Beiträge von Mephi69

    Danke für die Antworten - wie gesagt: 30 Tage Urlaub (die ich hier in Sachsen jedes Jahr im Januar in einen Plan eintragen muss), die restliche Zeit kann man für Aufgaben "herangezogen" werden, die aber zu den Aufgaben gehören sollten, die ein angestellter Lehrer zu erledigen hat. Ich meine, dass es nicht dessen Aufgabe sein kann, die Schulleitung im Urlaubsfall zu ersetzen/vertreten, zumal er nur die Funktion eines Anrufbeantworters hat ...


    Danke an alle für die Beiträge.

    Schulferien dienen bei Lehrern neben der Gewährung des Jahresurlaubes u.a. auch der Fortbildung und Unterrichts- bzw. Schuljahresvorbereitung. Für diese Aufgaben ist es nicht notwendig, die Dienststelle aufzusuchen. Andere Aufgaben hingegen kann/darf man z.B. aus Datenschutzgründen nur an der Schule ausüben (u.a. Schülerakten lesen und bearbeiten, Notenbücher aktualisieren, Klassenbücher vervollständigen).


    Doch wie sieht es aus, wenn man für Dienste eingesetzt werden soll, die mit der eigentlichen (typischen) Arbeit eines Lehrers nichts zu tun haben?


    Beispiel: Alle Mitglieder der Schulleitung sind während einer Woche der Ferien im Jahresurlaub. Daher wäre die Schule (und das Telefon im Sekretariat) in dieser Zeit "unbewacht"... Nun soll ein Lehrer in dieser Woche Telefondienst ableisten, ohne dass er nach meiner Ansicht dafür qualifiziert oder befugt ist, verbindliche Auskünfte zu erteilen oder andere schul(verwaltungs)rechtliche Aufgaben zu erledigen. Die durch den Lehrer mögliche Antwort ("Die Schulleitung ist erst ab dem xx.xx. wieder erreichbar. Bitte melden Sie sich später noch einmal.") könnte ein Anrufbeantworter erledigen. Das möchte die Schulleitung nicht. Selbst bei einem Telefondienst wäre mit heutiger Technik problemlos eine Rufumleitung auf das Telefon des Lehrers einzurichten.


    Da ich leider keine befriedigende Antworten im Forum und im Netz finden konnte, die Lehrer sich hier in Sachsen nicht auf vorhandene klare und verbindliche Regelungen beziehen können, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen. Muss ein Lehrer diese (meiner Ansicht nach unnötige) Aufgabe übernehmen oder ist das nicht mit den dienstlichen Verpflichtungen eines Angestellten vereinbar.


    Vielen Dank für eure Zuschriften.

    Wenn man sich so das Verhalten anschaut, kann man nur hoffen dass nie eine ernsthaft schlimme Krankheit wie Ebola ihren Weg zu uns findet.

    Wenn man sich die Zahlen anschaut und die Entscheidung des Lockdowns bewusst macht (wo doch Wirtschaft und Kapital in der Politik so viel zählen), dann ist Corona schon gefährlich genug. Auch die von (einigen) Kollegen getragene Stammtischmeinung ("So schlimm war das doch gar nicht, die übertreiben doch alle!") wird teilweise an unserer Schule ausgelebt, selbst Schüler sprechen mich an, ob auf den schmalen Fluren und Treppen jetzt noch das durch die Schulleitung ausgesprochene Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gelte, weil viele Lehrer das nicht mehr so eng sehen, d.h. Maske wird in der Hand getragen oder man lässt die Nase frei ... Die Schüler halten sich daran. Manche Lehrer sind das Problem. Und die sollten eigentlich Vorbild sein, gerade weil der Altersdurchschnitt in den Kollegien so hoch ist, dass viele eigentlich ein erhöhtes Risiko auf einen schweren Verlauf bei einer Infektion zu erwarten hätten ... Was ohne die Infektionsschutzmaßnahmen hätte passieren können, sieht man in Ländern, deren Staatschefs die Gefahr verniedlicht haben oder keine Maßnahmen für nötig hielten

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