Guten Morgen zusammen.
Ich lese schon einige Zeit hier mit, und schreibe mal aus gegebenem Anlass ein paar Gedanken zu Risikogruppen / Atteste mit besonderer Berücksichtigung der Regelung die 3 Tage vor Ferienbeginn in Meck-Pomm kommuniziert wurde.
Wie Eugenia oben richtig sagte, wird in Meck-Pomm nun der TüV Rheinland eingeschaltet, aber mal vorweg zu anderen Bundesländern. Mein letzter Stand ist der aus diesem Artikel, dort könnt ihr für jedes Bundesland sehen was für die Freistellung vom Präsenzunterricht gefordert ist.
https://www.spiegel.de/karrier…ef-48b3-b238-331395f7cfcc
Soweit ich weiss ist MV zur Zeit noch das einzige Bundesland welches so "vorprescht".
Auch in Meck-Pomm wurde von der Lehrkraft im letztem Schuljahr ein ärztl. Attest angefordert. Hier wird es nun meiner Auffassung nach delikat.
Folgendes passiert jetzt: Alle eingereichten Atteste werden per Erlass de facto für ungültig erklärt und es wird ein Ferntermin unter Vorlage aller Atteste mit dem Betriebsarzt verlangt. Dies wurde, sehr leicht missverständlich, vom Staatsekretär in einem Brief an SL als "Möglichkeit" und aus "Gründen der Fürsorge" so formuliert:
"Danach sind Personen mit Vorerkrankungen und über 60 Jahre nicht mehr pauschal als gefährdet anzusehen."..."Im Grundsatz gilt damit die Dienstpflicht."
Es wird so getan als wäre es jetzt neu, dass die Risikoeinschätzung immer eine Einzelfalleinschätzung ist, das ist aber nicht neu, denn es liegen ja Einzelatteste vor.
Im Übrigen geht es noch weiter, "Bei strittigen oder komplizierten Fällen kann er eine persönliche Vorstellung verlangen."
Hierzu möchte ich mal ein paar Gedanken teilen.
1. Die Dienstplicht wurde nie aufgehoben, es wurde lediglich, teilweise mit erheblichem Mehraufwand von zu Hause gearbeitet. Es handelte sich de jure also schon mal nicht um eine Krankmeldung bzw. Dienstunfähigkeitsbescheinung!
2. Atteste wurden vorgelegt.
2.1 Auf welcher Rechstgrundlage diese nun de facto alle für ungültig erklärt, und die KuK nun zum Betriebsarzt geschickt werden erschliesst sich mir nicht.
Ich habe hierzu mit einigen Leuten gesprochen die in der juristischen Materie kundiger sind, und auch hier zumeist nur Kopfschütteln geerntet. Mein persönlicher Eindruck ist zunächst so, dass dieses Vorgehen nicht mit bestehendem Recht konform ist. Das Ticket zum Betriebsarzt wenn nicht Einstellungsuntersuchung, sondern später, ist als Einzelfallsache geregelt. Einem kompletten Berufsstand die Gültigkeit fachärztl. Atteste abzusprechen hat für meinen Geschmack Präzedenzcharakter.
Im Übrigen, und das sage ich in aller Deutlichkeit, halte ich das Vorgehen für eine bodenlose Unverschämtheit die nur zur Grabenbildung zwischen KuMi und Lehrkräften führen wird.
Ich denke es wäre angebracht, dass die betroffenen KuK und vor allem derer Vertretungen sich hier deutlich positionieren bzw. Rechtsmittel einlegen.