@ OldSchool: Soweit ich weiß, gilt in NRW derzeit die Regelung, dass Schwangere - wenn der SL eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung schreibt - in den Distanzunterricht wechseln dürfen. Ein vernünftiger SL wird in Rücksprache mit der Schwangeren sich dafür aussprechen. Soweit ich weiß, müsste jede Schwangere, wenn sie im Präsenzunterricht ist, erst mal für 14 Tage raus ist, sobald ein Covid-Fall auftritt (bin mir aber nicht ganz sicher, da wir derzeit keine Schwangeren haben, die in Präsenz unterrichten)
Danke für die Info! Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit meiner SL, denke aber, dass es bezüglich der planbarkeit auch in ihrem Interesse ist, wenn ich den Weg der Verlängerung der EZ von Kind 1 wähle. Gerade, da es für uns finanziell keinen Unterschied macht, ob ich teilzeit arbeiten gehe und mein Mann, der nur 300€ Elterngeld bekommt, Elternzeit nimmt oder wir auf 4 Monate meines Teilzeiteinkommens verzichten, mein Mann aber vollzeit arbeiten kann. Zumal ich im Szenario der Teilzeit im Mutterschutz von Kind 2 dann ja auch nur Teilzeit bezahlt würde, im Szenario der verlängerten EZ von Kind 1 aber Vollzeit wie vor der EZ. Wenn ich da keinen Denkfehler drinnen habe 😅