Naja ich habe ihn ja anteilig gezahlt bekommen. Dachte nur, wie es durch Gewerkschaften usw verbreitet wird, hätte man evtl auch in Teilzeit in Elternzeit Anspruch auf die volle Summe.
Beiträge von LuziEva
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Außer dass irgendein Sachbearbeiter am anderen Ende des Universums denkt „man ist die blöd, die hat doch gar keinen Anspruch“ 😁 Aber ich zaubere den Leuten dort gern ein Lächeln ins Gesicht: Werde den Antrag stellen, ja.
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Hallo, eine Frage zum Widerspruch gegen die Nichtzahlung der Inflationsausgleichszahlungen in der Elternzeit: Macht es auch dann Sinn, den Antrag auf Gewährung der Zahlungen zu stellen, wenn man Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat und somit nur anteilige Zahlungen erhalten hat? Ich lese es mal so, mal so aus diversen Webseiten heraus… Im Musterschreiben des Phv steht zum Beispiel nur „Elternzeit ohne Bezüge“. Aber das o.g. Urteil scheint ja auch zu beinhalten, dass man immer Anspruch auf die vollen Zahlungen hat, egal wie viel oder wenig man arbeitet…
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Offenbar hat das Ministerium nun die Lage für Schwangere in NRW geändert: Man ist nicht mehr automatisch 8 Tage raus bei einem Coronafall an der Schule, sondern es muss (bei jedem Fall?) eine individuelle Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, wie „nah“ man dem Schüler ist: Wenn man nur in der Sek1 unterrichtet, der Covidfall taucht aber in der Sek2 auf, dann scheint man als Schwangere ganz normal weiterarbeiten zu dürfen.
Wurde uns so mitgeteilt - schriftlich habe ich das bisher online nicht gefunden.
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2 Fragen zu der Einmalzahlung 3000€:
- Die wird teilzeit-anteilig ausgezahlt, richtig? Also: Ich arbeite 50%, daher bekomme ich 50% von 3000€?
- Welcher Arbeitszeitumfang wird denn zugrunde gelegt? Also angenommen ich arbeite JETZT (12/2023) 50%, habe aber bis 11/2023 noch 100% gearbeitet, oder erhöhe ab 1/2024 wieder auf 75% oder so… Oder ein anderes Beispiel: Ich arbeite jetzt gerade 0% (100% Elternzeit), dann bekomme ich gar nichts davon ab? Oder doch, wenn ich zB ab 03/2024 wieder erhöhe?
(sind alles fiktive Beispiele, interessiert mich einfach)
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Noch eine Frage zur Beihilfe: Geht der Wechsel von der bisher 50% zur 70% Beihilfe automatisch oder muss das bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfe beantragt werden?
Dankeschön.
Kuchenfreund
Das war bei mir (NRW) die Frage von Henne und Ei… Beihilfe wollte eine neue Quotenbescheinigung der PKV (also 30%) sehen, um dann auf 70% umzustellen, die PKV wollte diese Quotenbescheinigung erst erstellen, nachdem die Beihilfe umgestellt hatte… man sollte meinen, solche Fälle kämen öfters vor. Naja, irgendwann mit Screenshot der Beihilfe-Homepage mit dem richtigen Prozentsatz wurden die beiden sich dann einig.
Zum Rest: Soweit ich weiß, ist es rechtlich erlaubt, so schnell wie möglich wieder Vollzeit zu machen. Man kann ja auch erst Vollzeit beantragen und dann, wenn die Bestätigung vorliegt, die Schwangerschaft verkünden. Aber je nach Schulleitung dürfte diese nicht sehr erfreut sein, weil ja an der EZ vermutlich wertvolle Vertretungslehrkräfte dranhängen, die dann entlassen werden müssen und vielleicht sogar blöderweise in den Sommerferien arbeitslos sind usw. Wenn man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sollte der Rest reine Formalia sein!
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Sorry fürs Aufrollen eines alten Threads, aber…: Wie sind die aktuellen Bestimmungen zu Schwangerschaft in NRW? Dem Hörensagen nach wird man für 7 Tage nach Hause geschickt, sobald ein Coronafall an der Schule bekannt wird (egal, ob man in der Klasse unterrichtet oder nicht). Aber auf den Seiten des Schulministeriums oder auch des BAD finde ich dazu nichts schriftlich. Kann jemand weiterhelfen?
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Kann die KI auch besser.
Das sieht meine KI anders:
„Ich kann Musik nicht besser machen als ein Mensch, da ich selbst keine Musik komponieren oder spielen kann. Menschen haben kreative Fähigkeiten und Emotionen, die in der Musik zum Ausdruck kommen, was schwer zu replizieren ist. Ich kann jedoch Informationen über Musik bereitstellen, Empfehlungen geben und über Musiktheorie sprechen, wenn das hilfreich ist.“
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Lehrer braucht man da eigentlich nur noch für Experimente, Podiumsdiskussionen, Sport und Ausflüge.
Du hast die Musik vergessen! Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum!
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Ergänzung: Zur eigentlichen Frage bleibt festzuhalten, dass regelmäßige Einkommensbestandteile - dazu gehören auch die Familienzuschläge - bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden steuerlich als "Sonstige Bezüge" zu behandelnde Bestandteile. Dazu gehören z.B. Prämien, Weihnachtsgeld u.ä.
Ich danke dir!!
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Hast du mal im Familienportal (Link siehe oben) geguckt, danach würde ich das auch weiterhin so sehen
Ja, klar kenne ich die Seite bzw die Infos dort. Aber du siehst es auch so - zu 100% sicher bin ich mir jedenfalls auch nach deren Informationen nicht, ob die Berechnung den Familienzuschlag beinhaltet oder nicht 🤷♀️
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Nein, das tat es noch nie, sondern immer aus dem Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen und da ist eben die Frage, ob die Zulagen zu dem Brutto dazu gehören oder nicht.
Ich würde erstmal von ja ausgehen, weil es ja ein Gehaltsbestandteil ist, arbeitest du nicht, bekommst du es ja auch nicht, anders als beim Kindergeld.Genau das war auch mein Verständnis davon. Bin gespannt, ob andere hier das bestätigen können oder besser wissen.
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Kleines Update nach langer Zeit, hauptsächlich aber auch eine neue Frage:
50% Arbeiten ist schon cool! Ich muss gestehen, ich vermisse so ziemlich nichts aus meinem Vollzeit-Arbeitsleben und genieße die neue, freie Zeit und das „Weniger“. Es wird mir nach aktuellem Stand schwer fallen, irgendwann mal wieder in Richtung Vollzeit zu gehen - aber das muss ja auch erstmal nicht sein…
Meine Frage, eigentlich nur entfernt verwandt mit dem Thema, aber will keinen neuen Thread aufmachen: Berechnet sich Elterngeld aus den Bezügen inklusive des Familienzuschlags, Strukturzulage etc, oder exklusive, also nur aus dem Grundgehalt? Ich war eigentlich im Glauben, dass „inklusive“ richtig ist, habe mich jetzt aber durch Aussagen anderer verunsichern lassen und finde das gerade nirgendwo schwarz auf weiß.
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Hallo nach langer Zeit, wollte mich mal kurz zurückmelden, falls es jemanden später interessiert: Habe nun fürs kommende Schuljahr (nur bis Ostern 2024) auf circa 50% reduziert in Elternzeit. Bin gespannt, wie es sich anfühlen wird - sowohl finanziell, als auch zeitlich und seelisch gesehen
Und ebenfalls gespannt, wie es danach weitergeht… ob ich mir Vollzeit dann gar nicht mehr vorstellen mag oder mich über mehr Arbeit freuen werde oder die circa 50% beibehalten will.
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Vielen, vielen Dank für euren schnellen und hilfreichen Antworten!
Ich würde gerne von Juni 2023- Juni 2024 Elternzeit nehmen, dies wäre auch die Zeit, in der ich das Elterngeld erhalte.
Eine längere Elternzeit ist leider finanziell derzeit nicht möglich.
Noch eine Kleinigkeit:
Sobald der Kleine geboren ist, muss ich dem Schulamt den "Antrag auf Elternzeit" zusenden.
In diesem Antrag gibt es nicht die Möglichkeit die gewünschte wöchentliche Stundenzahl nach der Rückkehr einzutragen.
Dies bedeutet, dass das Schulamt dann davon ausgeht, dass ich auch wieder in Vollzeit arbeiten werde, oder?
Dies wäre auch mein Wunsch.
Zu der Versetzung innerhalb des jetzigen Dienstortes:
In einem Absatz habe ich auch gelesen, dass " während einer laufenden Elternzeit grundsätzlich nicht versetzt wird. "
Was bedeutet dies konkret? So wie ich es verstanden habe, müsste ich bis zum 30.11.2023 einen Rückkehrantrag über die
Onlineplattform Oliver stellen und in diesem Zeitraum würde ich mich ja in der Elternzeit befinden?
Lieben Dank euch!!!
Ich hab das gleiche gemacht, auch NRW, allerdings schon ein paar Jahre her.
Was diese Ferienfristen bzgl Anfang/Ende von Elternzeit angeht: Telefonier mit deiner Bezirksregierung, es gibt oft auch Abweichungen von der Norm, sofern man sie ausreichend begründen kann (Eingewöhnung des Kindes in Kita, Elterngeldbezugende etc).
Ich habe damals schon sehr früh (Mitte der Schwangerschaft) meiner SL gesagt, dass ich mich nach der Elternzeit versetzen lassen will. Die SL war mir dankbar für die frühzeitige Mitteilung, weil sie damit gut planen konnte, und setzte sofort ihr Einverständnis (Unterschrift) unter mein Kreuzchen auf dem Rückkehr-Antrag, dass ich NICHT an die alte Schule zurückkehren will. Gleichzeitig habe ich den Ansprechpartner vom Philologenverband dazugezogen und mir eine Schule gesucht, die mich haben wollte, aufgrund der Fächer. So hat es jedenfalls damals gut geklappt
Ach so, ja: Es wird von einer Rückkehr in Vollzeit ausgegangen; ich bekam aber damals eh irgendwann während der Elternzeit einen Brief mit einer Frist, bis zu der ich nochmal die Stundenanzahl bestätigen sollte.
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Du kannst noch einen zusätzlichen Zuschlag manuell eingeben, lass dir also einmal den Kinderzuschlag bei 100% ausgeben, dann bei deiner Prozentzahl und dann setzt du beim 3. Mal die Differenz zwischen beiden bei weiteren Zuschlägen ein.
Edit: Dafür darfst du aber nicht rechts die Kurzform des Rechners nehmen, sondern musst links übers Bundesland und dann den Rechner dort hingelangen.
Ich danke dir! Der Wald und lauter Bäume und so…
War ja klar, dass der Akademiker-Spruch kommt - siehe oben, ich war offensichtlich doch zu doof und habe meinen Status nicht verdient
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Eine leicht verwandte Frage zu diesem Thema: Wenn ich im Rechner des öffentlichen Diensts mein Teilzeit-Gehalt errechnen will, dann wird außer acht gelassen, dass mir weiterhin der volle Familienzuschlag für die Kinder zusteht (eben weil mein Mann und ich insgesamt auf mindestens 100% Arbeitszeit kommen und somit keine Kürzung vorgenommen wird, diese Info habe ich mir telefonisch doppelt vom LBV bestätigen lassen). In dem Rechner wird dieser Wert aber je nach Teilzeitprozentsatz gekürzt.
Ich kann dort natürlich so tun, als hätte ich keine Kinder, und mir das Gehalt ohne die Zuschläge anzeigen lassen, aber ich bin zu doof, dann einen Netto-Betrag eigenständig dazu zu rechnen. Brutto würde ich noch hinkriegen, die Zahl steht da ja schwarz auf weiß 😎
Kann jemand helfen?
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Wow, das hatten wir nur mit Corona. Ich habe pro Kind 10 Tage (bei Kind 1 aber gar nicht mehr, da >12 J., bei Kind 2 nicht mehr lange), mein Mann hat keine Kind-krank-Tage. Damit wären wir überhaupt nicht hingekommen.
Vielleicht habe ich übertrieben - normale Erkältung eher 2-3 Tage (wenn man denn überhaupt zum Arzt muss damit), aber Hand-Mund-Fuß und Scharlach ne Woche… macht ja auch Sinn.
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Meine Eltern waren beide Lehrer (GS und stellv. SL Gym), beide Vollzeit und wir 2 Kinder fanden es super.
Mal so die andre Seite:)
Haha danke! Meine Eltern waren auch beide Lehrer, haben sich scheiden lassen, als ich circa 4 Jahre alt war (Bruder 6), und ab meiner Geburt gab es ne Kinderfrau für uns bis zum Erwachsenenalter (sie machte dann quasi nur noch Haushalt). Meine Mutter arbeitete damals schon an einer Ganztagsschule und kam meist um 15.30 nach Hause. Kann mich nicht erinnern, dass mich das gestört hätte - man kannte es ja auch nicht anders. Aber ich rede natürlich von Erinnerungen als Jugendliche; an Erinnerungen aus dem Kleinkindalter komme ich schwer ran in meinem Hirn.
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Das ist ja bei Teilzeit nicht anders. Das ist halt einfach bei kleinen Kindern so!
Also dieses blöde Gefühl hatte ich früher auch. Aber mittlerweile sind meine Kinder so selten krank, dass ich mehr Stunden fehlende Vollzeitkollegen vertrete, als ich selbst fehle (= 2-3 Tage im Jahr). Das Thema würde ich unabhängig von Teilzeit / Vollzeit betrachten.
Jein: Bei Teilzeit mit einem (oder sogar zwei) freien Tag(en) fallen die Krankheitstage ja nicht so ins Gewicht… Unser Kinderarzt schreibt gern mal direkt eine ganze Woche krank (was ich auch durchaus für sinnvoll halte, damit man die Kinder nicht zu früh wieder zur Kita schickt). Das würde mit Teilzeit einfach weniger „auffallen“. Davon abgesehen gebe ich dir ja recht - kleine Kinder sind halt oft krank, und in ein paar Jahren werde auch ich die Vertretungsstunden für dann junge Mütter/Väter machen, genau.
Wann wird es denn besser mit dem Krankwerden, wie alt sind die Kinder da? Ich dachte immer, im Grundschulalter, höre aber inzwischen auch, dass es dort nicht aufhört… liegt aber bestimmt auch an Corona und geschwächtem Immunsystem usw…
Mein Mann und ich haben insgesamt im laufenden Schuljahr circa 54 Krankheitstage angesammelt; davon teilweise auch eigene Krankheiten (2x doofe, längere Mandelentzündung zB), das meiste Kinderkrankheiten. Auf mich fallen davon 25 Tage. Habe aber bestimmt ein paar vergessen zu notieren. Tja… Mist ist das doch!
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