Wo Angestellte gegenüber den Beamten aber definitiv einen groben Nachteil haben, ist bei Beförderungen. Dann geht es nämlich in Stufe eins zurück, während der Beamten seine Stufe behält. Ab einem gewissen Alter macht Beförderung für Angestellte keinen großen Sinn mehr, weil die höheren Stufen nicht erreicht werden.
Im TV-L ist es so, dass man als Angestellter bei Beförderungen in die Stufe kommt, in der man mindestens das alte Gehalt bekommt. Sind das dann weniger als 180 € brutto, wird auf eben diesen Garantiebetrag aufgestockt. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Wenn man also von E13, Stufe 3 (4948,54 €) in E14 befördert wird, kommt man man dort in Stufe 2 (5085,93€). Da die Differenz nur 137,39 € beträgt, wird das Gehalt auf den Garantiebetrag von 180 € aufgestockt. Auch wenn es mehr Geld ist als in der alten Stufe, finde ich nicht, dass sich knapp 90 € netto für eventuell deutlich mehr Verantwortung lohnen. Würde ich nicht machen.
Wenn man in E13 allerdings schon in Stufe 4 ist, kommt man bei einer Beförderung in E14 auch in Stufe 4, weil das die Stufe ist, in der man mehr Gehalt bekommt, als in der alten Gruppe.
Durch die verlorene Stufenlaufzeit bei einer Beförderung kann es auch sein, dass man mittelfristig weniger verdient, als wenn man in der alten Gruppe geblieben wäre, weil der Stufenaufstieg in der neuen Gruppe ja immer später kommt als in der alten Gruppe. Wenn man sich ein Jahr vor dem Aufstieg in Stufe 5 befördern lässt, verliert man drei Jahre. Das geringfügig höhere Gehalt in der höheren Entgeltgruppe vermag das aber nicht auszugleichen, oftmals auch nicht mit dem nächsten Stufenaufstieg.
Hinzu kommt, dass die Jahressonderzahlung in den Gruppen E14 und 15 geringer ist als in E 13 (32,53 % statt 46,47 %).