Ich dachte auch schon mal, ich hätte zu viel Gehalt bekommen, weil ich rückwirkend hochgestuft worden war. Vielleicht geht aus der Bezügemitteilung ja auch hervor, dass alles korrekt ist.
Beiträge von Elphaba
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Mit 2. Staatsexamen nimmt man dich sehr gerne auch an anderen Schulen dann, das ist mit "nur" Feststellungsprüfung deutlich schwieriger. Daher immer den Rat zur vollen Ausbildung.
Gerade selbst erlebt. Ich bin kürzlich von einem Berufskolleg in kirchlicher Trägerschaft an eine Gesamtschule gewechselt, ebenfalls in privater Trägerschaft. Die wollten mich halt unbedingt haben, weil ich das 2. Staatsexamen habe. Daher verstehe ich nicht, warum der Kollege das nicht machen will.
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Es geht hier eigentlich gar nicht um mich. Habe es bewusst allgemein formuliert. Aber gut: Wir haben einen neuen Kollegen, der das Erste Staatsexamen hat, ins Referendariat gehen könnte, aber jetzt doch lieber bei uns die Feststellungsprüfung machen will.
Wir sind in der Tat eine kleine Schule, was durchaus seine Vorteile hat. Auf jeden Fall ist die Arbeitsbelastung bei uns deutlich geringer und die Klassen sind recht klein. Aber ich habe halt das Referendariat gemacht, auch mit dem Gedanken, dass diese Schule mal geschlossen werden könnte, bzw. dass die Schülerzahlen sinken könnten. Ich könnte dann ohne Probleme an eine andere Schule wechseln, aber diese Feststellungsprüfungen gelten meines Wissens ja immer nur für den Schulträger, bei dem man sie macht.
Und da habe ich heute überlegt, ob mir das 2. Staatsexamen in Bezug auf Kündigungsschutz nicht vielleicht auch einen Vorteil bringen würde, wenn die Schülerzahlen wirklich mal sinken.
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Also ist der Unterschied zwischen "Erfüllern" und "Nichterfüllern" nicht mehr von Bedeutung sobald man einen unbefristeten Arbeitsvertrag (als angestellte Lehrkraft) hat?
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Wo wird dies "oft" geschrieben?
Ich schließe eine solche Regelung nicht aus, habe aber ehrlich gesagt noch nie davon gehört.
Ich habe das schon häufiger gehört und in in Internetforen zum Thema "Lehramt" gelesen, wenn es darum ging, ob ein Referendariat wirklich notwendig ist, wenn man doch auch eine viel weniger stressige Feststellungsprüfung machen kann.
Da wollte ich halt wissen, ob das so stimmt.
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Hallo liebe Forengemeinde,
hier im Forum gibt es ja auch diverse Threads, in denen es um die Pädagogische Einführung und / oder die Feststellungsprüfung an Ersatzschulen geht. Dort wird Fragestellern, die die Möglichkeit haben, ein klassischen Referendariat zu absolvieren, meistens dazu geraten, dies auch zu tun. Oft liest man die Begründung, dass diejenigen ohne Referendariat / 2. Staatsexamen immer zuerst gehen müssen, wenn z.B. die Schülerzahlen sinken.
Nun wollte ich fragen, ob das tatsächlich so ist. Wenn z.B. eine Lehrerin mit Feststellungsprüfung seit zehn Jahren bei einem privaten Ersatzschulträger angestellt ist und ein anderer Lehrer mit 2. Staatsexamen erst seit vier Jahren, wird dann die Lehrerin mit der Feststellungsprüfung echt als erste gekündigt? Würde mich mal interessieren. Und vor allem auch, wie das begründet wird. Besonders interessiert mich die Situation in NRW. Gern auch mit Quellenangaben.
Elphaba
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Vielleicht ist "Gott des Gemetzels" geeignet? Dazu gibt es auch eine Verfilmung, die man später anschauen könnte.
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Bei uns werden halt momentan Fächer, die eigentlich in der Stundentafel vorgesehen sind, gar nicht unterrichtet. Und Fächer, die eigentlich mindestens zweistündig sein müssen, damit der Abschluss erreicht werden kann, nur einstündig erteilt werden . Da habe ich mich gefragt, ob das noch in Ordnung ist, oder ob das irgendwann negative Folgen für die SuS haben kann.
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Am Berufskolleg. Habe nach dem Referendariat gewechselt.
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Hallo,
ich brauche mal euer Schwarmwissen: Und zwar ist es so, dass an unserem Berufskolleg in NRW der Unterricht anscheinend nur stark gekürzt erteilt wird. Zum Beispiel sind in der Berufsfachschule im Fach "Wirtschafts- und Betriebslehre" 80 Stunden vorgesehen, aber es wurde nur mal kurz zu Beginn des Schuljahres unterrichtet, momentan aber gar nicht, weil der Kollege dann gekündigt hat und bisher kein Ersatz da ist. Das Fach " Praktische Philosophie" gibt es in ein paar Klassen der Ausbildungsvorbereitung, aber nicht in allen, obwohl die alle den gleichen Abschluss machen. Mit "Wirtschafts- und Betriebslehre" ist es genau so. Insgesamt haben viele Klassen bei uns einfach viel zu wenig Stunden.
Deshalb wollte ich fragen, ob irgendwo geschrieben steht, wie sehr eine Schule von der Stundentafel abweichen darf. Bzw. kann eine Schule die Stundentafel einfach beliebig kürzen und Unterrichtsstunden nicht erteilen, die laut APO und/ oder Stundentafel aber erteilt werden müssten, ohne dass das irgendwelche Folgen hat? Es müsste doch eigentlich einen Punkt geben, an dem die Schülerinnen und Schüler den jeweiligen Abschluss dann nicht mehr erreichen können? Oder lässt sich das alles durch den Lehrermangel legitimieren? Wie verbindlich sind die Stundentafeln? Und wo kann man nachlesen, was ggf. gekürzt werden darf und was auf gar keinen Fall?
Vielleicht kann hier ja jemand was dazu sagen, denn nach meinem Empfinden haben unsere Schülerinnen und Schüler teilweise schon planmäßig verdammt wenig Unterricht und selbst das bisschen fällt noch wochenlang aus, wenn die jeweilige Lehrkraft erkrankt ist. Da frage ich mich mittlerweile, ob es irgendwo eine Grenze gibt, ab der nichts mehr gekürzt werden darf.
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Hallo zusammen,
ich wollte fragen, ob hier jemand das Fach Rechtskunde unterrichtet und / oder weiß, wie man sich dafür qualifizieren kann. Es scheint zumindest so zu sein, dass man das Fach Rechtswissenschaft an keiner Universität in NRW auf Lehramt studieren kann. Dennoch bieten es einige Schulen sogar in der Oberstufe / Q-Phase als Grundkurs an; teilweise sogar mit der Option, es als 4. Abiturfach zu wählen.
Sind das alles Anwälte, Staatsanwälte und Richter, die das ehrenamtlich machen? Die haben dann aber doch gar keine Lehramtsbefähigung? Falls ihr selber das Fach Rechtskunde unterrichtet oder es an eurer Schule unterrichtet wird, würde ich mich freuen, wenn ihr hier mal erzählen könntet, welchen Stellenwert das Fach bei euch hat und insbesondere, welche Qualifikation diejenigen haben, die es unterrichten. Gern auch von Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen, die auch für juristische Berufe (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte) ausbilden.
Viele Grüße
Elphaba
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In deinem Fall war das ja wirklich absurd mit den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.
Ich fürchte, bei unseren Schülern sind die Bedenken der Schulen und Betriebe nicht ganz unberechtigt, d.h. das verlangte Sprachniveau ist schon recht wackelig. Aber es muss nach dem Ersten Schulabschluss ja irgendwie weitergehen. Und im praktischen Bereich sind die Betriebe, bei denen sie eine Ausbildung anfangen könn(t)en, immer sehr zufrieden. Aber die Berufsschule wird natürlich hart, wenn sie noch nicht ganz bzw. in allen Kompetenzbereichen B2 haben.
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ein Hauptschulabschluss am BK ist auch allgemeinbildend, oder?
Die Unterscheidung ist: kein Förderschulabschluss.
Und kein Abgangszeugnis der Willkommensklasse.Es gibt in der Ausbildungsvorbereitung einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Bildungsbereich. Der Abschluss ist dem Ersten Schulabschluss aber gleichgestellt. Also ist er nach der obigen Definition allgemeinbildend.
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Also ginge ein Zeugnis vom Berufskolleg nicht?
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Und trotzdem habe ich Zweifel, dass jede*r Schulabsolvent diesen Test ohne ein bisschen Vorbereitung schafft (obwohl das, was gefragt wird, ein Witz ist, aber ich kenne meine 9- und 10.-Klässler*innen)
Da sind meine nicht anders.
Aber dass mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss das Sprachniveau B1 quasi anerkannt wird, hilft mir schon mal weiter. Wenn mehr verlangt wird, müssen die Schülerinnen und Schüler dann eben doch ein Zertifikat machen. Oder im persönlichen Gespräch von sich überzeugen.
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Ganz ernsthaft: selbst wenn es "nachgewiesen" wäre: Das Niveau wird durch die Kontaktaufnahme und das Bewerbungsgespräch geprüft.
Da hast du natürlich Recht, aber den Schulen, die das Sprachniveau B2 voraussetzen (es war eine Pflegefachschule) reicht der Eindruck beim Bewerbungsgespräch nicht. Die wollen ein Zertifikat oder etwas vergleichbares.
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Es geht ja auch nicht um eine der Sprachen, die in der Schule unterrichtet werden, sondern um Deutsch. Wenn die Schüler dem Unterricht auf Deutsch nicht folgen könnten, hätten sie ja den jeweiligen Abschluss nicht und deshalb dachte ich, dass mit einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss möglicherweise gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen werden kann.
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Es geht eher darum, dass man z.B. bei Bewerbungen um Ausbildungs- und Arbeitsplätze ein Sprachniveau angeben könnte, weil unsere Schülerinnen und Schüler noch nicht lange in Deutschland sind. Teilweise wird für Ausbildungen B1 oder B2 nach GER verlangt, aber die Schülerinnen und Schüler haben kein Sprachzertifikat. Deshalb wollte ich wissen, ob mit einem Schulabschluss (vorwiegend HSA nach Klasse 9 und 10) eventuell schon ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen ist.
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Hallo zusammen,
ich habe vor Kurzem gemeinsam mit einer Kollegin recherchiert, ob ein Schüler / eine Schülerin mit dem Erreichen eines Schulabschlusses gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau gemäß GER nachgewiesen hat. Leider haben wir keine Antwort gefunden und deshalb wollte ich hier mal fragen, ob jemandem (für das Land NRW) eine solche Regelung bekannt ist.
Bei den modernen Fremdsprachen, die in der Schule unterrichtet werden, gibt es diese ja auch. Ich selbst habe z.B. zu meinem Abiturzeugnis ein Zertifikat bekommen, in welchem mir für Französisch das Niveau B2 bescheinigt wird. Und auch wenn man als Integrationslehrkraft beim BAMF zugelassen werden will, entfällt der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C1, wenn man das Abitur in Deutschland erworben hat. Aus diesem Grund wollte ich fragen, ob es für die niedrigeren Schulabschlüsse vielleicht auch solche Regelungen gibt und wenn ja, wo man diese nachlesen kann.
Viele Grüße
Elphaba
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Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist zudem 'Karriere' finanziell völlig uninteressant.
Warum das denn? Bzw. wie viel macht das finanziell aus?
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