Beiträge von leiferikson

    Hallo an alle Mitlesenden,


    wie habt ihr denn an euren Schulen der Sek 1 den Kennenlernnachmittag für die neuen 5er geplant oder durchgeführt? Hat er stattgefunden und wenn ja, wie habt ihr ihn unter den bekannten Bedingungen durchgeführt? Oder habt ihr ihn vielleicht sogar digital umgesetzt? Einfallsreichtum ist gefragt und ich suche nach Ideen für meine Schule, damit er vielleicht doch noch nicht abgesagt werden muss.


    Viele Grüße und gutes Durchhaltevermögen im Schlussspurt ;)

    Habe heute vom Versetzungsbüro (Versetzung von BezReg Düsseldorf nach BezReg Köln) eine Mail mit dem Zwischenbescheid meiner Versetzungsangelegenheit bekommen. Vermutlich werden jetzt die ersten Nachrichten verschickt.

    Ich sehe das genauso wie gingergirl. Ich hätte an deiner Stelle da auch keine großen moralischen Zweifel, das Land NRW sieht für seine Landesbeamten ja auch vor, dass solche mit Kindern besonders zu berücksichtigen sind.


    Von der GEW:


    Rückkehr aus der Elternzeit wohin?

    Wer weniger als ein Jahr beurlaubt war, kehrt grundsätzlich an die bisherige Schule zurück. Das Stellen eines Rückkehrantrages ist nicht erforderlich. Wer Elternzeit und Elterngeld/Elterngeld Plus in Anspruch nimmt, kann auf Wunsch auch nach Ausschöpfung der gesamten Elternzeit an die bisherige Schule zurückkehren. Rückkehrer*innen aus einer Beurlaubung von acht Monaten (neu seit 2019, vorher zwölf Monate) und mehr, die nicht an die bisherige Schule zurückkehren möchten, sind wohnortnah einzusetzen. Dies gilt auch für diejenigen, die sich noch in der Probezeit befinden. Für die Berechnung der Achtmonatsfrist und der Jahresfrist zählen die Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt eines Kindes (Mutterschutzfrist) mit. Auf Wunsch der Lehrkraft kann die Mutterschutzfrist bei der Berechnung ausgenommen werden. Letzteres ist z. B. bedeutsam für den Fall, dass man nach einem Jahr Elternzeit wieder an die alte Schule ohne einen ansonsten notwendigen Rückkehrantrag zurückkehren möchte.

    Achtung: Während einer laufenden Elternzeit wird grundsätzlich nicht versetzt! Es ist aber im Einzelfall möglich, sich an den gewünschten Ort abordnen zu lassen, um dort Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten.




    Grundsätzlich rate ich dir aus eigener Erfahrung: Ruf bei einer Gewerkschaft an und setze dich mit Personalräten in Verbindung. Die können dich da gut beraten!

    hallo growl,

    bei mir ist das Verfahren noch im Gang. Das Kind ist noch nicht geboren und bis dahin läuft ja noch nichts.


    Bei mir ist die Ausgangslage offenbar anders: ich habe Mangelfächer anzubieten und ich will auch nicht ans Gymnasium. Ich habe im Vorfeld bei 2 Schulen angefragt, ob sie mich ab Geburt vorzeitig abordnen würden und beide Schulen möchten mich gerne haben. Dann habe ich mich an die Gewerkschaft und die betreffenden Personalrate gewendet, die habem wiederum bei den Bezirksregierungen angefragt, ob die mit meinem Wunsch einverstanden wären und sie sind es offenbar. (ich wechsle von Bezreg Ddorf nach K)


    Aber: es sind Behörden und die werden erst aktiv, wenn Anträge gestellt und Babies geboren werden. Also gilt weiterhin: Abwarten!


    Wenn jemand Interesse am Ausgang hat, meldet euch ;)


    Viel Glück euch!

    Ich danke euch für eure Antworten!


    Glücklicherweise wurde mir mittlerweile von einer sehr kompetenten Gewerkschaftlerin geholfen und ich kann hiermit selbst meine Fragen beantworten :P

    Falls es jemanden in Zukunft interessieren sollte, schreibe ich die Antworten mal ins Forum


    Kurz gefasst:


    1) Kann ich die Elternzeit in Teilzeit an meiner aktuellen Stammschule nehmen und trotzdem nach acht Monaten wohnortnah versetzt werden?


    Ja, das geht! Die Art und der Ort der Arbeit in Teilzeit läuft ganz getrennt von der eigentlichen Elternzeit und dem Sachverhalt der Versetzung.


    2) Kann ich die Teilzeitarbeit theoretisch auch an einer anderen Schule absolvieren? D.h. könnte ich ggf. an einer x-beliebigen Schule mein Glück versuchen und mich dort auf eine Vertretungsstelle bewerben?


    Ja, das geht theoretisch auch!


    3) Besteht die Möglichkeit, dass ich während meiner Elternzeit mich schon an eine Schule abordnen lassen kann an dem Wohnort, an dem ich später leben möchte, sodass ich eventuell schon zu Beginn meiner Elternzeit an meiner zukünftigen Schule, arbeiten könnte? Wenn ja, was könnte ich tun, um diese Abordnung "einzüfädeln"?


    Das ist auch möglich, man sollte hierbei aber schon beim Stellen des Antrags auf Elternzeit und Teilzeit den Wunsch der Versetzung mit angeben. Genauso kann man schon im Vorfeld "Wunschschulen" kontaktieren und darauf hinarbeiten, dass man schon zu Beginn der Elternzeit abgeordnet wird. Wie das mit dem Stundenkontingent funktioniert habe ich nicht ganz verstanden, ist eine Zahlen- und Rechensache seitens der Bezirksregierungen. Beim Stellen des Rückkehrantrags soll die Wunschschule nochmals genannt werden.


    Also, man muss festhalten, dass die Möglichkeiten wirklich familienfreundlich sind. Da kann man sagen, was man will...


    Beste Grüße

    Hallo KollegInnen,


    ich habe ein paar Fragen zum Thema Versetzung und Elternzeit in Teilzeit. Ich weiß schon einige Sachen darüber, aber sämtliche Gewerkschaften scheinen gerade so beschäftigt mit dem Thema Corona zu sein, dass man niemanden erreicht momentan.


    Vielleicht könnt ihr mir etwas zu folgenden Fragen sagen?


    Ich werde bald Vater (verbeamtet, NRW) und stehe vor ein paar für mich sehr wichtigen Fragen.


    Die wichtigste Frage ist für mich:


    1) Kann ich die Elternzeit in Teilzeit an meiner aktuellen Stammschule nehmen und trotzdem nach acht Monaten wohnortnah versetzt werden?


    Erläuterung: Ich lebe und arbeite aktuell ca 90 km von dem Ort entfernt, an dem ich in Zukunft mit meiner Familie leben möchte. An meiner aktuellen Stammschule würde ich direkt nach der Geburt gerne in Teilzeit arbeiten und ggf. auf eine halbe Stelle reduzieren für die Dauer von acht Monaten. Als Erstwohnsitz würde ich dann meinen neuen Wohnort angeben, als Zweitwohnsitz evtl. meinen jetzigen Wohn- und Arbeitsort beibehalten.


    2) Kann ich die Teilzeitarbeit theoretisch auch an einer anderen Schule absolvieren? D.h. könnte ich ggf. an einer x-beliebigen Schule mein Glück versuchen und mich dort auf eine Vertretungsstelle bewerben?


    3) Besteht die Möglichkeit, dass ich während meiner Elternzeit mich schon an eine Schule abordnen lassen kann an dem Wohnort, an dem ich später leben möchte, sodass ich eventuell schon zu Beginn meiner Elternzeit an meiner zukünftigen Schule, arbeiten könnte? Wenn ja, was könnte ich tun, um diese Abordnung "einzüfädeln"?


    Ich weiß, es sind recht spezielle Fragen, aber ich hoffe auf die Schwarmintelligenz des Forums ;)


    Viele Grüße und Danke für's Lesen!

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