... aufgrund eines Fehlers bei der KK waren es dann sogar drei Jahre rückwirkend,...
Das ist ja fürchterlich! Ich ahne Schlimmes
Wieso, du hast doch sicher jede Menge Werbungskosten und soviel ich weiß zählt bei Selbstständigkeit usw. dann nur der Gewinn, müsste ja bei schriftstellerischer Tätigkeit auch so sein. Aber auch, wenn ich nicht der Fan der PKV bin, würde ich schon mal überlegen, wie ihr weiter macht, spätestens zum Jahresende sind sie dann eh raus. Evtl. lässt du dich mit dem Vorgesetzen der GKV verbinden, ob das rückwirkend zum 1.1. ist, so kenne ich das eben leider auch.
Am Telefon hat mir jemand gesagt, dass die Werbungskosten damit nichts zu tun haben. Aber du hast bestimmt Recht. Ich darf laut Aussage des Finanzamtes pauschal 25 % Kosten vom Einkommen abziehen. Zum Ende des Jahres werde ich mich aber vermutlich trotzdem nicht mehr unter die Grenze rechnen können.
Offtopic, sorry, aber bitte: Entgelt.
Ich bitte vielmals um Entschuldigung