So, liebe Schwangere aus NRW ich habe mich da jetzt mal hintergeklemmt und bin bislang zu folgendem Ergebnis gekommen:
Vorweg: KEINE Bhörde wusste irgendwas von der Pressekonferenz, geschweigedenn von diesem Faktenblatt und dass es eine neue Regelung für schwangere Lehrerinnen gibt.
1. Anruf beim Arbeitsministerium
2. Weiterleitung zum Land NRW (Der googelte das nur, weil er keine Ahnung hatte )
3. Weiterleitung zur Bezirksregierung, Abteilung Mutterschutz
4. Weiterleitung zu einer Zuständigen Sachbearbeiterin für meine Stadt
Es sieht so aus: Die Dame kannte die neuen Infos auch nicht, versteht den Passus im Faktenblatt aber auch so, dass der Erlass von vor den Ferien aufgehoben wurde und Schwangere grundsätzlich wieder arbeiten müssen. Allerdings berufen die sich bei der EInschätzung auch auf die "Arbeitsmedizinischen Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung vom Arbeitsministerium. Diese wurde im Juni noch mal erneuert und hat Gültigkeit. Es soll eine mit diesem Dokument als Leitfaden eine neue Gefährdungsbeurteilung mit der SL gemacht werden, die an das BAD weitergegeebn wird. Es macht einen Unterschied, ob ich mit 8 Std. an einer "Kurztagschule" mit 500 SuS in der Eifel oder mit 25,5 Std. an einer Ganztagschule mit 13000 SuS im Städtegebiet arbeite! Daher die Einzelfallentscheidung.
Ich werde nachher noch beim BAD anrufen und mein Lehrerrat ist heute bei der Personalratssitzung und wird mir berichten, was er dort in Erfahrung gebracht hat.
Liebe Grüße