Beiträge von D.A.

    Danke für eure Tipps. Ich habe bereits versucht, im Berliner Schulgesetzt die relevanten Stellen herauszusuchen. Hilfreichen wahren auch die Rahmenlehrpläne A und B und die AV Aufsicht, aber als "nicht-Jurist" gar nicht so einfach, diese Texte zu vertstehen. :(


    CDL: In Berin gibt es 2 Modulprüfungen, die man während des Refrendariats absolviert. Dafür gibt es kein Abschlusskolloquium. Es hat definitiv seine Vorteile, zumal die (sehr praxisorientierten) Themen wie in der Uni vorab eingegrenzt werden und man sich super gut auf ein sehr spezifisches Thema vorbereiten kann. Erlaubte Formate sind: mündlich, multimedialer Vortrag, Portfolio oder schriftlicher Hausarbeit.

    Liebes Forum,

    ich beschäftige mich (rein hypothetisch- wird vorerst nicht umgesetzt) im Rahmen meiner 2. Moodulprüfung im Refererendariat (in Berlin) mit dem Thema: eine AG Gründen (Thema: Für und mit Senioren lesen). Ich soll in meinem Vortrag unter anderem die rechtlichen Grundlagen ausführen, z.B. wie die Gründung genehmigt wird / von wem und welche Gremien (Schulkonferenz, Gesamtkonferenz...) hierbei eine wichtige Rolle spielen. Wichtig ist hier auch der Aspekt der Aufsichtspflicht, da die SuS in die Seniorenheime fahren würden. Was müsste hier beachtet werden?

    Ich weiß, dass der erste Schritt der Gang zur Schulleitung ist, wenn man eine AG gründen möchte. Eine regionale Schulaufsichtsbehörde in Berlin teilte mir mit, dass jede Schule hier individuell vorgehen würde, da "eigenverantwortliche Schulen".

    Wer hat Erfahrungen mit den rechtlichen Aspekten und könnte mir auf die Sprünge helfen?

    Beste Grüße

    D.A.

Werbung