Liebe Leute, seit
einer Weile ist es soweit und ich bin auch offiziell raus aus dem
System
Vermutlich muss ich
dann auch aus dem Forum raus? Deshalb würde ich hier gerne noch
einige Infos hinterlassen für diejenigen, die sich wie ich die
Finger wundgegooglet haben – insbesondere die Infos, die man erst
dann bekommt, wenn das Ganze schon durch ist...
Zuallererst: „man
liest“ ja ständig, dass nach Antrag auf Entlassung ein Brief käme
mit dem Hinweis, dass man seinen Antrag innerhalb der nächsten zwei
Wochen widerrufen könne.
War mir egal, weil lange gereifte Entscheidung. Gut so: denn dieser
Brief mit Widerrufsmöglichkeit kam nie. Irgendwann sagte mir
halt meine SL, dass der Antrag durch sei und ich am soundsovielten
meine Entlassungsurkunde abholen könne.
Also, auch wenn es
eigentlich selbstverständlich sein sollte: kündigt wirklich,
wirklich, wirklich nie aus akutem Frust oder einer Sektlaune heraus!
Es könnte sein, dass Ihr keine Möglichkeit bekommt, folgenlos zu
bereuen.
Die Frist zum
Antrag auf Altersgeld bleibt undurchsichtig. In der HBS sagte
man mir, ich müsse den Antrag beim RP stellen, das habe ich auf dem
Dienstweg gemacht und gehofft, dass es ankommt. Eine Rückmeldung
bekam ich zwei Monate lang nicht. Ein Anruf beim RP kurz vor meiner Entlassung zeigte dann, dass der Antrag angekommen, in
Bearbeitung, bewilligt und Antwort postalisch unterwegs sei.
Wundersamerweise war sie genau am nächsten Tag im Briefkasten...
Gut ist also der
Rat, den ich ab und zu „im Internet“ fand: direkt in die
Kündigung reinschreiben, dass man Antrag auf Altersgeld stellt. Mein
Vorgehen war: ans SSA „Antrag auf Entlassung“ und dazu den Satz
„gleichzeitig stelle ich einen Antrag auf den Bezug von Altersgeld“
und ans RP „Antrag auf Altersgeld“ und dazu „ich habe meinen
Antrag auf Entlassung zum xx.xx.xxxx gestellt“. Beides auf dem
Dienstweg, kein Formular.
Und dann: hartnäckig
bleiben und nachfragen!!
Beratung bei einer
Gewerkschaft für das Procedere habe ich mir im Vorfeld geholt
(meine Fragen drehten sich hauptsächlich um das Altersgeld),
allerdings war die beratende Person leider nicht ganz so firm und
selbst die Berechnung meines Anspruchs bzw. die Eingabe der Daten in
den PC hat sie vor große Herausforderungen gestellt. Immerhin konnte
ich ihr die entsprechenden Paragraphen diktieren und hoffe, dass es
der nächsten ratsuchenden Person hilft... Probiert es, sicher habt
Ihr mehr Glück. Es kommt halt aber auch einfach verdammt selten vor,
so ein Anliegen.
Den Anspruch kann
man sich aber auch beim RP ausrechnen lassen, die haben ja alle Daten
schon vorliegen, und im Bescheid später steht der genaue Umfang dann
auch drin.
Wenn die
Entlassungsurkunde kommt, liegt ihr ein Infoschreiben
bei.
Darin steht u.a.,
dass Eure Schule Euch auf Antrag ein Dienstzeugnis über
Art und Dauer der bekleideten Ämter erteilen wird. Darüber hinaus
kann dieses Zeugnis auf Verlangen auch über die ausgeübte
Tätigkeit und Eure Leistungen Auskunft geben. Wenn Ihr ein Zeugnis
haben wollt, ist es aus meiner Sicht aber doch ratsamer, schon vor
diesem Schreiben bei der SL anzuklopfen (also z.B., wenn Ihr ihr
Euren Kündigungsentschluss mitteilt), damit sie genügend Zeit hat,
dieses Zeugnis auszustellen.
Eigentlich sollte
der Urkunde auch das Merkblatt zum Altersgeld beiliegen, fehlte bei
mir aber. Die Sachbearbeiterin sagte, dass es aber sowieso das Blatt
sei, das als pdf auf der Homepage des RP herunterladbar ist.
Weitere Infos finden
sich meiner Ansicht nach genügend im Netz, z.B., dass Ihr Euren
Antrag auf Entlassung zu jedem beliebigen Zeitpunkt stellen könnt,
ihm definitiv entsprochen werden muss, der Wunschtermin aber von der
SL bis zu drei Monaten aufgeschoben werden kann, um dringende
dienstliche Angelegenheiten (Prüfungen, Zeugnisse, ...) regeln zu
können. Was ich oben notiert habe, waren die Punkte, auf die ich
online oder offline keine Antworten fand. Ich hoffe, es hilft Euch
weiter, und so lange ich noch hier bin, stehe ich gerne für Fragen
zur Verfügung.
Eine
Coaching-Karriere werde ich trotzdem nicht einschlagen, das machen
genug andere
Alles Gute Euch!