Vielen, vielen Dank für euren schnellen und hilfreichen Antworten!
Ich würde gerne von Juni 2023- Juni 2024 Elternzeit nehmen, dies wäre auch die Zeit, in der ich das Elterngeld erhalte.
Eine längere Elternzeit ist leider finanziell derzeit nicht möglich.
Noch eine Kleinigkeit:
Sobald der Kleine geboren ist, muss ich dem Schulamt den "Antrag auf Elternzeit" zusenden.
In diesem Antrag gibt es nicht die Möglichkeit die gewünschte wöchentliche Stundenzahl nach der Rückkehr einzutragen.
Dies bedeutet, dass das Schulamt dann davon ausgeht, dass ich auch wieder in Vollzeit arbeiten werde, oder?
Dies wäre auch mein Wunsch.
Zu der Versetzung innerhalb des jetzigen Dienstortes:
In einem Absatz habe ich auch gelesen, dass " während einer laufenden Elternzeit grundsätzlich nicht versetzt wird. "
Was bedeutet dies konkret? So wie ich es verstanden habe, müsste ich bis zum 30.11.2023 einen Rückkehrantrag über die
Onlineplattform Oliver stellen und in diesem Zeitraum würde ich mich ja in der Elternzeit befinden?
Lieben Dank euch!!!