Beiträge von Stefanie S.

    Huhu zusammen,


    ich habe mal eine Frage zum Thema "fachfremdes" Promovieren bzw. über die Einzelheiten in den jeweiligen Promotionsordnungen von Fakultäten.


    Ich stelle fest, dass die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten ziemlich unterschiedliche VOraussetzungen haben. Während manche einen ganz stringenten akademischen Lebenslauf fordern (dass beispielsweise die BA und MA auf dem gleichen Fachgebiet wie das Dissertationsvorhaben). Ich interessiere mich allerdings für einen Bereich, der nur maximal artverwandt, wenn überhaupt zu meinen Hochschulabschlüssen passt, jedoch gut zu meiner beruflichen Vita. Ich habe eine konkrete Frage zu einer Promotionsordnung von der PH Karlsruhe. Bei §7 stehen folgende Voraussetzungen. Auf folgendem Link zu finden:


    https://www.ph-karlsruhe.de/fi…onsordnung_2020_06_01.pdf


    Verstehe ich richtig, dass es im Grunde genommen nicht ganz kriegsentscheidend ist, wenn ich auf einem anderen Fachgebiet meine Diss schreiben möchte? Ich schließe es aus Absatz (1), Punkt 1 sowie in Kombination mit Absatz (3), da steht nämlich, dass man eine Dissertation auch mit einem Diplom einer Fachhochschule anfertigen kann, vorausgesetzt der Diplomabschluss entspricht dem Fachgebiet der Diss. Dieses Unterscheidungsmerkmal wurde in Absatz 1 punkt 1 nicht vorgenommen, da steht kommentarlos Masterabschluss.


    Wie versteht ihr das???


    Danke vorab!!!


    LG, Steffi

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