Beiträge von SzenarioWhy

    Hi Leute,


    kann mir jemand sagen, welche Bedeutung es hat, wenn eine 5 in der Einführungsphase gemahnt/angemahnt wird bzw. nicht gemahnt/angemahnt wird? Was heißt das?


    Hat das damit zu tun, wenn ein "blauer Brief" verschickt bzw. nicht verschickt wird?


    Und in welchen Fällen wird eine 5 nicht angemahnt und in welchen Fällen schon?


    Danke vorab für eure Rückmeldungen!!!

    Hallo TheRealBolzbold,


    dann interpretiere ich den Gesetzgeber also richtig, dass bei sprachlichem SP 2 FS schriftlich sein müssen und dass bei einem NW-SP neben der Schriftlichkeit in Mathe in einem von 2 weiteren aus dem 3. Aufgabenfeld gewählten Fächern (egal ob es eine Naturwissenschaft ist oder z.B. Technik (falls das angeboten wird)) schriftlich sein muss.


    Mir ging es nur darum, ob es beim FS-SP nicht eine Sonderklausel gibt, die möglicherweise einzelne Bedingungen gegeneinander aufheben lässt und es aus irgend einem Grund ausreichen würde, dass nur eine einzige FS schriftlich sein muss. Aber es scheint, als wäre die Sache eindeutig.


    Ich danke dir!


    Besten Gruß.

    Hallo zusammen,


    ich hätte eine kurze Frage zur Schriftlichkeit in der Oberstufe, speziell in der Q-Phase.


    Laut APO-GOSt (§ 14 und VV 14.2.5) (bzw. auch Komp. 20.1.2) muss das Schwerpunktfach (das ja eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem 3. Aufgabenfeld sein kann) schriftlich belegt werden.


    Beim naturwissenschaftlichen Schwerpunkt ist es ja so, dass es reicht, wenn außer Mathe in einem weiteren Fach aus dem 3. Aufgabenfeld die Schriftlichkeit erbracht wird. Angenommen ich habe Bio und Informatik, dann spielt es keine Rolle, ob ich Bio ODER Informatik schriftlich wähle, Hauptsache eins davon. (das steht auch so in etwa in VV 14.2.5).


    Was ich nur nicht eindeutig nachlesen kann und nur "erahnen" kann, ist der sprachliche Schwerpunkt. Ich bin zwar der Meinung, dass ich beim sprachlichen Schwerpunkt BEIDE Fremdsprachen schriftlich belegen muss. Allein aus dem Grund, dass einerseits die Bedingung ist, dass eine Fremdsprache (, auf jeden Fall die neu einsetzende) schriftlich sein muss UND das Schwerpunktfach. Und wenn jetzt das Schwerpunktfach eine weitere Sprache ist, dann muss nach meinem Verständnis die zweite Fremdsprache AUCH schriftlich sein, also beide.


    Mal abgesehen davon, dass Lupo auch meckert, wenn man nur ein NW-Fach gewählt hat und 2 Sprachen, aber nur eine davon schriftlich belegt hat, wo kann ich genau nachlesen, dass ich unbedingt 2 Fremdsprachen schriftlich haben muss?? Wäre echt super, wenn sich jemand auskennt und mir die Frage beantworten kann.


    Vielen Dank im Voraus!!


    Herzliche Grüße, SW

    Hallo zusammen,


    eine kurze Frage an erfahrene Kollegen, die schonmal als StuBo an ihrer Schule gearbeitet haben. Eine Frage: Wie viel Aufwand bedeutet diese Aufgabe? und was habt ihr dafür an Entlastung erhalten (pro Person)? War die Entlastung fair? Oder ist das eine deutliche Mehrbelastung? Ich habe gehört, dass das ganz schön aufwendig sein soll und die Entlastungsstunden in keiner Relation zum Aufwand stehen. Auch weiß ich von Schulen, dass die Leute, die diese StuBo-Sache machen, keine Klassenleitung machen müssen, weils einfach zu viel Arbeit macht das Ganze... Würdet ihr das bestätigen oder sagt ihr, das geht schon in Ordnung. Man kann also ruhig Klassenleitung + Stubo machen? Gibt es eigentlich Unterschiede im Hinblick auf den Aufwand, ob man StuBo in der Sek1 oder in der Sek2 ist??


    Danke vorab für eure Erfahrungsberichte....Also es wäre wirklich nett, wenn ihr sagen könntet, ob diese Angelegenheit insgesamt einfach zu händeln ist oder ob ihr davon abraten würdet, insbesondere dann, wenn man auch noch Klassenleitung machen muss.... danke sehr im Voraus!


    Steffi

    Was ich hieran allerdings nicht verstehe, ist die Aussage mit der zehnjährigen Schulpflicht. Ist das in NRW anders als in Niedersachsen? Hier können SuS auch nach neun Jahren schon die Schule verlassen und eine Ausbildung beginnen. Insgesamt gibt es zwölf Jahre Schulpflicht (oder neun Jahre allgemeinbildende Schule plus ein Jahr vollzeitschulischer Bildungsgang an einer BBS).

    In NRW gilt eine zehnjährige Schulpflicht an Gesamtschulen. Am Gymnasium sind es 9 Jahre. Und eine Berufsschulpflicht halt bis zum 18. Lebensjahr.

    Loswo, ich denke, du könntest mit deiner Aussage bereits ins Schwarze getroffen haben. Ich habe nun folgendes Dokument gefunden:


    https://www.msm.bobi.net/download/Broschuere2%20AOS1.pdf



    Dort steht unter anderem:



    1.1. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA9)
    Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten alle Schülerinnen und Schüler automatisch,
    die in den Jahrgang 10 versetzt werden. Sofern die zehnjährige Schulpflicht erfüllt ist, können
    – müssen aber nicht – Schüler/innen mit diesem Abschluss die Schule verlassen, wenn sie
    z.B. schon einen Ausbildungsplatz sicher haben, für den der HA9 ausreicht.




    1.2. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10)
    Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10) ist, im Gegensatz zum Hauptschulabschluss
    nach Klasse 9 (HA9), der erste mögliche Sekundarabschluss innerhalb der Sekundarstufe I.
    Dies spielt z.B. für Bewerbungsmöglichkeiten auf bestimmte Ausbildungsplätze eine Rolle,
    für die der HA10 Voraussetzung ist.

    Auf folgender Seite lese ich nun:


    https://gesamtschule-hennef-we…hp/profil/sekundarstufe-i


    In den Jahrgängen 5-8 werden die Schülerinnen und Schüler nicht versetzt, sondern gehen in die nächste Jahrgangsstufe über.

    Eventuell werden aufgrund von Veränderungen bei den festgestellten Leistungen Zuweisungen in den E-Kursen und G-Kursen korrigiert.

    Vom Jahrgang 9 in den Jahrgang 10 erfolgt eine erste Versetzung: Es gilt folgende Regelung nach APO-SI § 28 (2) und § 40 (3).

    1. Die Leistungen in den Fächern M, D dürfen maximal einmal mangelhaft sein und in maximal einem weiteren Fach (E und alle anderen Fächer) nicht ausreichend sein.

    2. Bei einer weiteren mangelhaften Leistung besteht die Möglichkeit, durch eine bestandene Nachprüfung in einem der mangelhaften Fächer die Versetzung zu erreichen.

    Am Ende der Jahrgangsstufe 10 werden folgende Abschlüsse vergeben:





    Wer die Abschlussbedingungen für den HA10 am Ende des Jahrganges nicht erfüllt, erhält durch die Versetzung von 9 nach 10 den Hauptschulabschluss 9 (HA9)



    Abschluss

    E-Kurse

    D, E, M, PH

    WPF

    G-Kurse

    D, E, M, PH

    übrige Fächer erlaubte Minderleistungen
    HA 10

    Keine Mindest-bedingungen

    4

    4

    4

    D oder M oder Arbeitslehre oder NW 1x5

    und

    ein weiteres Fach 5/ 6 (dazu zählt auch E)

    FOR

    2 E-Kurse 4

    4

    2 G-Kurse 3

    2 x 3, ansonsten 4

    Eine Minderleistung kann in der jeweiligen Fächergruppe ausgeglichen werden

    und

    ein weiteres Fach in der Fächergruppe II

    5/ 6.

    FOR-Q

    3 E-Kurse 3

    3

    Verbleibender G-Kurs 2

    3

    Eine Minderleistung um eine Notenstufe in D/E/M oder WPF muss in dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.

    Bis zu 3 Minderleistungen in den übrigen Fächern müssen durch gute Leistungen ausgeglichen werden.

    Zur Fächergruppe I (= Hauptfächer) gehören D, M, E und WPF.


    Zur Fächergruppe II (= Nebenfächer) gehören PH (differenziert in E/G-Kurs) und alle übrigen Fächer.




    Verstehe ich also richtig, dass die SuS so oder so bei Versetzung in die Klasse 10 einen Hauptschulabschluss erreichen (sonst werden sie auf keinen Fall versetzt) und dann haben sie die Chance in der 10. Klasse den mittleren Abschluss (ggf. mit Quali für die Oberstufe) zu erreichen. Sollte es für den mittleren Abschluss notentechnisch nicht ausreichen, erfüllen aber die Bedingungen für den HA10, haben sie den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erreicht, obwohl sie den Hauptschulabschluss ohnehin schon bei der Versetzung in Klasse 10 (HA9) erreicht haben. Sollten die Bedingungen für den HA10 nicht ausreichen, bleibt ihnen aber auf jeden Fall der HA9, den sie durch die Versetzung erreicht haben, erhalten.


    ....Leute das ist hirnrissig.... Kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen HA9 und HA10 erklären. Ich wäre euch echt dankbar...

    Hier steht das Gleiche in grün....


    https://schule-in-deutschland.…%20als%204%20(ausreichend).


    Welchen Abschluss kannst Du an der Gesamtschule in Nordrhein Westfalen machen?

    An der Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen kannst Du die folgenden Abschlüsse machen:

    • Den Hauptschulabschluss
    • Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    • Die Fachoberschulreife (der mittlere Schulabschluss)

    Der Hauptschulabschluss an der Gesamtschule in Nordrhein Westfalen

    Den Hauptschulabschluss an der Gesamtschule kannst Du ohne Abschlussprüfung erhalten. Du musst nur die Versetzungsbestimmung nach Klasse 10 erfüllen, dann hast Du den Hauptschulabschluss an der Gesamtschule erreicht.

    Die Versetzungsbestimmungen für den Hauptschulabschluss sind

    • Du hast in allen Fächern mindestens die Note 4 ( ausreichend ) oder besser
    • Du hast entweder in Deutsch oder Mathematik die Note 5 (mangelhaft) UND nur in einem der übrigen Fächer eine schlechtere Note als 4 (ausreichend).



    usw usf

    Hallo Chilipaprika,


    danke für die schnelle Rückmeldung. Das was du meinst, wäre der "Mittlere Schulabschluss" mit Q.-Vermerk. Dieser befähigt dich, die Oberstufe betreten zu können. Es gibt auch den "normalen" mittleren Abschluss, ohne Berechtigung zum Besuch der Oberstufe. Sind die Noten noch schlechter (aber liegen über einer bestimmten Grenze), hast du den Hauptschulabschluss.... und dazu habe ich o.g. Frage...

    Hallo TheRealBolzbold,


    danke für deine schnelle Hilfe. Ich habe bereits dort bereits im Vorfeld nachgelesen und wurde nicht vollständig schlau daraus. Ich stelle also meine Frage nicht, damit du zu tun hast und ich mich ausruhe. Ich habe einfach eine Verständnisfrage. Leider bekomme ich den Zusammenhang zwischen den o.g. Paragrafen und den folgenden Aussagen nicht hin. Könntest du mir daher bitte oder jemand anders sagen, wie das gemeint ist bzw. wo ich in der APO-SI nachlesen könnte?


    Auf folgender Webseite steht beispielsweise:


    https://www.gesamtschule-roedi…end%20und%20besser%20sind.



    Am Ende der Klasse 9 werden die Schülerinnen und Schüler in die Klasse 10 versetzt, wenn sie mindestens die Bedingungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses 9 erfüllen. Das heißt, in der Regel erfolgt eine Versetzung, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend und besser sind.


    Auch ist in nachfolgender Quelle nachzulesen, dass eine Versetzung nach Klasse 10 nur mit dem HA9 zu erreichen ist. (Das steht unter der ersten Tabelle)


    http://www.gsbnet.de/abschluesse_gesamtschule.pdf



    Also nochmal meine Frage: Wie kann es sein, dass ich den Hauptschulabschluss nach der 9 unbedingt für meine Versetzung in die 10. Klasse brauche, aber gleichzeitig habe ich die Möglichkeit, nach der 10. Klasse meinen Hauptschulabschluss zu machen.


    Das will nicht in meinen Kopf rein. Wo ist der Denkfehler. Und was machen die Leute bzw. welchen "Vorteil" haben SuS, die nach der 10. abgehen und bereits nach der 9. den Hauptschulabschluss haben.... sie können ja wohl schlecht 2 Hauptschulabschlüsse erzielen...


    Also, ich frage ernsthaft und bitte spart euch Kommentare, dass ich selbst nachlesen möge.



    Danke!

    Hallo zusammen,


    mag mir bitte jemand den Unterschied zwischen dem Hauptabschluss nach der 9. Klasse, der gleichzeitig Voraussetzung für eine Versetzung in die Jgst. 10 sein sein soll, und dem Hauptschulabschluss, den man angeblich doch auch nach der 10. Klasse (HA10) erreichen kann, obwohl man doch den HA9 haben muss, um die 10.te Klasse betreten zu dürfen.... Achso, das ganze dreht sich um die Schulform Gesamtschule....


    Ich berufe mich auf folgende Quellen:


    https://www.schulministerium.n…egelung%20GE%209-10_0.pdf


    https://www.gesamtschulevelber…se-in-der-sekundarstufe-i


    http://www.gsbnet.de/abschluesse_gesamtschule.pdf


    Wäre euch dankbar für eine Aufklärung! :D


    Danke sehr!:victory:

    WilliG,


    das ist natürlich situationsbedingt und ganz individuell. Wenn mit der Promotion eindeutig weitreichendere Ziele anvisiert werden, die den Interessen der SL entgegengesetzt sind, geht das Spiel mit offenen Karten nach hinten los. Insofern hast du recht, dass das jeder in seiner ganz individuellen Situation selbst zu entscheiden hat, welche Strategie und Taktik zum Ziel führt.

    Hello zusammen,


    Kapa: danke für die Info. Du hast dich sogar zweimal an eine solche wissenschaftliche Arbeit gewagt? Respekt!


    CDL: Wenn ich eines gelernt habe, dann ist an dem Sprichwort "Reden ist silber, Schweigen ist Gold" wirklich viel Wahres dran. Ich kenne Kollegen, die mussten jedem erzählen, dass sie die Schule oder das Bundesland wechseln möchten und reichten einen Antrag nach dem nächsten ein und sind bis heute am Jammern, dass das nicht geklappt hat. Blöde Situation würde ich mal sagen. Dann kenne ich Leute, die reden nicht und ziehen ihre Sache einfach durch und finden Wege, um bspw. die Schuleinrichtung zu wechseln, ohne Verluste von Privilegien. In gleicher Weise ist es in so einem Fall intelligent, nicht jeden über sein Vorhaben zu informieren, wenn es klappt, super, wenn es nicht klappt, muss man niemandem eine Antwort geben.


    Es ist nur meine ganz eigene Philosophie, andere Meinungen sind selbstverständlich zugelassen. :)

    Wo kann man denn anonym nachfragen, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten?? Habt ihr eine Idee? Im Ministerium unter anderem Namen anrufen vlt.? Das geht bestimmt eleganter, ohne gleich das Vorhaben jedem bekannt zugeben.

    Danke für deine Antwort O. Meier.


    Der Duden sagt allerdings etwas anderes dazu:


    Das Verb promovieren kann sowohl transitiv, d. h. mit Akkusativobjekt, im Sinne von „jemandem die Doktorwürde verleihen“ verwendet werden wie auch intransitiv im Sinne von „die Doktorwürde erlangen, den Doktorgrad erwerben“. ... Ebenso ist korrekt: Ich habe an der Ruprecht-Karl-Universität in Heidelberg promoviert.


    https://www.duden.de/sprachwis…r/promovierenhabilitieren


    Geht also wohl beides :)

    Hallo CDL, danke für deine Antwort. Nee, nee, also komplett extern, ohne zusätzliche finanziellen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen.

    Huhu zusammen,


    sagt mal, ist eine Promotion für Beamte "meldepflichtig" oder kann ich mich einfach so an einer Uni für eine Promotion einschreiben, ohne, dass mein Dienstherr etwas darüber weiß? Weiß jemand eine rechtssichere Quelle dafür? Danke vorab. VG

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