Ach cool. Ich dachte gerade NRW ist so streng, wenn man neu verbeamtet wird. Angeblich sollen die keine Erfahrungsstufen übernehmen usw. (insb. wenn du "innerhalb" von NRW neu verbeamtet wirst). Interessant. Ich freue mich für dich, dass das geklappt hat!
Beiträge von Manthey Detlef
-
-
Das ist ja cool. Darf ich fragen, welche Bundesländer das waren? (Es kursiert ja das Gerücht, dass manche Bundesländer nicht direkt verbeamten, wenn man sich bei nem anderen Dienstherrn entlassen lassen hat. Z.B. Niedersachsen.)
-
Rina32 danke dir für deine Antwort. War das eine Beförderungsstelle oder war es innerhalb der Besoldungsgruppe?
-
Milk&Sugar in manchen Bundesländern gibt es sogenannte "Mietstufen" (vlt. heißt es auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich), d.h. es wird dein Wohnort berücksichtigt. Es macht nämlich von den Mieten einen unterschied, ob du in Düsseldorf oder in Detmold wohnst. Daher wird das bei deiner Besoldung entsprechend berücksichtig.
-
Es hängt ein klein wenig auch vom Kündigungsgrund ab. Willst Du nur die Schule wechseln um an einer staatlichen Regelschule anzufangen, dann hast Du wohl schlechte Karten. Anders sieht es aus, wenn Dein Partner weiter wegzieht und Du zum Familienzusammenhalt mitziehst oder aber Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr "Schule" kannst, dann ist immer zu prüfen, ob nicht auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde möglich ist. Hierzu sollte man sich aber vorher arbeitsrechtlich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Das mit der Familienzusammenführung gefällt mir. Weißt du zufällig, wo ich hierzu rechtsverbindliche Infos finde? Die auch insb. für Planstelleninhaber gelten?
-
Deswegen würde mich interessieren, welche Konsequenzen das Nichteinhalten der vertraglich geregelten Kündigungsfrist hätte. Weiß das jemand? Dann hätte man sich die Sicherheit "erkauft".
-
Es hängt ein klein wenig auch vom Kündigungsgrund ab. Willst Du nur die Schule wechseln um an einer staatlichen Regelschule anzufangen, dann hast Du wohl schlechte Karten. Anders sieht es aus, wenn Dein Partner weiter wegzieht und Du zum Familienzusammenhalt mitziehst oder aber Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr "Schule" kannst, dann ist immer zu prüfen, ob nicht auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde möglich ist. Hierzu sollte man sich aber vorher arbeitsrechtlich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Dankeschön für die Tipps!
-
(und ehrlich gesagt: du redest schon soooo lange von dieser Kündigung, sich jetzt am 11. Februar darüber aufregen, dass das Verpassen der Frist vor 12 Tagen/um 12 Tage dich jetzt für 18 Monate bindet?! )
Das hat Gründe. (auf Näheres kann ich nicht eingehen)
-
Ist das in Bayern so????? Ich nahm bisher an, dass gerade in den Städten die Stellen meistens schon vergeben sind und dass niemand in die "Pampa" ziehen möchte. (Klar, als Lehrkraft hat man aufm Land die entspannteren Schüler, aber trotzdem höre ich jetzt zum ersten Mal, dass Lehrkräfte in der Stadt die besseren Chancen haben bzw. vornehmlich dort eingesetzt werden). Vlt. ist es aber auch in den ganz großen Metropelen so? München ist einleuchtend, auch wenn es sicherlich als beamter Mietstufen geben wird.
-
Zitat aus folgender Quelle: https://lehrernrw.de/wp-conten…nd-Ersatzschulen-2014.pdf
Nicht alle Ersatzschulträger sind
in diesen Fällen bereit, dem wechselwilligen
Lehrer eine Freigabeerklärung zum Ende des
Schuljahres zu geben, so dass dieser nicht
kündigen muss. Es empfiehlt sich deshalb,
bei Neueinstellungen in den Ersatzschuldienst mit dem Schulträger darüber zu verhandeln, die in den Musterverträgen enthaltene Kündigungsfrist von sechs auf höchstens drei Monate zu verkürzen.Wenn der
Schulträger an der Einstellung des Lehrers
(zum Beispiel mit einem Mangelfach) stark
interessiert ist, wird er sich darauf einlassen. -
Ja, als Beamter kannst du dich ohne weiteres entlassen lassen, man darf dich maximal 3 Monate festhalten (wird evtl. von Bundesland zu bundesland etwas abweichen). Aber im Prinzip ist es easy.
Wie die Chancen für einen Aufhebungsvertrag stehen, ist individuell. So wie ich unsere SL einschätze, wird es aus unterschiedlichen Gründen heraus zu 100% nicht klappen.
-
Gilt das auch, wenn man sich direkt auf Stellen im anderen Bundesland bewirbt? Das geht ja auch mit Freigabeerklärung.
Das soll angeblich auch ohne Freigabeerklärung möglich sein. Weiß jemand was darüber?
-
Achso, das weiß ich tatsächlich nicht, ob dieser Begriff eine allgemeingültige Definition hat. Ich weiß nur aus NRW, dass du an einer staatlich anerkannten Ersatzschule (Privatschule) "verbeamtet" werden kannst. Das bedeutet dann, dass du quasi wie ein Landesbeamter mit z.B. A13 besoldet wirst usw. auch eine Pension später bekommst, aber irgendwo doch eine Art "Angestellter" bist, weil du einen Arbeitsvertrag bei dem jeweiligen Schulträger hast und dich nicht "vereidigen" lässt beim Land.
Das nennt sich dann aber nicht "Beamter" sondern Planstelleninhaber (hier unterscheidet man auch z.B. "auf Probe" oder "auf Lebenszeit". Der Schulträger kann einen Großteil deiner Besoldung vom Land refinanzieren lassen.
-
Wenn du Beamter auf Probe bist, hast du ja eigentlich noch nichts verloren... wenn du schon mehrere Jahre beamtet wärst, würde ich mir evtl. Gedanken machen (so wie ich gerade. ) Dann wirst du eben für die Zeit nachversichert und lässt dich dann neu verbeamten... Der Preis scheint mir in deinem Fall nicht zu hoch zu sein..
-
Kündigungsfristen im TVL (die natürlich beidseitig gelten): https://oeffentlicher-dienst.i…g/kuendigungsfristen.html
Gesetzliche Kündigungsfristen (die natürlich weit niedriger sind als im Ausgangsposting) können durch Tarifverträge ausgehebelt werden. Relevant wäre jetzt, unter welchem Tarifvertrag die Angaben des Ausgangsposter fallen (TVL kann es nicht sein - bezweifel auch, ob es sowas gibt).
Wenn ein tarifungebundener Schulträger sowas in seine Arbeitsverträge reinsetzt, dürfte es unwirksam sein.
Ein Planstelleninhaber ist in NRW einem Landesbeamten nahezu in fast allen Aspekten gleichgestellt - zumindest was die Versorgung betrifft (man erhält z.B. eine Beamtenbesoldung, und wird nicht nach TV-L bezahlt). In manchen Aspekten gibt es aber Unterschiede, wie eben z.B. bei der Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag (der Arbeitgeber ist ja der Schulträger, man hat keinen Dienstherren) geregelt sind.
-
mmmm... Darf man als "Planstelleninhaber" überhaupt schlechter gestellt werden als beim normalen Arbeitsrecht?
Naja, scheinbar schon, man lässt sich ja auf den Arbeitsvertrag ein. Wenn man nach Urteilen googlet, dann sieht man schon, dass man so gut wie nie durchkommt mit einer vorzeitigen Eigenkündigung...
-
Guten Tag zusammen,
wer von euch war mal in einem Planstelleninhaberverhältnis in NRW und hat gekündigt, ohne sich an die Kündigungsfristen zu halten? (An Ersatzschulen in NRW ist für Planstelleninhaberverträge nicht ungewöhnlich, wenn echt beknackte Kündigungsfristen vorliegen, die weit vom Beamtenrecht entfernt sind. Nicht ungewöhnlich sind Kündigungsfristen von bis zu 1,5 Jahren drin ... Als Beispiel: Vertraglich geregelt ist, dass der Planstelleninahber (beamtenähnliches Verhältnis) immer zum 31.07. mit einer 6 Monatigen Kündigungsfrist kündigen darf, d.h. wenn man nicht rechtzeitig vor dem 31.01. kündigt, versklavt man sich um weitere 1,5 Jahre). Wer von euch war schonmal Planstelleninahber in NRW mit derartigen Kündigungsfristen und wer von euch, hats trotzdem gewagt, einfach zu kündigen, und zwar zu dann, wann es dir und nicht dem Arbeitgeber passte? Und was waren die Konsequenzen? Welche finanzielle "Strafe" musstet ihr hierfür hinnehmen? (Zwingen darf dich ja niemand, dort weiterhin zu arbeiten, du musst halt mitunter eine Geldstrafe zahlen)
-
Guten Tag miteinander,
wer kann mir bestätigen, dass man, als verbeamtete Lehrkraft bei einem Bundeslandwechsel keine Freigabeerklärung benötigt, wenn es sich bei der neuen Stelle / beim neuen Dienstherren um eine Beförderungsstelle handelt?
Wer kenn die genauen rechtlichen Bestimmungen hierzu?
Und noch spezieller: wie verhält es sich bei Planstelleninhabern (beamtenähnliches Verhältnis in NRW!), die mitunter echt besch.... Kündigungsfristen haben können?
-
Ach so, nein! Der TE hat in anderen Beiträgen von NRW gesprochen. In dem Thread schien es ihm nicht bewusst zu sein, dass es relevant ist (wie IMMER!)
Stimmt, hatte ich diesmal vergessen anzugeben. Und ja, Altersgeld gibt es in NRW nicht. Politisch ist in der Richtung auch keine Tendenz zu erkennen, leider.
-
Ja, dass man Einbußen hat, ist mir klar. Die Frage ist nur, ob ich, nachdem ich nachversichert wurde, schlechter dastehe, als ein Angestellter oder in etwa 1:1 die gleiche Rente zu erwarten habe, wie ein Angestellter. Deshalb fragte ich weiter oben auch, ob sich jemand mit einem Antrag auf "Umwandlung" des Beamtenstatus auf Angestelltenstatus auskennt, denn dann könnte man sich erst zu einem Angestellten "umwandeln" und in einem zweiten Schritt kündigen, um dann wenigstens die Rentenansprüche eines Angestellten zu haben.
Klar hat man Verluste, wenn man den Beamtenstatus aufgibt, aber einen Tod muss man sterben.
Werbung