Beiträge von Odji88

    Danke dir, ich hoffe auch für dich, dass du mit eurer Lösung gut leben und arbeiten kannst!

    Ohje! Und jetzt? Gibt es hier vielleicht noch weitere Schwangere aus NRW, die bei „ihrem“ BAD angerufen haben? Ich weiß nicht, ob ich dann noch mal in meiner Stadt anrufen soll... Hätte schon gerne Gewissheit.

    Also ich habe jetzt zusätzlich dazu, dass ich meine Daten beim BAD für einen Rückruf hinterlassen habe (aber das war schon gestern morgen) eine Mail hingeschrieben. Bin aber irgendwie nicht so zuversichtlich, dass da schnell was kommt...

    Guten Morgen!


    Also eine Kollegin hat in Ihrer Stadt beim BAD gesagt bekommen, dass diese nichts von einem Schreiben wissen und Schwangere wieder ganz normal arbeiten müssen.


    Ich selber erreiche in meiner Stadt niemanden...


    Liebe Grüße

    Die Dame vom BAD meinte, dass sie als Behörde nichts von den Plänen/ Formulierungen des Schulministeriums wussten und deshalb auch ziemlich überrumpelt wurden. Sonst hätten sie ja vermutlich schon ein solches Schreiben vorbereitet.

    Hoffe mal, dass man sich auf die Aussagen vom BAD verlassen kann.

    Das hoffe ich auch!! Nicht, dass wir uns jetzt umsonst freuen :angst:

    Vll. haben die so entschieden, weil bei ihnen heute die Leitungen heiß gelaufen sind, da die ganzen Schwangeren dort angerufen haben :D

    Wurde gerade vom BAD zurückgerufen. Die Dame am Telefon hatte ganz frische Infos. Alle Schwangeren in NRW bekommen in den nächsten Tagen ein Schreiben an ihre Privatadresse geschickt, in dem ein betriebliches Beschäftigungsverbot empfohlen wird. Das Schreiben muss wohl erst noch aufgesetzt werden. Dann kann die Schwangere selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht oder im Klassenraum stehen möchte. Bin wirklich erleichtert!!

    Das wäre großartig! Ich habe nämlich heute eine Mail vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 212, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit bekommen:


    "Für schwangere Lehrerinnen gelten nunmehr die „normalen“ Regelungen zu Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG, wie z.B. Schutzfristen vor bzw. nach der Entbindung. Daneben gelten die übrigen Regelungen der §§ 9ff MuSchG mit Beschäftigungsverboten im Hinblick auf gefahrengeneigte Tätigkeiten, auch zT. für stillende Frauen. Zudem kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot gem. § 16 MuSchG ausgesprochen werden.

    Eine Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf den Einsatz im Präsenzunterricht besteht somit nicht mehr."


    DIe müssten es doch eigentlich wissen!! Ich hoffe sehr, dass die Info vom BAD stimmt.



    Das betriebliche Beschäftigungsverbot kann nur der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin ausstellen.

    Der Gynäkologie/ die Gynäkologin - theoretisch jeder Arzt/ jede Ärztin - aber eine Krankschreibung oder individuelles Beschäftigungsverbot, da sich diese nicht an Arbeitsbedingungen oder die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes knüpfen, sondern an Erkrankungen, die aber natürlich damit zusammenhängen können. Individuelles Beschäftigungsverbot ist aber sicher - siehe auch Quelle des Ministeriums für Familie - mit die letzte Option und wird sicherlich nicht leicht vergeben werden (seit 2018 und Anpassung der Regelungen für Mutterschutz hat sich das ja nochmal verschärft, da man - so heißt es darin ja - die Teilhabe am Beruf ermöglichen möchte und ein Beschäftigungsverbot nur die äußerste Wahl sei).

    Liebes bisschen. Danke dir!

    Genau so hat es mir mein FA vorhin gesagt, also genau die von dir beschriebene Vorgehensweise!

    Darf ich dich denn fragen, mit welcher Begründung dir der Gyn die AU gegeben hat? Weil krank sind wir ja nicht :D Oder muss er diese nicht begründen?

    Ich kann vielleicht kurz schildern, wie das bei einer ehemaligen Kollegin und Freundin zurzeiten der Schweinegrippe war. Da war ja auch noch alles ungewiss; heute weiß man ja, dass die für Schwangere gefährlich werden kann...

    Die Behörde hat da Null reagiert. Meine Freundin war dann bei ihrer Frauenärztin, die sie auch erstmal nicht krankschreiben wollte... Schließlich hat sie es dann aber (beim zweiten Besuch); die Krankschreibung ging dann über in ein individuelles Beschäftigungsverbot. Krankschreibung und Beschäftigungsverbot betraf fast die gesamte Schwangerschaft.


    Zum individuellen Beschäftigungsverbot greifen ÄrztInnen sicherlich nicht als Erstes. Aber dran bleiben!! Ich glaube fest daran, dass sich Lösungen finden werden!!

    Danke dir!


    Aber soweit ich weiß, kann nicht der ein Gyn krankschreiben, bzw. ein BV ausstellen!?

    Das Bundesministerium für Familie schreibt dazu (Hinweise für FrauenärztInnen):

    Schwangere, die sich angesichts der COVID-19-Pandemie aufgrund der Arbeitssituation im Betrieb oder aufgrund der Arbeitsanfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln psychisch belastet fühlen, werden ihre Befürchtungen möglicherweise mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt erörtern und sich über die für sie bestehenden Risiken vergewissern. Für den Fall, dass Schwangere einer psychischen Belastungssituation ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet, kann die Frauenärztin oder der Frauenarzt ein (befristetes) ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Derartige Beschäftigungsverbote sollten jedoch stets das letzte Mittel sein.

    Weißt du denn, ob die Tatsache, dass man unter ständigem physischen Stress steht, weil man bei 30 Grad mit Maske an 5 Tagen die Woche, 8 Std. pro Tag von einer Klasse in die andere hetzt und mit SuS konfrontiert wird, die sehr schwierig in der Handhabung sind, ausreichen würde?


    Also Corona als Grund ist schwierig, aber Stress wäre zulässig?

    Danke für den Link!

    Soweit ich weiß können Krankschreibungen bis zu 4 Wochen ausgestellt werden, danach können diese aber selbstverständlich vom Arzt verlängert werden (dazu muss er "dich" aber nochmal sehen). Ist man verbeamtet, rutscht man nicht ins Krankgeld. Man kriegt ganz normal weiter seinen Lohn.

    Ach, das ist gut zu wissen. Danke!

    Habe nun eine AU für 14 Tage bekommen, die dann zur Not verlängert wird. FA meinte, allein das Risiko, so lange am Stück die Maske bei der kommenden Hitzewelle anzuhaben, sei für Schwangere zu hoch.

    Ja, sehe ich auch so. Ich bleibe weiter am Ball und veruche noch das betriebliche BV durchzusetzen. Zur Not werde ich mir auch ein ärztliches holen. Du musst bei Krankschreibungen aber aufpassen, dass diese nicht länger als 6 Wochen gehen, da du ansonsten ins Krankengeld rutschst.

    Fängt ja gut an - gestern hatte ich das erste mal MNS über längere Zeit an (ca. 2 Stunden) und prompt meldet sich ein chronisches Hautproblem wieder, indem es ein wunderbar rotes, juckendes Ekzem an den Lippen hervorbringt :explodier:Bei kürzerer Zeit merke ich zwar ein "Prickeln" auf den Lippen, aber wenn ich schnell genug reagiere, hört das auf. Aber das feucht-warme, unbelüftete Milieu unter der Maske bringt die Haut quasi zum explodieren. Ich werde definitiv die Maske nur dann tragen, wenn ich dazu gezwungen werde. Ich bleibe brav am Pult sitzen oder an der Tafel und unterrichte nur noch rein frontal.

    Genau so werde ich es auch machen. Wie das bei 11 und 12 Jährigen, u.a GU SuS, machbar sein soll, weiß ich allerdings noch nicht. Da ich schwanger bin und ohne Maske bei 30 Grad schon kaum Luft kriege, werde ich die Maske nicht tragen können und mich somit keinem Schüler nähern können, um individuell etwas zu erklären. Für sechst- und siebtklässler keine schöne Erfahrung.

    Super. Danke dir für die schnelle Rückmeldung. Ich hatte eben auch beim BAD angerufen, konnte jedoch nur meine Kontaktdaten auf dem AB für einen Rückruf hinterlassen.


    Kann man das aktualisierte Dokument Zur Gefährdungsbeurteilung online irgendwo einsehen? Ich habe es bisher nicht gefunden...

    Ich habe leider auch niemanden erreicht und musste auf den AB sprechen. Das aktualisierte Dokument hat mir die Dame via Mail geschickt. Inhaltlich sehe ich keine Änderungen.


    Gerade erreichte mich eine Mail des Bildunsministeriums, bei denen ich bereits vor 2 Wochen um neue Informationen gebeten hatte:


    "für schwangere Lehrerinnen gelten nunmehr die „normalen“ Regelungen zu Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG, wie z.B. Schutzfristen vor bzw. nach der Entbindung. Daneben gelten die übrigen Regelungen der §§ 9ff MuSchG mit Beschäftigungsverboten im Hinblick auf gefahrengeneigte Tätigkeiten, auch zT. für stillende Frauen. Zudem kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot gem. § 16 MuSchG ausgesprochen werden.

    Eine Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf den Einsatz im Präsenzunterricht besteht somit nicht mehr."


    Hier verstehe ich den Satz "Daneben gelten die übrigen Regelungen der §§ 9ff MuSchG mit Beschäftigungsverboten im Hinblick auf gefahrengeneigte Tätigkeiten..." als individuell auslegbar, so vie in meinem vorherigen Post geschrieben. Gefahrengeneigte Tätigkeiten haben sich halt in diesen Zeiten erweitert, denn in einem Raum mit 30 SuS zu sitzen, der nicht gelüftet werden kann, sehe ich als gefährlich an. Zum Thema Aerosole gibt es genug wissenschaftliche Forschungen.


    Interessant hier: https://www.tagesschau.de/inland/aerosole-corona-101.html


    Ich hoffe nicht, dass das Bildungsmisterium am Ende behauptet, dass die Einschätzungen des Arbeitsministeriums für Beamte nicht gelten...

    So, liebe Schwangere aus NRW ich habe mich da jetzt mal hintergeklemmt und bin bislang zu folgendem Ergebnis gekommen:


    Vorweg: KEINE Bhörde wusste irgendwas von der Pressekonferenz, geschweigedenn von diesem Faktenblatt und dass es eine neue Regelung für schwangere Lehrerinnen gibt.


    1. Anruf beim Arbeitsministerium

    2. Weiterleitung zum Land NRW (Der googelte das nur, weil er keine Ahnung hatte :autsch:)

    3. Weiterleitung zur Bezirksregierung, Abteilung Mutterschutz

    4. Weiterleitung zu einer Zuständigen Sachbearbeiterin für meine Stadt


    Es sieht so aus: Die Dame kannte die neuen Infos auch nicht, versteht den Passus im Faktenblatt aber auch so, dass der Erlass von vor den Ferien aufgehoben wurde und Schwangere grundsätzlich wieder arbeiten müssen. Allerdings berufen die sich bei der EInschätzung auch auf die "Arbeitsmedizinischen Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung vom Arbeitsministerium. Diese wurde im Juni noch mal erneuert und hat Gültigkeit. Es soll eine mit diesem Dokument als Leitfaden eine neue Gefährdungsbeurteilung mit der SL gemacht werden, die an das BAD weitergegeebn wird. Es macht einen Unterschied, ob ich mit 8 Std. an einer "Kurztagschule" mit 500 SuS in der Eifel oder mit 25,5 Std. an einer Ganztagschule mit 13000 SuS im Städtegebiet arbeite! Daher die Einzelfallentscheidung.


    Ich werde nachher noch beim BAD anrufen und mein Lehrerrat ist heute bei der Personalratssitzung und wird mir berichten, was er dort in Erfahrung gebracht hat.


    Liebe Grüße

    Alles klar. Dann halte uns gerne mal auf dem Laufenden.


    Einzelfallentscheidung inwiefern? Also wenn die jeweilige Schule bestimmte Voraussetzungen zum Schutz der Schwangeren nicht erfüllen kann? Ich denke da nur an die Fenster bei uns, die sich, wenn überhaupt, maximal kippen lassen....

    Genau, das sagte sie. Es gibt die Arbeitsmedizinische Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen

    im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung, in der die Bedingungen aufgelistet sind.


    https://www.mags.nrw/sites/def…tzung_coronavirus_nrw.pdf

    Bei mir steht noch der Rückruf des BAD bzgl der normalen Klärung des Immunstatus am Anfang der Schwangerschaft aus - ich werde dann also auch direkt nachhaken und hoffen, dass sie sich noch in dieser Woche melden... (und hier gern berichten)

    Ich hatte meine SS Anfang Juni bekanntgegeben, das war also mitten in Corona. In dem Brief, den ich danach vom BAD bekam, ist Corona bereits bei den Gründen für ein befristetes BV aufgelistet, mehr aber auch nicht. Man rief mich an und sagte mir, dass ich wieder arbeiten dürfe (im Juni als Schwangere noch selbst entscheiden durften)... Ich bin gespannt, ob die Corona jetzt noch spezifischer in die Überprüfung aufnehmen.

    Ich fühle mich auch nicht wohl bei dem Gedanken, ab nächster Woche wieder im Klassenraum zu stehen. Macht es wohl Sinn, mal beim BAD anzurufen und Rücksprache zu halten? Bei dem Termin zu Beginn der Schwangerschaft wurde Corona nicht thematisiert, weil es noch eine klare Regelung vom Land gab. Aber nun müsste man ja noch mal drüber sprechen, dass gewisse Dinge wie die Abstandsregelung nicht mehr gewährleistet werden können...

    Ich habe heute mit der Bezirksregierung telefoniert. Diese empfahl mir Rücksprache mit dem Lehrerrat und dem BAD. Es ist am Ende immernoch eine Einzelfallentscheidung. Ich werde das morgen tun!

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