Die Stundenaufstockung wird wohl formal sein müssen (die TE wird ja nicht gratis mehr arbeiten), nur die damit verbunden Versprechungen waren "auf Vertrauensbasis" und damit wertlos.
Genau so sieht es aus...
Die Stundenaufstockung wird wohl formal sein müssen (die TE wird ja nicht gratis mehr arbeiten), nur die damit verbunden Versprechungen waren "auf Vertrauensbasis" und damit wertlos.
Genau so sieht es aus...
Hallo!
Ich hatte vor den Ferien ein Gespräch mit meiner SL, die aufgrund eines hohen Lehrermangels den Wunsch äußerte, dass ich Stunden aufstocke. Ich erläuterte, dass ich dies nur unter bestimmten Bedingungen tun könne. Da meine beiden Kinder (2 und 3) nur einen KiTa-Platz bis 14 Uhr haben, MUSS ich die Schule nach der 6. Stunde verlassen. Während der Ferien schickte ich nochmals eine E-Mail mit der Erinnerung an SL und Stundenplanorga. Nun bekamen wir diese Woche Dienstag (also einen Tag vor Unterrichtsbeginn) die Pläne. Ich wurde, bis auf einen Tag, täglich von der 1. oder 2. bis zur 9 Std. eingesetzt (13 Freistunden bei 14 Unterrichtsstunden). Mein Anruf wurde wegen hoher Anfragen abgewimmelt. Ich betonte, dass ich unter diesen Umständen in der kommenden Woche nicht arbeiten könne, da ich keine Betreuung für meine Kinder habe und ich in der Vergangenheit auf diesen Umstand mehrfach hingewiesen hatte. Dazu kommt, dass ich in der 15. Woche schwanger bin und meinen Stundenplan im Hinblick auf Arbeitszeiten und Verhältnis zwischen Frei- und Unterrichtsstunden als sehr "schwangerschaftunfreundlich" empfinde - mir ist bewusst, dass ich deswegen kein Anrecht auf kurze Tage oder wenige Freistunden habe, aber eine Berücksichtigung dieses Umstandes hätte ich nett gefunden. Ich habe jetzt noch einmal schriftlich um eine Änderung des Planes gebeten, fürchte aber, dass meinem Anliegen nicht entgegen gekommen werden kann, da dies sonst Auswirkungen auf die gesamte Stundenplanung hätte.
Ich bin etwas ratlos. Was sind meine Möglichkeiten? Eine Bekannte aus dem Schulleitungsteam einer anderen Schule bereitete mich schonend darauf vor, dass ich letztlich leider keine Rechte habe, da es sich nur um "Private" Absprachen mit der SL handelt.
Lg!
und du bist schwanger?!
Jepp... Vor den Ferien bekanntgegeben.
Alles anzeigenHallo,
ich bin dankbar diesen Forumsbeitrag gefunden zu haben. Ich bin ebenfalls schwanger, ganz frisch im zweiten Trimenon, und lebe seit einer Woche mit zunehmender Angst und Ungewissheit. Ich unterrichte in NRW.
Ich fühle wie ein Spielball zwischen BAD, Frauenärztin und Schulleitung. Der BAD sieht keinen Grund mich betrieblich ins Beschäftigungsverbot zu schreiben, meine Frauenärztin scheint Anhängerin der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie zu sein und sieht kein Problem und meine Schulleitung bietet mir zwar die Wahl zwischen Präsenz- und Distanzunterricht an, aber möchte dafür ein ärztliches Teilbeschäftigungsverbot. Allein meine Hausärztin hat besorgt reagiert und mir zumindest ein Attest ausgestellt.
Ich fühle mich gerade als Schwangere nicht geschützt und in die Position gedrängt nun für meine/unsere Sicherheit sorgen zu müssen, was mir gerade nur den, für mich nachteiligen, Weg lässt über Angst/psychische Belastung ein ärztliches Beschäftigungsverbot zu bekommen. Dies kann sich in Zukunft negativ auf mögliche Krankenversicherungswechsel auswirken.
Ich bin wirklich angespannt und langsam auch sauer.
Wie unterschiedlich da die Meinungen sind... Mein BAD sieht die Entscheidung, Schwangere einzusetzen, sehr kritisch, kann aber leider nichts machen... 🤔
Im ARD läuft gerade ein Presseclub zum Thema.
Heute war wieder Nichts im Briefkasten. Vielleicht bin ich Teil der versteckten Kamera 🙈🙄
Habe meinem SL nun geschrieben, dass ich Präsenzunterricht erteile, solange vom BAD oder dem Schulministerium keine anderweitige Empfehlung ausgesprochen wird...
Skurril 🤔 Da scheinen nicht sehr informierte Menschen in Bielefeld beim BAD zu sitzen 🙈
Gibt es was Neues bei euch aus NRW?
Würde mich auch interessieren Mein Stundenplan: Dienstags 2-9 Std. mit nur 30 Min. Pause, donnerstags 1-9 Std. mit nur einer Freistunde in der 7. Std., also vorher 6 Std. durchgehend, freitags 1-6 Std. ohne eine einzige Minute Pause, da sogar Pausenaufsicht. Mo. und Mi. gehen... 6 verschiedene Lerngruppen zu je 27-30 SuS im Alter von 11-15
Na ja, vielleicht noch mal wichtig für alle: Wurde gerade vom BAD angerufen. Das Formular wäre jetzt fertig und man bräuchte von mir die Info, wann der ET des Kindes ist. Das kommt wohl mit drauf und dann wird das heute noch rausgeschickt. Eine Entbindung vom Präsenzunterricht wäre damit wohl in jedem Fall gesichert... Bin wirklich gespannt, ob dann in ganz NRW dieses Schreiben morgen ankommt.
Das klingt ja eher so, als würden die das für dich personalisieren, wenn sie nach deinem ET fragen.
Unfai wäre es allerdings, wenn Bielefeld ihr eigenes Ding durchzieht
Gilt die ADO denn an privaten Schulen? Das wäre im Vorfeld zu klären. Ansonsten gibt es sicherlich auch etwas Analoges, das Deputatsabweichungen ermöglicht bzw. eingrenzt.
Aber das allg. MuSchuGe müsste doch auch da greifen!?
ich bin im fünften Monat schwanger und die Schullleitung hat mir (ohne mit mir Rücksprache zu halten) 29 statt 25.5 Stunden gegeben. Darüber hinaus muss ich 2 Stunden Bereitschaftsdienst in der Schule machen. Das bedeutet ich bin jede Woche 31 Stunden in der Schule. Ist das überhaupt erlaubt als Schwangere Mehrarbeit zu geben?
(1) 1Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. 2Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. 3In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. 4Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. 5Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen.
(2) Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren.
Antwort meines SL:
In jedem Fall ein Arzt, der nach den Kriterien des KI das Risiko beurteilen kann
Ich kann ja dann nur meine Hausärztin oder Gyn fragen, ob sie dazu in der Lage ist 🙈
Fragen kostet nichts. Ich werde die morgen auch anrufen!
ZitatIch hab allerdings mit zwei verschiedenen Damen gestern und heute telefoniert. Und ihren Aussagen nach kam die Info von ihrer Chefin. Ist doch alles sehr merkwürdig.
Das finde ich dann allerdings auch...
ZitatIch bin jetzt wirklich ratlos. Besonders scharf bin ich auf das Unterrichten auf Distanz auch nicht. Per Video den jeweiligen Lerngruppen zugeschaltet zu sein, die ich größtenteils nicht aus dem letzten Schuljahr kenne... und wie kann ich Zuhause Tafelanschriebe machen oder zwischendurch mal Bilder oder Videosequenzen zeigen. Außerdem gibt es in einem meiner Fächer kein festes Lehrwerk und es wird fast immer mit Kopien gearbeitet. Wer teilt die für mich aus? Und wie ist das rechtlich mit der Aufsichtspflicht geregelt? Ich weiß nicht, ob ich über die Kamera immer alle SuS im Blick haben kann?! Vom Datenschutz bzgl. der Videoübertragung mal ganz abgesehen.
Das kann ich mir auch gar nicht vorstellen. Da ist ja definitiv keine Aufsichtspflicht gegeben!?
Ich wurde nun auch gebeten mir am besten ein BV vom Arzt zu besorgen. Da ich in der Unterrichtsverteilung nicht eingeplant bin und das jetzt wegen 2 Monaten auch keinen Sinn mehr macht müsste ich als Springer durch alle Jahrgänge. Das mag meine SL nicht, sagt aber gleichzeitig sie bekommt so viel Druck alle einzusetzen, dass sie keine Chance für ein BV ihrerseits sieht...
Verrückte Welt.
Tatsächlich verrückt! Vor allem, wenn Ärzte da auch so Druck kriegen. Find ich alles nicht i.O.
@ Arzt und ausstellen:
Vor allem wenn in der Beschreibung drin steht: muss Kriterien des RKI entsprechen. Wir zählen ja (noch) nicht zur Risikogruppe bzw sind da klar eingeordnet... Auch für ÄrztInnen eine sehr doofe Situation!!
Genau das sagte mein Lehrerrat. Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf die sich Ärzte berufen können. Schwangere zählen nicht zur Risikogruppe.
Wobei ich finde, dass sich die Aussage auf der Homepage des Ministeriums (Schwangere haben kein höheres Risiko) bzgl des RKI anders liest als beim RKI selbst (wir haben zu wenig Zahlen/Studien, um das zu bewerten; es gibt Studien, wo es zu schwererem Verlauf von Covid aufgrund der Schwangerschaft kam, etc).
Das RKI hat ja sogar seine EInschätzung geändert und revidiert. Dass die Wahrscheinlichkeiten gering sind, ja. Aber es gibt Fälle...
Ich denke leider, dass wir da kaum Möglichkeiten haben werden über den Arbeitgeber an eine Freistellung zu kommen. Weder RKI noch BAD haben Entscheidungsgewalt, leider... Wer weiß, vll. ändern die ihre Einschätzung auch noch mal wenn die Zahlen nach oben steigen. Vll. sollten wir uns auch zusammentun und bei Fr. Gebauer beschweren
Finde das alles sehr merkwürdig. Insbesondere was die widersprüchlichen Aussagen des BAD angeht.
Naja, bislang scheint es so, als hätte nur die Sachbearbeiterin, die du da erreicht hast, falsche Informationen
Habe noch mal nachgefragt, welcher Arzt mir das denn ausstellen soll.
Das muss eben das BAD machen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz
der besagt, dass wenn man sich als Schwangere vom Präsenzunterricht befreien lassen möchte, man eine „individuelle Risikofaktoren-Bewertung im Sinne einer (arbeits-) medizinischen Begutachtung“ vornehmen lassen muss. Diese hat den Kriterien des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen. Solange das Attest nicht vorliegt, gilt die normale Dienstpflicht.
Genau das hatte ich bei unserem BAD gefagt. Also da muss schon einiges in deiner Schule schief laufen, damit du die bekommst so wie ich das verstanden habe. Unter "normalen" Bedingungen, also mit Maske oder Abstand von 1,5m zu den SuS, dürfen wir wieder arbeiten wie alle anderen KuK auch. Auch wenn das BAD das nicht gut findet... Ich werde jetzt einen anderen Weg gehen. Zumindest für die Zeit, in der die Temperaturen so hoch sind werde ich mich auf das Mutterschutzgesetz § 11 Abs. 3 Nr. 3 berufen. Das BAD bestätigte mir, dass Schwangere nicht in Räumen über 26 Grad unterrichten müssen. Werde morgen bei meiner FA anfragen, ob sie mir hierfür ein Attest ausstellt. Danach? Mal gucken...
Ich habe vom BAD folgende Mail erhalten:
Sehr geehrte Frau *,
der Erlass mit der Freistellung auf Wunsch für schwangere Mitarbeiterinnen wurde geändert. Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelung/MundNaseschutz ist damit eine Weiterbeschäftigung der schwangeren Kolleginnen vorgesehen. Für Tätigkeiten/Situationen die diese Vorgaben nicht erfüllen muss Ihr Arbeitgeber/Schulleiter eine Lösung anbieten. Diese Entscheidung, den Umgang mit schwangeren Lehrkräften zu diesem Zeitpunkt mit steigenden Infektionszahlen und aktuellen Reiserückkehren zu treffen, halte ich für ungünstig, habe aber leider keinen Einfluss darauf.
Mit freundlichen Grüßen
*
Hoffen wir einfach, dass Bielefeld besser Bescheid weiß
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