Beiträge von Linneae

    Ich schätze, mit den Aussagen zu den Alternativen war ich gemeint ;) Und ja, nach längerem Nachdenken bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich diesen Unterricht auf Distanz per Videoschalte wirklich nur sehr sehr ungern machen möchte. Die Regelungen und Vorgaben dazu sind schon nicht ohne und ich befürchte, dass ich für alles doppelt so lange brauchen würde, als wenn ich einfach Präsenzunterricht erteile und viele Dinge, die man aus dem regulären Unterricht kennt, gar nicht vernünftig umzusetzen sind.

    Zumal heute noch eine Rundmail von der SL kam, dass versucht wird, in diesem „Video-Unterricht“ immer einen Kollegen vor Ort im Klassenzimmer einzusetzen, der dort Aufsicht führt. Dann wären meine Kollegen auch durch meine Abwesenheit belastet.


    Eigentlich bin ich nun kurz davor zu sagen, dass ich doch einfach den Präsenzunterricht erteile, aber es bereitet mir einfach so große Bauchschmerzen... Am Ende muss man, insbesondere in der Schwangerschaft, wohl an selbst sich/ das Kind denken, wenn andere Instanzen das nicht tun. Wie du sagst, Vogelbeere Niemand wird sagen: „Das tut uns jetzt wirklich leid, dass Sie sich im Unterricht infiziert haben, aber danke, dass Sie immer so zuverlässig Präsenzunterricht erteilt haben“...

    Liebe Kreidestift ,


    ich verstehe deine Gedanken komplett. Aber denke jetzt an dich und dein Kind. Versuche es doch Mal mit dem Online-Unterricht, d.h. ja nicht, dass du die komplette Stunde was Vorträgen musst. Du kannst selbst eine Einführung machen, ein Video zeigen lassen ... Die SuS können doch auch einen Großteil der Stunde an Aufgaben arbeiten und haben sie Fragen, können sie sich vielleicht vorne mit dir "verbinden" (das würde dich entlasten). Ich glaube schon, dass man gangbare Settings finden kann...

    Und abzuwarten ist auch, ob sie genug Vertretungen für dieses Setting haben, die Technik immer so zuverlässig klappt und ob das auf "Dauer" ein gutes System für alle ist...


    Ich würde jetzt nicht "einknicken" und doch zum Präsenzunterricht gehen...

    Es kann doch auch gut sein, dass wenn du dich in der Schule infizierst, die Infektionsketten gar nicht nachvollziehbar ist... Dann wird dir sogar der "schulische Einsatz genommen"... (Nicht, dass das dann dein größtes Problem wäre)...


    Das sind meine Gedanken dazu. Ich hoffe,es ist nicht zu übergriffig...

    Vogelbeere Was mich ärgert ist, dass die Behörde mit ihren Vorgaben nicht ihrer Fürsorgepflicht nachkommt. Und der SL scheinbar auch kein Handlungsspielraum gelassen wird so zu agieren, wie sie es selbst für sinnvoll erachten würde... Die Vorgaben unter denen in HH nun für alle Schwangeren neue Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen sind in Bezug auf Infektionsschutz und Corona ein schlechter Witz.


    Klar kann ich meinen Arzt nach einem BV fragen... Trotz allem wäre es momentan Aufgabe des Dienstherrn!

    Ich stimme euch zu 100% zu!!

    Sehr starker Post! Danke!!


    In Hamburg seitens meiner Schulleitung heißt es, es gibt nur die Option Präsenzunterricht (Maßnahme ist wohl jetzt Visier).

    Im Behördenbrief standen noch weitere Optionen (die vielleicht erschwert werden und "ungern" gesehen werden bzw Probleme für Schulleitungen aufwerfen!?) wie HomeOffice (Online-Unterricht soll nicht stattfinden; die Stunden sollen über Präsenzunterricht gesichert werden, was ich voll verstehen kann. Aber was kann man dann Sinnvolles in dem Stundenumfang tun, den man hat, ohne der Schule "Stunden" für den richtigen Präsenzunterricht zu "klauen"? Klar, dass das kaum eine SL machen wird...) oder Versetzung in Behörde war auch eine Option laut Brief...

    Mir erscheint, dass sie diesen Brief "bereuen" und jetzt rumrudern, um möglichst viele in den Präsenzunterricht zu bekommen (mit ihren "klugen" Ideen der Umsetzung)...

    Ja, sehe ich alles genauso. Wobei ich meinen FA gestern so verstanden habe, dass er mir wohl, wenn‘s sein muss, ein sogenanntes vorläufiges BV geben würde, welches dann von der Schulleitung aktiv geprüft (ihm also widersprochen) werden müsste, was wohl nach seiner Erfahrung kaum einer macht.

    Das klingt doch nach einer Lösung, bei der man etwas Zeit gewinnt. Bei meiner Freundin zurzeiten der Schweinegrippe war das dann so, dass das dann verlängert wurde... Ich könnte mir auch vorstellen, dass die SL und "Behörde" dann das Interesse verliert, dich noch einzubinden...

    Im Prinzip ist das Wichtigste für sie Gewissheit und Klarheit (die Kurzfristigkeit ist natürlich ein massives Problem, das geht aber auf das Konto der Behörde). Ich habe die vage Theorie, dass die Behörde versucht mit den "Maßnahmen"/ dieser Strategie ihr (!!) Problem zu lösen und die Hürden dementsprechend hochzusetzen (oberstes Ziel: Unterricht vollends zu gewährleisten)... Ich kann mir nicht vorstellen, dass das viel mit einer realistischen Gefährdungsanalyse zu tun hat...

    Letztendlich kann doch niemand gewiss sagen, wie sich das Infektionsgeschehen die nächste Wochen in den Schulen entwickelt (geschweige denn, dass die Studienlage völlig klar ist, dass für Schwangere Corona gar keine Gefährdung darstellt); eigentlich könnte man erst nach etwa 3/4 Woche vorsichtig bezüglich Infektionswahrscheinlichkeit bilanzieren...

    Also ich bin inzwischen ebenfalls sauer bzw. total verunsichert. SL sagt, ich soll klare Kante zeigen und wenn ich halt ganz raus will, mir halt das BV vom Arzt holen. Auch Teillösungen, z.B. weniger Stunden geben o.ä., hält er für möglich.

    Jetzt habe ich ein schlechtes Gewissen, wenn ich „ganz raus“ will. Weil ja das Risiko einer Ansteckung vermutlich eigentlich echt nicht so hoch ist. Und man der Schule so viele Probleme bereitet. Argh!!

    Das ist echt eine verdammt blöde Situation, in die uns die Behörde da manövriert... auch so kurzfristig... damit stehen alle Beteiligten unter Druck (auch in der Haut der Schulleitung wollte ich gerade echt nicht stecken).


    Vermutlich wird kein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen (ist ja auch verständlich und schließlich Sache des Arbeitgebers).


    Wenn die Behörde nicht noch einen anderen Plan fasst, wird es für uns so oder so nur unangenehme Entscheidungen geben, "für" das eine und "gegen" das andere... Geht man das Risiko und das ungute Gefühl - sofern das auf einen zutrifft, gibt bestimmt auch Schwangere, die das ganz entspannt sehen - ein (wozu man dienstlich verpflichtet ist) oder nicht (es auch unschön wird, was "andere" sagen, etc... Mal ganz abgesehen vom Weg "dahin")...

    Wenn aber die Konsequenz daraus eben ein Einsatz, der nicht zulässig ist, ist, dann bleibt nur das BV vom Schulleiter oder eine andere den Vorschriften entsprechende Aufgabe.

    Natürlich! Deshalb ja auch das "geforderte" individuelle BV oder die Krankschreibung...


    Eigentlich traurig (von der Behörde!!), dass sie alle Beteiligten so "knebelt", dass dies als das s letzte Mittel erscheint...

    Ich meine, das ist in keinem Bundesland zulässig, schon gar nicht für Schwangere, da würde ich noch mal die Aufsichtsbehörde (Bad, Arbeitsmedizinischer Dienst oder wer auch immer) drauf ansprechen.

    Der Schulleiter schützt EducatedGuess , indem er sie weder bei der normalen Unterrichtsverteilung noch als Vertretung einsetzen mag. Er hat dafür aber von der Behörde keinen Segen. Setzt er sie nicht ein, verfallen ihre Stunden, die er wieder ausgleichen muss...

    Die Behörde wird darauf pochen, dass alle im Präsenzunterricht einzusetzen sind! Eigentlich sind ihm damit alle Hände gebunden und er entscheidet schon mutig, indem er sich darüber "hinweg" setzt.

    Ich wurde nun auch gebeten mir am besten ein BV vom Arzt zu besorgen. Da ich in der Unterrichtsverteilung nicht eingeplant bin und das jetzt wegen 2 Monaten auch keinen Sinn mehr macht müsste ich als Springer durch alle Jahrgänge. Das mag meine SL nicht, sagt aber gleichzeitig sie bekommt so viel Druck alle einzusetzen, dass sie keine Chance für ein BV ihrerseits sieht...

    Verrückte Welt. :angst:

    Ja heftig! Vermutlich ist der Behörde "aufgefallen", wie viele Schwangere das jetzt überhaupt betrifft und wie viel Vertretungsbedarf anfällt und da kommt das eigentliche "Problem": diesen Bedarf nicht so schnell decken werden kann (Beschwerden seitens der Eltern "vorprogrammiert")...


    Ich glaube auch, dass die Behörde unter Druck ist, den Druck an die Schulleitung weiter gibt und dann auf "uns".


    Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht der "Schutz" in Hamburg darin, dass Schwangere ein Visier tragen (ich finde das nicht Mal im Ansatz einer Diskussion Wert)...


    Wenn ich das alles so höre und lese, beschleicht mich das Gefühl, dass es weniger um eine realistische Gefährdungsanalyse für uns Schwangere geht, sondern viel mehr um das System funktionierende Schule. Und von letzterem sollte die Entscheidung nicht abhängen. Sie sollte medizinisch/ epidemiologisch gefallen werden, nicht politisch.

    (Vielleicht sehe ich das auch zu extrem, aber ich bin gerade auch echt sauer..)


    In NRW habt ihr, denk ich, doch gute Karten. Es gibt rein gar nichts, was sich im Vergleich zu vor den Sommerferien im entferntesten verbessert/ entschärft hat (zu der Einschätzung vorher); ganz im Gegenteil... neue Studien, die Risiken und Gefahren andeuten, steigende Infektionszahlen, Aufhebung von Abstandsregeln, Einschätzung andere Länder, Schwangere als Risikogruppe einzustufen (Großbritannien, USA, ..)..

    Mein SL hat sich gemeldet. Er schreibt, dass laut BAD für Schwangere derzeit kein BV mehr gilt. Außerdem verweist er auf einen Erlass vom 31.07.20 (Ich weiß nicht, welchen er da meint), der besagt, dass wenn man sich als Schwangere vom Präsenzunterricht befreien lassen möchte, man eine „individuelle Risikofaktoren-Bewertung im Sinne einer (arbeits-) medizinischen Begutachtung“ vornehmen lassen muss. Diese hat den Kriterien des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen. Solange das Attest nicht vorliegt, gilt die normale Dienstpflicht.


    Falls ich ein solches Attest vorlege, werde ich Unterricht auf Distanz machen. Soweit ich das verstanden habe, werde ich meinen Lerngruppen dann live im Unterricht zugeschaltet. Wie das funktionieren soll? Keine Ahnung...


    Habe noch mal nachgefragt, welcher Arzt mir das denn ausstellen soll. Finde das alles sehr merkwürdig. Insbesondere was die widersprüchlichen Aussagen des BAD angeht.

    @ Arzt und ausstellen:

    Vor allem wenn in der Beschreibung drin steht: muss Kriterien des RKI entsprechen. Wir zählen ja (noch) nicht zur Risikogruppe bzw sind da klar eingeordnet... Auch für ÄrztInnen eine sehr doofe Situation!!

    Gibt es hier jemanden aus Hamburg, der schon mehr weiß; für welche der Möglichkeiten sich die Schulleitung entschieden hat?


    Dankeschön!!

    Ohje! Und jetzt? Gibt es hier vielleicht noch weitere Schwangere aus NRW, die bei „ihrem“ BAD angerufen haben? Ich weiß nicht, ob ich dann noch mal in meiner Stadt anrufen soll... Hätte schon gerne Gewissheit.

    Ich würde unbedingt mich auch nochmal selbst erkundigen!


    Viel Erfolg und ich hoffe, dass ihr alle hört, was ihr gerne hören möchtet ;)


    Bei uns in Hamburg beginnt die Schule morgen :O und ich weiß immer noch nicht genau, wie mit mir "verfahren" wird. Bis zur Klärung bin ich von Tätigkeiten in der Schule freigestellt, aber noch ist "danach" alles möglich...

    Ganz schön nervenaufreibend... :(

    Danke dir!


    Aber soweit ich weiß, kann nicht der ein Gyn krankschreiben, bzw. ein BV ausstellen!?

    Das betriebliche Beschäftigungsverbot kann nur der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin ausstellen.

    Der Gynäkologie/ die Gynäkologin - theoretisch jeder Arzt/ jede Ärztin - aber eine Krankschreibung oder individuelles Beschäftigungsverbot, da sich diese nicht an Arbeitsbedingungen oder die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes knüpfen, sondern an Erkrankungen, die aber natürlich damit zusammenhängen können. Individuelles Beschäftigungsverbot ist aber sicher - siehe auch Quelle des Ministeriums für Familie - mit die letzte Option und wird sicherlich nicht leicht vergeben werden (seit 2018 und Anpassung der Regelungen für Mutterschutz hat sich das ja nochmal verschärft, da man - so heißt es darin ja - die Teilhabe am Beruf ermöglichen möchte und ein Beschäftigungsverbot nur die äußerste Wahl sei).

    Genau so hat es mir mein FA vorhin gesagt, also genau die von dir beschriebene Vorgehensweise!

    Ich kann vielleicht kurz schildern, wie das bei einer ehemaligen Kollegin und Freundin zurzeiten der Schweinegrippe war. Da war ja auch noch alles ungewiss; heute weiß man ja, dass die für Schwangere gefährlich werden kann...

    Die Behörde hat da Null reagiert. Meine Freundin war dann bei ihrer Frauenärztin, die sie auch erstmal nicht krankschreiben wollte... Schließlich hat sie es dann aber (beim zweiten Besuch); die Krankschreibung ging dann über in ein individuelles Beschäftigungsverbot. Krankschreibung und Beschäftigungsverbot betraf fast die gesamte Schwangerschaft.


    Zum individuellen Beschäftigungsverbot greifen ÄrztInnen sicherlich nicht als Erstes. Aber dran bleiben!! Ich glaube fest daran, dass sich Lösungen finden werden!!

    Odji88

    Ich denke, das ist schwierig. Ich könnte mit vorstellen, dass dein Frauenarzt/ deine Frauenärztin dich an den Arbeitgeber/ Betriebsarzt verweist, da die Arbeitsbedingungen das Problem sind. Soweit ich weiß, kann dein Frauenarzt dich aber krank schreiben, da dich die Situation belastet, sozusagen bis zur Klärung mit Arbeitgeber. Das habe ich aber nur vom Hörensagen aufgegriffen und weiß es nicht sicher.

    Für ein individuelles Beschäftigungsverbot müsste es vermutlich schon weiter gehen; da liegt es sicher daran, wie "mutig" dein Frauenarzt/ deine Frauenarzt ist und wir er/ sie sich strikt an die Empfehlungen hält. Ich bin mir Recht sicher, dass die meisten eher zurückhaltend agieren...


    Rede offen mit deinem Frauenarzt/ deiner Frauenärztin (wenn die Behörde oder Schulleitung daran festhalten) und schildere es ihm/ ihr, wie es dir geht. Alles, alles Gute Odji88 !!

    Nur der Betriebsarzt kann ja ein Beschäftigungsverbot ausstellen.


    Das ist richtig. Er/ sie stellt es aus, wenn die berufliche Situation nicht so geändert werden kann (durch Anpassung des Arbeitsplatzes), dass eine Gefährdung für Schwangere nicht sicher ausgeschlossen werden kann.


    Ein Arzt kann jedoch ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Momentan ist die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie jedoch, nicht allein aufgrund Corona dieses zu erteilen (da klar Sache des Arbeitgebers). Das mag für uns erstmal ernüchternd klingen.


    Das Bundesministerium für Familie schreibt dazu (Hinweise für FrauenärztInnen):

    Schwangere, die sich angesichts der COVID-19-Pandemie aufgrund der Arbeitssituation im Betrieb oder aufgrund der Arbeitsanfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln psychisch belastet fühlen, werden ihre Befürchtungen möglicherweise mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt erörtern und sich über die für sie bestehenden Risiken vergewissern. Für den Fall, dass Schwangere einer psychischen Belastungssituation ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet, kann die Frauenärztin oder der Frauenarzt ein (befristetes) ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Derartige Beschäftigungsverbote sollten jedoch stets das letzte Mittel sein.

    Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass das NRW so "durchzieht"; das verstößt ja gegen alle Vorgaben, auch vom Bund. Und im Vergleich zu vor den Sommerferien, ist die Situation ja nicht "besser"; eher im Gegenteil: Abstandsregeln sind in Schule weitgehend aufgehoben und neueste Studien weißen ja doch auf eine höhere Gefahr für Schwangere hin.


    Das Tragen von FFP2-Masken wird explizit für Schwangere nicht empfohlen!

    Hier nochmal zum Nachlesen vom Bundesamt für Familie (vor allem interessant Infos für Arbeitgeber (Vorgaben) und Ärzte/ Beschäftigungsverbot):


    https://www.bafza.de/programme…terschutz-und-sars-cov-2/


    Ich drücke euch die Daumen!! Und bange hier selbst noch in Hamburg :O


    Du musst bei Krankschreibungen aber aufpassen, dass diese nicht länger als 6 Wochen gehen, da du ansonsten ins Krankengeld rutschst.

    Soweit ich weiß können Krankschreibungen bis zu 4 Wochen ausgestellt werden, danach können diese aber selbstverständlich vom Arzt verlängert werden (dazu muss er "dich" aber nochmal sehen). Ist man verbeamtet, rutscht man nicht ins Krankgeld. Man kriegt ganz normal weiter seinen Lohn.

    Odji88 : Was heißt das jetzt für dich als Schwangere bzw allgemein für Schwangere in NRW konkret?

    Aber das Problem tritt ja nicht in allen BL auf, also sollten da einige generell mal nacharbeiten. Das ist ja kein corona-spezifisches Problem!

    Absolut! Corona zeigt ja eher die bestehenden "Missstände" auf.


    Ich bin sehr gespannt, wie Hamburg und alle Bundesländer bezüglich Gefährdungsbeurteilung und Corona bei Schwangeren entscheiden!! Natürlich hoffe ich auch für mich ;) dass ich bald Klarheit habe und für alle Beteiligten vernünftige und klare Entscheidungen getroffen werden.

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