für das, was man da tut, und weiß das auch. Berufskolleg würde ich mir dahingegen zutrauen und denke auch, dass mir das Spaß machen würde.

    Also bevor ich an die Grundschule gehe, würde ich mich am Berufskolleg bewerben. Mir liegen ältere SuS einfach mehr. Ich weiß allerdings nicht, wie es dort mit meinen Fächern aussieht. Ausgeschrieben war nicht so viel, aber paradoxerweise gab es einige Gym-Stellen mit sechsjähriger Abordnung ans Berufskolleg :staun:. Warum schreiben die denn nicht selbst aus, wenn sie jemanden brauchen? Da würde ich mich auch direkt bewerben bzw. nach der Abordnung da bleiben.

    Hallo zusammen,


    ich bin gerade frisch aus dem Referendariat (E, D, SW an Gymnasien und Gesamtschulen) und habe bei der Stellensuche festgestellt, dass es derzeit viele Gymnasialstellen gibt, die mit einer Komplett- oder Teilabordnung an eine Grundschule für sechs Jahre verbunden sind. Eigentlich waren dies so gut wie alle Gymnasialstellen, die ich gefunden habe (mit Ausnahme von Mathe, Informatik und Physik).


    Nun kommt man ja bei Antritt einer Planstelle ja üblicherweise in das Beamtenverhältnis auf Probe und erhält regelmäßig Laufbahnbeurteilungen, die letzten Endes über den Verbleib im Schuldienst entscheiden. Hieraus ergibt sich für mich die Frage, ob die Arbeit an der Grundschule für diese Laufbahnbeurteilung herangezogen wird / werden darf. Ich habe hier im Forum mal gelesen, dass fachfremder Unterricht nicht für Laufbahnbeurteilungen herangezogen werden darf und hoffe dass das bei "schulformfremdem" Unterricht auch so ist. Versteht mich nicht falsch: Ich habe höchsten Respekt vor der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen und würde mir als Teil eines Grundschulkollegiums auch Mühe geben, aber es ist halt etwas total anderes als die Arbeit an Gymnasien und Gesamtschulen und ich bin dafür überhaupt nicht ausgebildet. Ich gehe davon aus, dass die Qualität meines Unterrichts an der Grundschule in etwa der einer mittelmäßigen Referendarin entspräche, da ich praktisch bei Null anfangen würde, aber ein volles Deputat zu bewältigen hätte. Und natürlich möchte ich nicht als ungeeignet für den Lehrerberuf gelten, nur weil das Bildungsministerium glaubt, die Leute munter zwischen den Schulformen hin und her schieben zu können.


    P.S.: Es handelt sich bei den entsprechenden Stellen nicht um Grundschul- sondern um Gymnasialstellen, d.h. Grundschullehrer*innen können sich darauf gar nicht bewerben. Die Su*S an der Grundschule bekommen also so oder so keine ausgebildete Grundschullehrerin; ob ich mich nun bewerbe oder nicht. Das wollte ich nur sagen, weil man sich wohl schon die Frage stellen kann, warum sich jemand, der nicht die dafür notwendige Ausbildung hat, sich auf so eine Stelle bewirbt. Aber man ist nach dem Studium und Referendariat nun mal nicht für alle Schulformen qualifiziert.

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