Mir fällt ehrlich gesagt keine Rechtsgrundlage ein, nachdem man einfach so sagen kann: ich kann nicht kommen, weil ich keine Kinderbetreuung habe. Die Kinder sind ja nicht krank, also keine Möglichkeit der Kinder Krankschreibung. Selbst bist du auch nicht krank, es sei denn, es geht dir mit der Schwangerschaft tatsächlich so schlecht, dass du den langen Schultag nicht schaffst. Was ich aus eigener Erfahrung mit den Schwangerschaften durchaus für möglich halte. Mit ging es gar nicht gut und ich hätte auch keine 13 Stunden mit perfektem Stundenplan geschafft.
Dass man wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, ist so nicht vorgesehen. Dafür gibt es ja die Elternzeit (auch wenn man diese aus Nettigkeit beendet hat). Das ist halt das Problem, wenn Frauen zu ihrem Job in der Familie auch noch einen weiteren machen sollen…
(Wo bleiben die Stimmen, die nach dem Vater fragen und ob der nicht auch übernehmen kann oder einen „richtigen“ Job hat )