Ich habe keine Rechtsgrundlage dazu, nur meine eigene Meinung:
Falls an der Schule alle Lehrer (anhängig vom Deputat) zur Aufsicht im Trainingsraum eingeteilt sind, würde es für mich nicht als Mehrarbeit/Überstunden zählen - ist dann "einfach" ziemliches "Pech",dass es diesen Raum an der Schule gibt.
Manche Schulen haben ja z.b. auch wöchentlich 3 std GLK und andere nicht.
Solltest nur du und manche andere Kollegen dafür eingeteilt sein, würde ich es als Mehrarbeit sein bzw es sollte für die 2 std Trainingsraum mind 0,5 Deputatsstd als Ausgleich geben.
Wie gesagt, nur meine Meinung.
Du könntest ja mal bei deiner Gewerkschaft oder dem Personalrat nachfragen.
Aus eigener schlechter Erfahrung kann ich sagen: bist du noch auf Probe verbeamtet,dann mach die 2 Stunden freundlich lächelnd und denk dir deinen Teil.
Ich habe für mich selbst entschieden, erst nach der Lebenszeitverbeamtung mich zu "beschweren".