Ich danke euch für eure Antworten!
Glücklicherweise wurde mir mittlerweile von einer sehr kompetenten Gewerkschaftlerin geholfen und ich kann hiermit selbst meine Fragen beantworten
Falls es jemanden in Zukunft interessieren sollte, schreibe ich die Antworten mal ins Forum
Kurz gefasst:
1) Kann ich die Elternzeit in Teilzeit an meiner aktuellen Stammschule nehmen und trotzdem nach acht Monaten wohnortnah versetzt werden?
Ja, das geht! Die Art und der Ort der Arbeit in Teilzeit läuft ganz getrennt von der eigentlichen Elternzeit und dem Sachverhalt der Versetzung.
2) Kann ich die Teilzeitarbeit theoretisch auch an einer anderen Schule absolvieren? D.h. könnte ich ggf. an einer x-beliebigen Schule mein Glück versuchen und mich dort auf eine Vertretungsstelle bewerben?
Ja, das geht theoretisch auch!
3) Besteht die Möglichkeit, dass ich während meiner Elternzeit mich schon an eine Schule abordnen lassen kann an dem Wohnort, an dem ich später leben möchte, sodass ich eventuell schon zu Beginn meiner Elternzeit an meiner zukünftigen Schule, arbeiten könnte? Wenn ja, was könnte ich tun, um diese Abordnung "einzüfädeln"?
Das ist auch möglich, man sollte hierbei aber schon beim Stellen des Antrags auf Elternzeit und Teilzeit den Wunsch der Versetzung mit angeben. Genauso kann man schon im Vorfeld "Wunschschulen" kontaktieren und darauf hinarbeiten, dass man schon zu Beginn der Elternzeit abgeordnet wird. Wie das mit dem Stundenkontingent funktioniert habe ich nicht ganz verstanden, ist eine Zahlen- und Rechensache seitens der Bezirksregierungen. Beim Stellen des Rückkehrantrags soll die Wunschschule nochmals genannt werden.
Also, man muss festhalten, dass die Möglichkeiten wirklich familienfreundlich sind. Da kann man sagen, was man will...
Beste Grüße