Vielen Dank für die Antworten!
Also in Hessen ist die Rechtslage so, dass es keine einheitliche Entscheidung darüber gibt, zumindest für Schulen.
Eine allgemeine Verfügung vom Gesundheitsministerium in Hessen sieht vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben wird, ob ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung vorliegt. Ich denke, da kann man im Schulbetrieb von ausgehen, oder?
Ist dies der Fall, muss der Arbeitsplatz angepasst werden (Plexiglasscheiben, Einzelbüros, etc...). Auch das denke ich, ist in Schulen schwer umsetzbar.
Wenn dann keine Alternativen zu dem eigentlichen Aufgaben gefunden werden können, muss der AG ein BV aussprechen.
Also wenn man keine Verwaltungs- oder Homeofficetätigkeiten für mich findet, muss ich daheim bleiben.
Ich bin mal gespannt, wann meine SL sich dazu äußert, es sind merkwürdige Ferien, wenn man nicht weiß, was auf einen zukommt...
Liebe Grüße und genießt das schöne Wetter!