Beiträge von German

    Natürlich kommen auch meine "Fördervorschläge", nachdem alle anderen pädagogischen Register gezogen wurden.


    Gespräche mit der ganzen Klasse und "Kaffeegespräche". Hierbei gehe ich mit einem Schüler in die Cafeteria und unterhalte mich mit ihm über seine Probleme (auch mit der Klasse). Zu Beginn des Schuljahres suche ich mir auffällige Schüler heraus, später schaue ich dann, dass alle mal dranwaren (in der Klasse, in der ich Klassenlehrer bin)

    Ich habe damit wirklich nur gute Erfahrungen gemacht, der Samstag schreckt ab.


    Aufsicht führt ein Kollege, der sowieso Unterricht hat und die Kontrolle erfolgt, indem der Schüler seine Lösungen in der nächsten Stunde den Mitschülern erklären darf.


    ;)



    Der Schüler sitzt in einer anderen Klasse mit seinen Aufgaben nur dabei, hat also keine Zusatzbetreuung für den derzeitigen Stoff


    und die Präsentation hilft allen Schülern, manchmal ist es ja gut, wenn Schüler ihren Mitschülern (nicht im Lehrerdeutsch) etwas erklären.

    zur Verwarnung: Gelbe Karte zeigen und wie im Fußball Namen der Verwarnten notieren


    zur Zusatzaufgabe: sollte zum Thema passen, das im Unterricht versäumte soll dadurch ja nachgeholt werden.


    Wird die Zusatzaufgabe zu Hause nicht erledigt, darf der Klassenlehrer Nachsitzen anordnen. Am besten, man lässt das Kind von einem Elternteil bringen oder abholen.


    Das Nachsitzen findet bei uns an Schulsamstagen ab 8 Uhr statt.


    Das wirkt meistens auch bei schweren Fällen.


    Wenn nicht Gespräch mit Schulleiter, der hat noch andere Möglichkeiten (zeitweiliger Schulausschluss)


    Klingt hart, wirkt aber bei konsequenter Anwendung und danach, wenn der Laden läuft, kann man die Sache wieder lockerer angehen.

    Dann unterscheiden sich hier wohl die Bundesländer.


    In der Notenbildungsverordnung Ba-Wü sind Grundlage der Leistungsbewertung
    a) schriftliche
    b) mündliche und
    c) praktische Leistungen.


    Und mein Ausbilder im Referendariat hat uns das eben eingetrichtert, dass eine mündliche Leistung eine MÜNDLICHE Leistung ist.

    Zitat

    Moebius schrieb am 02.09.2006 23:50:
    Hausarbeiten dürfen nicht benotet werden (zumindest nicht in Niedersachsen). Da sich Hefte / Mappen zum großen Teil aus Hausarbeiten zusammensetzen ist eine Benotung des Heftes sehr problematisch.
    Ich schreibe kurze Kommentare und mache mir selbst Notizen in +/- Form, das Ganze geht dann natürlich in die mündliche Leistung ein.


    in die mündliche Leistung? Das irritiert mich immer wieder. Meinetwegen eine zusätzliche sonstige Note, aber eine mündliche Leistung muss mit dem Mund erzielt werden, nicht mit dem Heft.


    Mich würde schon aufgrund des Begriffs wundern, wenn dies nur im Schulrecht Baden-Württembergs so festgelegt ist.


    Zusatz: Es handelt sich eigentlich auch nicht um eine sonstige, sondern um eine schriftliche Leistung

    Kein Gerücht.
    Es gibt an Hochschulen Behindertenbeauftragte, die für einen Nachteilsausgleich sorgen. Beispiel bei Stottern: Verlängerung der Prüfungszeit der mündlichen Prüfung.


    Die Kriterien für die inhaltliche Bewertung bleiben unangetastet.


    Wie das in der Schweiz geregelt ist, weiß ich nicht, vielleicht gibt es da ja grundsätzlich keinen Nachteilsausgleich.

    ZITAT: Ich finde Animagus' Vorgehensweise sehr gut, frage mich aber, ob der "Nachteilsausgleich" - auch in Einbezug von Bedenken betreffs der "mündlichen Studienfähigkeit".



    Auch im Studium gilt der Nachteilsausgleich. Das Stottern wird berücksichtigt und nicht bewertet.


    Zuständig ist dafür der/die Behindertenbeauftragte der Studenten.


    Und da liegt für mich das Problem. Behinderte Schüler haben keinen kompetenten direkten Ansprechpartner.

    (es darf kein Unterrichtsausfall mehr durch Freizeitausgleich geben) Hä?


    Das Wort "Minusstunde" erscheint mir kurios. Da gäbe es bei uns Diskussionen, ob die Exkursion wirklich notwendig sei, da viele Kollegen "Minusstunden" bekämen. Das würde den Schulalltag extrem behindern.


    Klassenfahrten und Museumsbesuche sind - so habe ich es offiziell gelernt- Unterricht und zwar an anderem Orte. Oder soll nur Unterricht sein, wenn alles schläft und einer spricht - und das nur im Klassenzimmer.


    Und Vetretungen sind bei uns selbstverständlich und keine "Plusstunden". Es sei denn, diese gehen über ein bestimmtes Maß hinaus, das ist glaube ich geregelt.

    Bei uns gibt es sogar DREI Einführungstage!!!


    1. (Vormit)-Tag: Organisatorisches und Steckbriefe erstellen/präsentieren, Schulerkundung
    u.s.w. (alles habe ich jetzt nicht im Kopf)


    2. Tag: Methodentraining, Übungen zur Teambildung, Stadterkundung mit Quiz (an beruflichen Schulen kennen viele Schüler die Stadt noch nicht so richtig)


    3. Tag: Methodentraining, Übungen zur Teambildung, gemeinsamer Kinobesuch, Essen mit Klassenlehrer)



    Beim Methodentraining und der Teambildung werden verschiedene Kollegen mit einbezogen.


    Es gibt auch Schulen, die ihre Einführungstage außerhalb der Schule verbringen, dies ist organisatorisch aber viel aufwändiger und nicht in der ersten Woche möglich.
    Aber gerade in dieser Woche ist das Zusammenfinden und Kennenlernen der Gruppe wichtig. Sofort mit dem Lernstoff zu beginnen, ist für mich keine Alternative, um neuen Schülern ihr neues Umfeld nahezubringen.



    Vor allem bei der einjährigen BFS!

    Hallo,


    für die Einführungswoche der 11er im nächsten Schuljahr suchen wir einen geeigneten Kinofilm, den ein kommunales Kino vor Ort aufführen könnte.


    Hat jemand einen Tipp für einen anspruchsvollen, aber dennoch zielgruppengeeigneten Film?


    Vielen Dank,


    German

    Ich kann auch nur das Zitat von der pädagogisch-fachlichen Gesamtwertung wiederholen, ob ein Schüler jetzt 2,4 oder 2,6 steht, ist egal. Es gibt aber immer noch Lehrer, die ihre Note nur arithmetisch ausrechnen, was bei den Schülern für Verwirrung sorgt, weil sie auch versuchen über einen Schnitt ihre Zeugnisnote zu errechnen.
    Dies ist wohl vor allem bei mathematisch-naturwissenschaftlich orientierten Lehrern der Fall.


    Außerdem gibt es nicht nur einen linearen Notenschlüssel zur Ermittlung der Einzelnoten und somit der Endnote, sondern auch mündliche und praktische Leistungen, die in die Zeugnisnote einfließen.(§7,1 Notenbildungsverordnung)


    In Drews Beitrag geht es um Klassenarbeiten und Kurztests, die mündliche Note kommt gar nicht vor. Diese gibt ja sehr oft den Ausschlag für eine bessere oder schlechtere Zeugnisnote.

    Dass jemand die Arbeiten zu schlampig korrigiert, kann ich mir gar nicht vorstellen.
    Ich selbst habe eher immer Bammel, dass ich zu viele Fehler übersehe und mich dadurch irgendwie blamiere.


    Ob in einem Abituraufsatz sieben oder 20 Fehler enthalten sind, spielt in der Endbewertung ja nur bedingt eine Rolle. Beide Fehlerzahlen halten sich in Grenzen. (bei fünf Seiten wären dies nur vier Fehler pro Seite)


    Aber ich würde das nicht so wild sehen, dafür gibt es ja die 2.Korrektur. (und wenn nötig eine dritte). Wichtig ist, dass der Schüler im Endeffekt die Note bekommt, die er für seine Gesamtleistung verdient.


    Und für eine gute Zweitkorrektur braucht man sowieso fast so lange wie für eine Erstkorrektur, da man den gesamten Text vor allem inhaltlich neu bewerten muss. Die fehlenden Korrekturzeichen mache ich inzwischen schon automatisch beim Lesen. Da ist mir egal, ob fünf oder 20 Fehler übersehen wurden.

    Hallo allerseits,
    derzeit bin ich in einem kleinen Frustloch, da ich bei der baden-württembergischen Leistungszulage an meiner Schule wieder nicht berücksichtigt wurde (zum 3. Mal). Allerdings habe ich in dieser Zeit auch die Schule gewechselt, das heißt, dass ich die ersten zwei Jahre keine reelle Chance hatte (letztes Jahr alte Schule, Eingewöhnungsjahr neue Schule)
    Dieses Schuljahr gebe ich aber 150 Prozent mit sehr vielen Sonderaufgaben und Projekten außerhalb des 'normalen' Schulbetriebs und mache das alles gern (war schon immer ein ehrenamtlicher Schaffer).
    Aber irgendwie habe ich auch auf eine Belohnung im Sinne der Leistungszulage gehofft.
    Muss man da im Vorfeld offensiver mit der Schulleitung ins Gespräch kommen und nicht nur passiv warten? Gibt's die erst nach 5-6 Jahren und ich bin zu ungeduldig?


    Wie sind eure Erfahrungen?

    - Autobiographisches im Roman: 31 Ich selbst war fast 40.../62 Ich war 43 Jahre alt/82 Walter, meinen Vater...)
    - Sprachebenen Propagandasprache/private Sprache, bzw. DDR-Begriffe (s.58 Klasseninstinkt, S. 59-61/95/107-111/200-202)
    -Stadtplan Berlins Orte finden und eintragen (für Ausstellung)
    -Hotel Lux Moskau
    -Freundschaft und Hass in Stille Zeile 6
    -Opfer und Schuld in... (Gerichtsprozess gegen Beerenbaum)



    Dies sind meine Themen, zusätzlich zu Charakterisierungen und Inhaltserarbeitungen und dem schon genannten (vielleicht ist jetzt doch einiges doppelt, ich habe die Beiträge nur überflogen)



    Grüße


    German

    Was ist überhaupt eine Nebentätigkeit per Definition?


    Im Beitrag von "alias" ist sogar von einer ehrenamtlichen Nebentätigkeit die Rede. Muss man also anzeigen, wenn man beim Vereinsfest als Vereinsmitglied 20 Minuten ehrenamtlich beim Getränkeausschank hilft. Das wäre dann wohl eine ehrenamtliche Nebentätigkeit, oder wie oder was? Also was bitteschön ist eine ehrenamtliche Nebentätigkeit. Den Begriff Nebentätigkeit verbinde zumindest ich mit "Geld verdienen", sonst würde es ja völlig den Rahmen sprengen.

    Oh, ich wollte niemandem zu nahe treten.
    Die bewusste Abgrenzung nehme ich deshalb vor, weil viele Lehrer Behinderung sofort mit Sonderschule verbinden und ich eben die Meinung vertrete, dass kein zwangsläufiger Zusammenhang besteht.
    Viele Lehrer sind aber bei Behinderungen in "Nicht-Sonderschulen" überfragt, daher meine Frage nach dem Nachteilsausgleich.

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten, vielleicht meldet sich noch jemand, der Informationen über Baden-Württemberg hat.


    Ich schreibe bewusst nicht in der Rubrik Sonderschule, es geht mir um Schüler, die an Gymnasium oder Realschule sind, weil ihre Leistungen dies zulassen, eben mit dem Problem der Geschwindigkeit.
    An einer Sonderschule wären diese Schüler fehl am Platz.
    Außerdem bin ich eher ein Verfechter der Integration.

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