Schulferien dienen bei Lehrern neben der Gewährung des Jahresurlaubes u.a. auch der Fortbildung und Unterrichts- bzw. Schuljahresvorbereitung. Für diese Aufgaben ist es nicht notwendig, die Dienststelle aufzusuchen. Andere Aufgaben hingegen kann/darf man z.B. aus Datenschutzgründen nur an der Schule ausüben (u.a. Schülerakten lesen und bearbeiten, Notenbücher aktualisieren, Klassenbücher vervollständigen).
Doch wie sieht es aus, wenn man für Dienste eingesetzt werden soll, die mit der eigentlichen (typischen) Arbeit eines Lehrers nichts zu tun haben?
Beispiel: Alle Mitglieder der Schulleitung sind während einer Woche der Ferien im Jahresurlaub. Daher wäre die Schule (und das Telefon im Sekretariat) in dieser Zeit "unbewacht"... Nun soll ein Lehrer in dieser Woche Telefondienst ableisten, ohne dass er nach meiner Ansicht dafür qualifiziert oder befugt ist, verbindliche Auskünfte zu erteilen oder andere schul(verwaltungs)rechtliche Aufgaben zu erledigen. Die durch den Lehrer mögliche Antwort ("Die Schulleitung ist erst ab dem xx.xx. wieder erreichbar. Bitte melden Sie sich später noch einmal.") könnte ein Anrufbeantworter erledigen. Das möchte die Schulleitung nicht. Selbst bei einem Telefondienst wäre mit heutiger Technik problemlos eine Rufumleitung auf das Telefon des Lehrers einzurichten.
Da ich leider keine befriedigende Antworten im Forum und im Netz finden konnte, die Lehrer sich hier in Sachsen nicht auf vorhandene klare und verbindliche Regelungen beziehen können, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen. Muss ein Lehrer diese (meiner Ansicht nach unnötige) Aufgabe übernehmen oder ist das nicht mit den dienstlichen Verpflichtungen eines Angestellten vereinbar.
Vielen Dank für eure Zuschriften.