Beiträge von Kojiro

    Danke für die Antwort. Das habe ich mir auch schon gedacht, aber man ist natürlich trotzdem etwas verunsichert durch diese Art der Formulierung. Dann hoffe ich mal, dass meine Vermieter sich auch mit dieser Annahmeerklärung zufrieden geben, denn mehr als das werde ich ja dann wahrscheinlich erstmal nicht vorweisen können.

    Hallo,


    ich habe im laufenden Bewerbungsverfahren ein Stellenangebot von einem Gymnasium in Niedersachsen erhalten. Die Annahmeerklärung habe ich der Schule zurückgeschickt. In der Erklärung steht ja, dass eine abschließende Überprüfung durch die Landesschulbehörde notwendig ist. Wann kann man denn hier mit einer Rückmeldung rechnen? Seit heute läuft ja die 2. Bewerbungsrunde und da hätte ich natürlich gerne die Sicherheit, dass ich auch wirklich eine Stelle zum nächsten Schuljahr habe. Außerdem habe ich mich gefragt, ob man zeitnah eine verbindliche schriftliche Zusage bekommt, da ich momentan auf Wohnungssuche bin und viele Vermieter einen Gehaltsnachweis haben möchten.

    Ich habe schon mehrfach versucht bei der Landesschulbehörde anzurufen, da ist allerdings momentan ständig besetzt.

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

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