Oh ja, das ist auch gut!
Beiträge von putzmunter
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Mir hat mal eine Mutter ganz entsetzt gesagt: "Wie, mein Sohn geht während des Unterrichts zur Toilette!? Warum um Himmels willen lassen Sie ihn denn gehen, der geht zuhause stundenlang nicht!"
Das hat mir zu denken gegeben. Schüler sind ab einem gewissen Alter biologisch genauso "stubenrein" wie Erwachsene, da ist kein Unterschied mehr. Der einzige Unterschied ist, dass Schüler einfach vergessen, dass die Pausen für Toilettengänge da sind, und mit unserer Blankoerlaubnis brauchen sie es ja auch überhaupt nicht zu bedenken.
Seitdem gilt bei mir:
"Ihr habt nicht während der Stunde zu gehen und basta. Wenn nun einer wirklich total und unaufschiebbar dringend doch zur Toilette gehen muss, dann muss er warten - und wenn Warten absolut nicht hilft, muss er eben trotz meines Verbots eigenmächtig hinauseilen. Den Grad der Notwendigkeit muss er dann selbst beurteilen. Wir wollen ja kein Malheur im Klassenraum."Mit dieser Regel können wir eigentlich alle ganz gut leben.
Gruß
putzi
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Laut Schulministerium NRW ist es eine "Sollen"-Bestimmung.
"Pro Tag darf insgesamt nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben werden, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten angesetzt werden".
Da steht nicht "dürfen nicht" oder "können nicht". Solche Formulierungen beinhalten Unterschiede und haben daher juristische Bedeutung.Da man mit Sicherheit außerordentlich triftige Gründe haben muss, um mehr als zwei Arbeiten zu schreiben, sollte man sich an die Bestimmung halten.
Mögliche Gründe wären vielleicht, dass der Lehrer/die Lehrerin länger krank war und dann z. B. gegen Ende des Schuljahres kein anderer Termin für eine Klassenarbeit gefunden werden kann.
Frag Deinen Chef - vielleicht würde er unter solchen Umständen zu anderen Notenfindungsverfahren raten.Gruß
putzi -
Wir machen eine Tagesfahrt mit Schülern. Brauchen wir Pässe oder nicht? Gilt "Schengen", oder gibt es einen neuesten Stand?
Danke für alles was ihr mir sagen könnt.
Gruß,putzi
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Stimmt nicht - es geht im Gegenteil sogar ruck-zuck. Man gibt einen verdächtigen Satz in Anführungsstrichen in Google ein und erhält sofort die Quelle. Die druckt man aus
aus, unterstreicht darin alle plagiierten Stellen und konfrontiert den Schüler damit. Das ist nämlich dann weder sprachliche noch inhaltliche Eigenleistung. -
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man seine eigene Motivation für die Bewerbung von jemand anderem darstellen lässt - oder dass jemand einen Bewerber nimmt, der seine eigene Motivation nicht selbst darstellt - wo bliebe da die Glaubwürdigkeit?
Empfehlungsschreiben dagegen sind schon eher eine Bitte, die Lehrern angetragen wird. habe ich auch schon oft gemacht. Kann sie Dir nicht die Bewerbungsunterlagen einmal komplett zeigen und mit dir zusammen sichten, was wie erledigt werden muss?
Gruß
putzi -
Sehr praktisch, so etwas habe ich lange gesucht.
Vielen Dank!
putzi -
Macht jemand von euch Wochenplanarbeit Englisch in Klassen oberhalb der Jahrgangsstufen 5 und 6? Wie macht ihr das, bzw wie sieht das konkret aus?
Ich frage deshalb, weil man bei uns (wir haben das Doppelstundenprinzip) in der 9. Klasse in einer Woche eine Doppelstunde und in der nächsten Woche zwei Doppelstunden Unterricht hat. Die Zeitabstände zwischen den Tagen, wo die Schüler Englisch haben, sind sehr lang, und wenn durch Unterrichtsgänge, Feiertage, Projekte etc, eine Doppelstunde ersatzlos verloren geht, werden die Abstände noch größer. Das (bei gleichzeitiger Erwartung des Schulministeriums, möglichst wenig Hausaufgaben zu geben) sorgt immer für eine gewisses Verschüttgehen von Lernstoff. Kann man sowas durch Wochenplanarbeit besser in den Griff kriegen?
fragt euchputzi
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Dabei möchte ich nicht in Abrede stellen, dass auch Lehrer mit zwei Sprachen selbstverständlich viele Vorteile haben, unter anderem a) relativ wenig Schüler, b) vermutlich relativ wenig Disziplinprobleme, da die Fächer als "wichtig" gelten.
Relativ wenige Schüler? Nee, bei uns sind es um die 28-30, von der 5. Klasse bis hinauf zum Leistungskurs Oberstufe. Und bei zwei Sprachen: jede Lerngruppe schreibt Arbeiten bzw Klausuren, alle in hoher Stückzahl.
Zu b): das ist eine merkwürdige Vermutung, kann ich nicht bestätigen.Möchte noch hinzufügen, dass Düsseldorf gern die Sprachen mit verpflichtendem Zusatzaufwand überzieht (z. B. Lernstanderhebungen, und neuerdings auch mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klassenarbeit und in der Oberstufe als Ersatz für eine Klausur. Das ist eine Art mündlichesVor-Abitur, was den Verwaltungs- und Zeitaufwand betrifft.
Bin schon ganz heiß drauf.
Gruß,
putzi -
Das Perverse an diesem Halbjahr ist, dass es so sehr spät angefangen hat (September) und dann die Herbstferien kamen, die diesmal in den November hineingingen, und jetzt kommen die 14 Tage Weihnachtferien. Sinnvolle Terminplanung für Klassenarbeiten war extrem erschwert, unsere festgelegten Klausurdaten kamen sehr spät, jeder Unterrichtsgang und Aktionen wie "Fit for Job" haben die Unterrichtsplanung durcheinandergebracht. Die ersten Klausuren haben dann bei später schreibenden Fächern die letzte Stunde vor der Klausur "gestohlen", und so musste man mit nur knappem Unterrichtsvorlauf in die Klausuren gehen, die man nach den Herbstferien zurückgab, um dann die nächste Klausur vorzubereiten. Ich hasse "teaching to the test"!! Jetzt habe ich drei Klausuren für die Weihnachtsferien. Gut, dass ich mich nicht langweilen muss. Ich werde das Korrekturdatum "25. 12." unter die Klausuren schreiben.
Grantig,
putzi
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Na, sind denn die Lehrpersonen auch "in Ausübung ihres Amtes" nicht verpflichtet, korrekt vorzugehen? Das kann der Dienstherr doch wohl erwarten, und die Schule doch wohl auch. Was spricht denn dagegen?
Aber ich sehe schon, die mangelnde Bereitschaft hat sich so breit gemacht, dass ich da nur Bequemlichkeit drin erkennen kann. Seufz.
OK, von mir aus ist das Thema damit beendet.Trotzdem adventliche Grüße
von
putzi -
dreimal überlegen, bevor Sie gegen minderjährige Schüler und öffentliche Schulen prozessiert
Natürlich nicht gegen Schüler oder Schulen, sondern gegen den verantwortlichen Lehrer.
Es wird übrigens auch keineswegs nur an Weihnachten aufgeführt.
Zudem müsste man ja mit selbstgeschriebenen Stücken und Stücken auf Basis von Textheften auf der sicheren Seite seinMit selbstgeschriebenen ist man natürlich auf der sicheren Seite. "Texthefte" - wenn es veröffentlichte sind, hat aber jemand die Rechte, und der bloße Kauf von Textheften beinhaltet keine Aufführungsrechte.
Theater-AG betrifft in der Regel aber nur Deutsch und Musiklehrer, mit Abstrichen vielleicht noch die Fremdsprachen und Kunst. Alle anderen sind nich betroffen, was eine ausführliche rechtliche Diskussion im Schulrecht nur bedingt sinnvoll macht.
Es gibt aber sehr viele Deutschlehrer, ebenso wie Englischlehrer. Bei uns sind das die größten Fachgruppen. Zusammen mit den Kunst- und Musiklehrern sind sie durch die Aufführungen wesentlich an der Außendarstellung der Schule beteiligt.
Ich rufe ja auch nicht nach einer "ausführlichen rechtlichen Diskussion im Schulrecht" - aber es kommt ja als Thema noch nicht einmal in der Ausbildung der Deutsch-, Englisch- und Kunstlehrer vor.Bis dahin muss man sich eh neu schlau machen, da sich an die Rechtslage ändert (ändern könnte) und man sih soooo genau auch nich dran erinnert, was man hätte lernen sollen.
Das Problem ist eher, dass das Sich-Schlaumachen einfach unterbleibt, weil die Betroffenen oft eben nicht ahnen, dass es überhaupt etwas gibt, worüber man sich schlau zu machen hätte. Da ist einfach eine Bewusstseinslücke.
Gruß,putzi
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Vielen Dank Euch beiden schon mal für die Auskunft!
Ich selbst habe vor langem am Studienseminar AC die Erfahrung gemacht, dass Fachleiter diesbezüglich auch bei mehrfacher Rückfrage keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen konnten.
Wird man als Fachleiter nicht zusätzlich ausgebildet? Einer muss es doch den Referendaren beibringen - da es an der Uni ja garantiert niemand tut. Kann man von Fachleitern (oder auch Hauptseminarleitern) nicht verlangen, dass sie sachkundig sind? Von Lehrern wird es später ja auch wie selbstverständlich erwartet.
Zum Schultheater als solchem ham wir nix besprochen (wohl aber zu Filmvorführungen). Sehe das aber auch eher als Randphänomen.
Na, es haben doch SO viele Schulen Theatergruppen, dass ich gar nicht verstehe, dass man das als "Randphänomen" sieht. In unserer Stadt machen alle 5 Gymnasien, die beiden Gesamtschulen und die Waldorfschule Theater.
Als ich gehört habe, dass in der Nachbarstadt eine Schule die "Rocky Horror Show" aufführen wollte, wusste ich gleich, dass es eine nicht legale Aufführung wird, weil die Amateur-Aufführungsrechte gar nicht vergeben werden (ich habe mich erkundigt). Wenn man bedenkt, dass für die Aufführungen öffentlich geworben wird, ist es doch auch ziemlich unmöglich, diesen Umstand vor den Rechteinhabern geheim zu halten.
Theaterverlage haben genauso eine Rechtsabteilung wie Schulbuch-, Film-, Stadtplan- und andere Verlage. Man muss doch gewarnt sein, dass das Ignorieren der Aufführungsrechte ein juristisches Nachspiel haben kann.
Deshalb finde ich schon, dass es Teil der Ausbildung sein sollte.
Gruß,putzi
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Liebe Referendare,
kommen in Eurer Ausbildung die folgenden beiden Themen vor?
1. Schulhomepage und Datenschutz
2. Schultheater und RechtlichesIch frage deshalb, weil ich beobachte, dass Kollegen sich nicht nur nicht auskennen, sondern gar nicht erst auf die Idee kommen, die Rechtslage zu recherchieren, weil sie nicht ahnen, dass es da Vorschriften gibt, an die man sich halten muss. Der Dienstherr setzt natürlich voraus, dass man sich sachkundig gemacht hat und sich keine Rechtsverstöße zuschulden kommen lässt.
Ich weiß, dass wir hier schon mehrfach das Thema Schulhomepage und Datenschutz diskutiert haben. Ich wollte das auch nicht wieder aufwärmen - ich wüsste nur gern, ob man in der Lehrerausbildung mittlerweile dazu offiziell etwas lernt.
Beim Schultheater geht es mir um die Aufführungsrechte von veröffentlichten Stücken und die Gebühr für Texthefte bzw. Kopien. Wir haben Kollegen, die davon ausgehen, weil es in der Schule ist, gelten da noch keine Rechtsansprüche. Auch der Gedanke, das es doch kostenlos sein muss, weil man selber keinen Eintritt erhebt, ist weitverbreitet, aber nicht zutreffend. Lernt man dazu etwas in der Ausbildung?Danke schonmal für jede Antwort
putzi
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Ich mache keinen Unterschied mehr zwischen Englisch als Lerngegenstand und Englisch als Verständigungsmittel zwischen mir und den Schülern. Statt Inseln von Englisch gibt's bei mir den Kontinent Englisch, von Klasse 5 bis 13. Auch auf dem Schulhof und dem Korridor.
Ich bitte auch immer darum, keine Klassenleitung gemeinsam mit Englischunterricht in der 5. Klasse zu bekommen. Gehabt habe ich auch das schon, aber ist ist schwieriger, weil Eltern und Kollegen da gern hineinpfuschen mit Vorschriften, was ich in welcher Sprache zu machen habe... deshalb mache ich die Kombination nicht gern. Muss ja auch nicht sein, es kann ja jemand anders die Klassenleitung haben, oder ich habe Klassenleitung in einer 8, dort ergeb sich weiger Einmischungen durch Außenmeinungen.
Gruß,
putzi -
Uh, mir graust es irgendwie. Lernen die Schüler hauptsächlich, welche Lernmethoden sie benutzen? Das kommt mir sehr technokratisch vor.
"Schülerzentrierte Einstiegsstunde" - Einstieg in welches Sachthema? Sollte man nicht vom inhaltlichen Stundenziel ausgehen und dazu die geeigneten Methoden wählen? Was (fachbezogen) sollen die Schüler am Ende der Stunde erreicht haben, und wie bringe ich sie (methodisch) auf den Weg dorthin? Das wäre mein Planungsstart. -
Ich habe selber auch Dyskalkulie, bin jetzt 58 und habe KEINE Probleme in der Schule und im praktischen Leben gehabt - außer im Matheunterricht natürlich. Lernbehindert??? Ich bin problemlos durchs Abitur und Studium gekommen und bin seit über 30 Jahren StR (für Fremdsprachen).
Ketfesem schreibt doch selbst:
"Die Grundrechenarten kann er relativ gut. Aber mit den großen Zahlen kommt er gar nicht zurecht, hat das Dezimalsystem nicht wirklich verstanden...."
Da erkenne ich mich genau wieder.
Meiner Meinung nach muss der Junge lernen, wie er mit den Grundrechenarten das Leben meistert. Das geht nämlich - ich sehe mich selbst da als lebenden Beweis.
Mit schlechten Mathenoten wird er leben müssen, da Dyskalkulie nicht wie LRS als Lernbehinderung anerkannt wird und es also keinen Nachteilsausgleich gibt. ( Den hatte ich ja auch nicht.) Er muss halt in den anderen Fächern glänzen...
Gruß,
putzi -
Den GEDANKEN an bundesweite Vergleichbarkeit kann man ja vielleicht inhaltlich noch ganz interessant finden, aber die Praxis der Durchführung (wie angedacht) klingt höchst bizarr: Es soll dabei ZUSÄTZLICH zum normalen Landesabitur geprüft werden, und dann 10 % von der Gesamtleistung ausmachen.
„Das gemeinsame Kernabitur ist ... eine länderübergreifende schriftliche Abiturkomponente in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch“, erklärte der Aktionsrat. Die Aufgaben in den drei Fächern sollen jeweils in neunzig Minuten bearbeitet werden. Die Experten schlagen vor, dass die Prüfungen deutschlandweit an einem Tag stattfinden und danach zentral ausgewertet werden. Neben der Prüfung zum Kernabitur sollen in die Abiturnote nach wie vor auf Landesebene weitere schriftliche und mündliche Prüfungen und die Jahrgangsnoten einfließen."
(Welt am Sonntag").Das kann doch nur den bürokratischen Kollaps bedeuten. Was meint ihr?
Gruß,
putzi -
Die "Bildungsexperten" vom Aktionsrat Bildung rufen nach einem bundesweit gleichen "Kernabitur", natürlich zusätzlich, und natürlich in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe. Als ob die Lehrer dieser drei Fächer nicht schon genug zu tun hätten mit Prüfungsexperimenten aller Art. Nun kann man die Idee ja vielleicht inhaltlich noch ganz interessant finden, aber die Praxis der Durchführung (wie angedacht) klingt höchst bizarr:
„Das gemeinsame Kernabitur ist kein einheitliches Bundeszentralabitur, sondern eine länderübergreifende schriftliche Abiturkomponente in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch“, erklärte der Aktionsrat. Die Aufgaben in den drei Fächern sollen jeweils in neunzig Minuten bearbeitet werden. Die Experten schlagen vor, dass die Prüfungen deutschlandweit an einem Tag stattfinden und danach zentral ausgewertet werden. Neben der Prüfung zum Kernabitur sollen in die Abiturnote nach wie vor auf Landesebene weitere schriftliche und mündliche Prüfungen und die Jahrgangsnoten einfließen."
(Welt am Sonntag").Das kann doch nur den bürokratischen Kollaps bedeuten. Was meint ihr?
Gruß,
putzi -
Als "Jigsaw" bezeichnet ist die Methode gleich noch viiiiiiieeeeeel besser, als wenn man ein schnödes "Gruppenpuzzle" veranstalten würde.[Blockierte Grafik: http://www.fancysplace.com/smileys/kit-shifty.gif]
Vom Methodenwahn genervt und mit lieben Grüßen
Raket-O-KatzEdukraten-Englisch ist immer mit Vorsicht zu genießen. "Jigsaw" heißt Laubsäge/Stichsäge, eben das Werkzeug, mit dem Holzpuzzles zurechtgesägt werden.
Als Name für eine Unterrichtsmethode finde ich es albern. Dann doch eher "Gruppenpuzzle".
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