Beiträge von barry65

    Moebius:

    Welche Intentionen da vorliegen, ist doch völlig klar: Es soll für jemanden (und zwar durchaus jemand Bestimmten) eine A14-Stelle geschaffen werden.

    Was mir nicht klar war, ist, warum das mit den genannten Formulierungen in den Ausschreibungstexten auch von den Personalräten aus durchgeht. Mit dem Hinweis von O. Meier hat sich das aber geklärt und ich habe meine Erleuchtung gefunden!

    Mein Gott, wenn du dich bewerben willst, bewirb dich. [...] Aber verschwende deine Zeit doch nicht damit vor dem Rechner zu sitzen, dir irgendwelche Theorien über die Intention irgendwelcher Formulierungen zurecht zu legen und dich dann darüber zu mokieren, dass du nach deiner Theorie sowieso keine Chance hast.

    Habe ich gar nicht vor! Wenigstens arbeite ich am Rechner und verschwende nicht meine Zeit, irgendwelchen Leuten irgendwelche Intentionen zu unterstellen.


    Bei uns am Berufskolleg gibt es keine Fachkonferenzen für Spanisch, Mathematik, Deutsch/Kommunikation in den Vollzeitbildungsgängen.

    Das ist interessant! In dem Fall würde ein solcher Ausschreibungstext natürlich Sinn machen.

    BlackandGold:

    Das stützt doch meine Aussagen: Von Bildungsgängen im Bereich der Grundbildung oder Fächer mit 1-Mann-Konferenzen ist in den aktuellen Ausschreibungstexten nichts zu finden.

    Es geht ja gerade um die relevanten Fächer der FHR/AHR-Bildungsgänge. Die Bedeutung der Fachkonferenzen ist nicht so sehr relevant, aber irgendein verdienter Kollege muss es eben machen.


    Und daher meine These: Diese Kollegen sind jetzt mit den von mir angesprochenen Ausschreibungen auserwählt. Klar wird nicht "Fachkonferenzvorsitz", sondern "Betreuung des Faches" geschrieben, aber jeder weiß, wer gemeint ist.

    kodi:

    Wie viele Jahre hast du schon am Berufskolleg unterrichtet?

    Nicht persönlich nehmen, aber das glaube ich erst, wenn jemand mit persönlicher Erfahrung sagen kann:

    "Bei uns am Berufskolleg gibt es keine Fachkonferenzen für Spanisch/Mathe/Deutsch in den Vollzeitbildungsgängen!"


    Das sind die Fachkonferenzvorsitzenden! Die koordinieren die Prüfungen in Absprache mit der Bildungsgangleitung. Hingegen den Unterrichtseinsatz nur für ein bestimmtes Fach zu planen wäre doch seltsam...


    Bleibt nur, was Moebius sagt: Das sind die verdienten Kollegen/Kolleginnen, die jetzt "dran" sind. Was die Sache mit dem Gemauschel aber nicht viel besser macht: Eigentlich sollte der Ausschreibungstext die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben umfassen und nicht dazu dienen, alle, die nicht die Fachkonferenz leiten, auszuschließen.

    Bolzbold:

    Prinzipiell stimme ich dir zu: Für den Fachkonferenzvorsitz gibt es zunächst einmal nichts.


    Aber: Die "Betreuung eines Faches" sollte dem/der Fachkonferenzvorsitzenden obliegen. Welche SL-Aufgaben wären da zu delegieren? Außerdem ist ja explizit von der Betreuung des Faches die Rede, nicht von Bildungsgangbetreuung. Das würde auch dem Einwand von kodi widersprechen: Selbstverständlich gibt es am BK für die Fächer der Vollzeitbildungsgänge auch Fachkonferenzen.


    Deswegen meinte ich Gemauschel: Mit der Ausschreibung ist explizit diejenige Person angesprochen, die den Fachkonferenzvorsitz hat, weitere Qualifikation hin oder her.

    Nichts gefunden?

    Bei "Stellen/Beförderungsstellen an Schulen" (nicht Funktionsstellen) als Stellenbezeichnung "Oberstudienrat/-rätin" wählen. Die Anfrage (NRW weit) ergibt aktuell 202 Stellenausschreibungen. Mit der Suche auf der Seite (wenn man sich alle Ausschreibungen auf einer Seite anzeigen lässt) nach "Betreuung des Faches" und "Betreuung des Fachs" hat man insgesamt 11 Treffer.

    Ich habe hier schon oft still mitgelesen und muss nun doch einmal meinen Senf zu den aktuellen A14-Ausschreibungen für NRW auf stella.de loswerden.


    Hier sind ja einige Forumsteilnehmer auch als Personalräte aktiv und schreiben oftmals, dass bei den Stellenausschreibungen kein Gemauschel mehr möglich ist, da bei der Ausschreibung ein Stellenprofil entwickelt werden muss, welches auch dem Personalrat zur Kenntnis zu geben ist.


    Aber was ist denn von folgendem Ausschreibungstext zu halten:

    "Betreuung des Faches X in den Bildungsgängen Y..."


    Diese Formulierung kann man zurzeit mehrfach finden. Das wäre doch eigentlich die Aufgabe der/des Fachkonferenzvorsitzenden. Allerdings wird diese/dieser doch von den Mitgliedern der Fachkonferenz gewählt - und nicht etwa von der Schulleitung bestimmt. Wie kann das dann als Aufgabe durchgehen, die von der Schulleitung zugewiesen wird? Es sei denn, die Fachkonferenzleitung soll "entmachtet" werden, was ja aber auch ein Unding wäre.


    Wie seht ihr das?

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