Beiträge von katharina123

    Hallo Zusammen,

    ich bin im Seiteneinstieg an einer Grundschule in Brandenburg und habe mich jetzt endgültig entschieden aufzuhören.

    Das Arbeitspensum schaffe ich nicht und mein Anfahrtsweg ist zu lang und Corona macht es auch nicht einfacher.

    In meinem Vertrag steht nun: Es gilt die Tarifrechtliche Kündigung. Ich bin seit März dabei.

    In der entsprechenenden Tabelle steht dann: Arbeitsverhältnis bis zu einem Jahr: 1 Monat zum Monatsende.

    Wenn ich also jetzt kündige, wäre ich dann Anfang Dezember raus?

    Der Direktor weiss es schon und zeigt Verständnis, sagtt jedoch, dass das nicht so einfach geht...

    Hat da jemand Erfahrungen?

    Liebe Grüße

    Kathi

    Vielen Dank für die Antworten.

    Catania: Ich habe eine Vertrag TZ über 13 Stunden. Die Zusage war weder schriftlich noch haben wir das explizit festgelegt.

    Vielmehr war meine Argumentation im Einstellungsgespräch, dass ich sehr gerne an der Schule arbeiten möchte, aber solange ich nicht umgezogen bin (und was die Arbeit betrifft etwas fester im Sattel sitze) nur zur dritten Stunde kommen kann, sonst könnte ich auch nicht an der Schule anfangen. Dann wurde mir in Aussicht gestellt, dass dies bei der nächsten Stundenplanerstellung berücksichtigt werden kann. Daraufhin habe ich es im letzten Schuljahr mit finanziellem Aufwand (Übernachtungen am Ort und Kinderbetreuung) möglich gemacht zur ersten Stunde zu kommen. Das war eine finanzielle Investition, diese möchte und kann ich aber bei dem momentanen Gehalt weiterhin gar nicht leisten.


    Vormals habe ich an einer Berufsschule gearbeitet, dort konnten Wünsche bezüglich Beginn der Tätigkeit, etc. ohne grosse Probleme berücksichtigt werden. Davon bin ich -wahrscheinlich etwas naiv- ausgegangen.


    Wenn ich kündige, bekomme ich kein Arbeitslosengeld, das würde ich gerne vermeiden.

    Hallo Zusammen,


    ich bin im Probehalbjahr an einer Grundschule in Brandenburg als Fachlehrerin tätig. Ich habe eine halbe Stelle.

    Im Vorhinein war abgesprochen, dass ich ab dem neuen Schuljahr erst zur 3. Stunde kommen brauche, das hat persönliche Gründe

    (alleinerziehend, sehr langer Fahrtweg, etc... ). Nun kann die Schulleitung diese Absprache nicht mehr berücksichtigen.

    Für mich ist es jedoch eigentlich unmöglich um 7.30 Uhr an der Schule zu sein, zum nächsten Schuljahr will ich ja in die Nähe der Schule ziehen, aber im Moment geh es eben noch nicht.

    Ich habe schon versucht einen Kompromiss zu finden, das geht aber nicht.

    ich muss der Schule also sozusagen absagen und bin so unsicher, was die Konsequenzen angeht. ist das schon eine Kündigung meinerseits?

    Kann ich mich nochmal auf eine andere (näher gelegende) Schule bewerben? Werde ich gekündigt?

    Kathy

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