Beiträge von German

    Die Fundgrube für Klassenlehrer ist auch fürs Gymnasium sehr geeignet. Das Problem: Hier (im Gymnasium) wird die Klassenlehrertätigkeit oft nur als formale Aufgabe und nur ganz nebenher als pädagogische Aufgabe betrachtet.

    Ich bin ebenso erstaunt wie Sinfini. Wir hatten erst am Freitag ein von der Schülermitverantwortung veranstaltetes Schulfest. (Dies wäre schon einmal die Lösung fürs Ausschlafen am nächsten Tag)


    Das Schulfest dauerte bis 1 Uhr. Wir haben nämlich auch Oberstufenschüler. Da gäbe es bestimmt einen Kompromiss (extra Unterstufenparty/Mitelstufe bis 22 Uhr/ Oberstufe bis zum Schluss)


    Die Schulleitung unterstützte die Veranstaltung und war anwesend.


    Zum Schulleben gehören Partys zwingend dazu, eine andere These wäre mir völlig neu. (Soziales Lernen/Lebensraum Schule)

    Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!!
    Nach einem Studium kommen die Schwangerschaften logischerweise in den ersten Berufsjahren, wenn man nicht erst mit Mitte 30 (und ab dann liegt eine Risikoschwangerschaft vor) ein Kind will.


    Nachdem sich auch immer mehr Papas in Elternzeit verabschieden, können die Arbeitgeber jetzt sowieso mit immer mehr überraschenden Planungsänderungen rechnen (auch in der sogenannten freien Wirtschaft nehmen viele männlichen Freunde von mir Elternzeit, gefördert durch das neue Gesetz der Regierung, KANN ALSO KEIN PROBEZEITPROBLEM FÜR FRAU ODER MANN SEIN).
    Auch ich wusste bei der Planung dieses Schuljahres nicht, dass ich von Februar bis April `07 Elternzeit nehme. Das Kind ist ein Wunschkind, aber keiner weiß eben, wann es klappt.


    Leider scheint sich ja in diesem Forum kein weiterer werdender Papa zu befinden, zumindest gab es auf meine Themeneröffnung keine Antworten.

    Kein weiterer werdender Papa hier, der Elternzeit nimmt? Ich dachte, das sei im 21. Jahrhundert eher normal. Und die Teilnehmer dieses Forums dürften alle ein Alter haben, in dem man an Nachwuchs denkt.


    Meinen Antrag habe ich nun gestellt, die beizulegende Geburtsurkunde habe ich logischerweise noch nicht, dafür eine Bescheinigung meines Frauenarztes für 10 Euro, die der Arbeitgeber wohl zurückerstatten muss.


    Ansonsten nochmal die Frage an alle Schwangeren: wie macht ihr es mit den Prüfungsklassen. Zieht ihr Themen vor oder verlasst ihr euch auf eine Vertretung. Oder macht ihr euch gar keine Gedanken, weil dies Sache der Schulleitung ist, wie die Schüler die letzten Monate vorbereitet werden.


    Grüße


    German

    Vielen Dank, bei mir geht es um die zwei Vätermonate, die ich direkt nach der Geburt nehmen will. Daher kann ich auf Ferien keine Rücksicht nehmen.



    Die bei dir genannten zwei Jahre betreffen wohl eine andere Regelung als die jetzt beschlossene 2+12 Monate-Regelung, mit der man ja nur auf ein Jahr und zwei Monate für Mama und Papa zusammen kommt.

    Hallo,


    das Gesetz zur Elternzeit wurde ja jetzt geändert. Nur die Informationen fließen noch nicht so toll.
    Meine Frau hat ihren Entbindungstermin am 24.2.07.
    Ab diesem Termin will ich Elternzeit nehmen.


    Ist noch jemand von euch in der gleichen Lage (Entbindung '07)?


    Bis wann muss ich wem Bescheid sagen? Deutet ihr dem Schulleiter die Elternzeit schon an?


    Sagt ihr den Abiturklassen jetzt schon Bescheid? (Ich weiß noch nicht, wie lange ich Elternzeit nehme)


    Danke für Antworten.


    Euer schwangerer Lehrerkollege

    Genau Mikael,


    hier ging es mir vor allem um den Texte- und Bilderklau, der oft gar nicht als solcher wahrgenommen wird.


    Das Recht am eigenen Bild gilt natürlich auch bei schuleigenen Fotos.


    Eine schriftliche Einverständniserklärung habe ich aber auch noch nie unterschrieben, wenn ich von einem Redakteur bei einem Projekt mit Schülern für die Zeitung fotografiert wurde. Wenn ich mich extra für das Bild hinstelle und weiß, es kommt in die Zeitung (oder ins Internet auf die Schulhomepage) , sollte das Einverständnis genug sein.


    Schüler dürfen natürlich nicht zum Gruppenbild gezwungen werden.

    @Mrs. X: Bei Texten und Fotos gilt zuerst das Urheberrecht. Also: Texte und Bilder, die von Lehrern oder Schülern gemacht wurden, dürfen auf die Homepage.


    Wenn die Bilder und Texte von jemand anderem gefertigt wurden, muss derjenige gefragt werden, da damit Werbung für die Schule betrieben wird. Und PR-Fotos, bzw. Texte sind teuer. Falls der Urheber seinen Text oder sein Foto auf der Homepage sieht, darf er Geld nachfordern.


    Das klingt erst einmal kleinlich, da ich aber Freie Redakteure kenne, die nach Studium und Volontariat so ihr Geld verdienen, weiß ich, dass diese vom Verkauf ihrer Texte und Bilder leben und dazu gehört vor allem die Mehrfachverwertung: an Zeitungen UND Vereine, Schulen usw.


    Wir erstellen daher unsere Texte und Bilder vor allem selbst. Dafür gibt es einen Presse- und Öffentlichkeitsmenschen an der Schule und noch jemand anderen, der für Fotos zuzständig ist. An anderen Schulen ist dies die gleiche Person, die bei allen wichtigen Schulveranstalten diese dokumentiert.


    Grüße


    German

    Was meinen Timm?


    Bei mir GÄBEN viele würde-Konstruktionen Abzüge.


    Aber daran sieht man gut mein Problem, auch was 1. und 2. Korrekturen angeht.


    Jeder macht es doch so, wie er denkt. Danke für die bisherigen Beiträge, ich hoffe, es melden sich noch andere.


    Hülfe dagegen finde ich relativ ungewöhnlich und wenig verwendet.

    Hallo, derzeit erkläre ich mal wieder den Konjunktiv bei indirekter Rede. In manchen Fällen muss da ja der Konjunktiv II einspringen.


    Erwartet ihr in einem Abituraufsatz Formen wie "hülfe"?


    Wenn ja, keine weiteren Fragen, wenn nein, wo ist die Grenze zwischen selten gebrauchten, halbwegs veralteten Formen und sehr gutem Deutsch. Gibt es da eine Liste?


    Nicht, dass ich helfen würde akzeptiere und ein Zweitkorrektor steht auf hülfe (hängt vielleicht auch vom Alter des Korrektors ab)
    Wie ist bei euch die Abwägung zwischen sehr sehr gutem Deutsch und "normalem" Deutsch.


    Bei Zweitkorrekturen fällt mir auch auf, dass das Korrekturzeichen "Ausdruck" ganz unterschiedlich verwendet wird. Was die einen unmöglich finden, halten die anderen für akzeptables Deutsch. Ist das nur Geschmackssache oder gibt es Kriterien?

    Hallo,
    bei mir (und an allen anderen Schulen unserer Stadt) als Fachabteilungsleiter Deutsch wirbt derzeit permanent ein Freier Theaterregisseur, um eine Theater-AG an unserer Schule in BAWÜ einzurichten. Ich lehne diese Idee nicht grundsätzlich ab, frage mich aber, wie das mit den Kosten und den rechtlichen Bedingungen für kommerzielle Angebote an Schulen ist.


    a) Darf an BAWÜ-Schulen überhaupt jemand kommerziell etwas anbieten?(anscheinend ja, er hat schon zwei Schulen, aber wie weit darf Schule kommerzialisiert werden)


    b) Wie läuft die Finanzierung? (Förderverein, Schüler)


    Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht?


    Danke!

    Äh, Timm, ich weiß eben NICHT genau, was gerade Sache ist, ich versuche nur zu interpretieren, was gemeint sein könnte. Daher habe ich eigentlich auch immer den Konjunktiv verwendet oder in indirekter Frageform.


    Wenn Legasthenie nicht als Behinderung zählt, wie ich aus Timms Bemerkungen schließe, gibt es natürlich auch keinen Nachteilsausgleich, danke für die Information.


    Dass ein Nachteilsaudgleich nicht mehr im Zeugnis erwähnt werden darf, weiß ich eben aus meinen Uni-Erfahrungen bezüglich meines AstA-Engagements, ich hätte eben nur gerne gewusst, wo das (auf die Schule bezogen) steht.

    Berufshaftpflicht, Berufsrechtsschutz und Schlüsselversicherung sind meiner Ansicht nach sinnvoll.


    An einer großen Schule kommen beim Schlüsselverlust schnell Tausende von Euronen zusammen, das wird oft unterschätzt.
    Am schwarzen Brett hing letztes Jahr bei uns ein Horrorartikel über einen Lehrer, der einen neuen Kopierer zahlen musste (kaputt wegen unsachgemäßer Bedienung). Wir wissen bis heute nicht, ob das womöglich Satire war und gehen mit zittrigen Knien zum Kopierer:), aber der Schulträger wird in Zeiten knapper Kassen auch schauen, wie er was finanziert und ob ein Verantwortlicher für Schadensfälle zu finden ist.
    Und Rechtsschutz ist immer sinnvoll, wenn er bezahlbar ist, da Recht haben und Recht bekommen leider oft davon abhängt.


    Der Unfall ist auf dem (direkten!) Weg zur Arbeitsstelle glaube ich automatisch versichert.


    Tipps kann ich sonst keine geben, denn das Wichtigste ist bei mir tatsächlich durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft abgedeckt.



    Gebraucht habe ich übrigens noch nichts davon, aber ich bin ein eher vorsichtiger Mensch.

    Hallo Lolle, ich habe wohl geschrieben, während du geantwortet hast.


    Es gilt noch der alte Erlass, wie du schreibst. Und der ist auch das einzig schriftliche, was mir vorliegt.


    Wo steht das Vorgehen mit dem Antrag (der ja dem Nachteilsausgleich entspricht)und des Verbots eines Zeugnisvermerks?



    Wie schon an anderer Stelle bemerkt, gibt es auch im Studium einen Nachteilsausgleich, der nicht im Abschlusszeugnis vermerkt wird.
    Aber es gibt eben einen Nachteilsausgleich, das Vorgehen mit dem Antrag erscheint mir schlüssig, aber warum weiß das normale Deutschlehrerlein davon nichts?
    Kennt da jemand den Ansprechpartner in BAWÜ. Irgendjemand muss den Erlass ja auch gerade überarbeiten.


    Danke.

    Danke für die erste Antwort.


    Dass der Erlass in der Oberstufe nicht mehr gilt, kann ich aus diesem nicht herauslesen. Die auf der Grundschule aufbauenden Schularten sind doch Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Und das Gymnasium geht bis zum Abitur. Die Oberstufe ist keine neue Schulart.


    Und wenn der Erlass im allgemeinbildenden Gymnasium gilt, müsste er auch im beruflichen gelten, wegen der Gleichbehandlung.


    Dazu kommt der Aspekt des Rechts auf Nachteilsausgleich bei Behinderungen und Legasthenie zählt doch als Behinderung, oder nicht. Vielleicht kennt sich da jemand hier im Forum aus.

    Hallo, ich habe einen Schüler mit Rechtschreibschwäche in einer Abschlussklasse an einer beruflichen Schule. Aktuelles Attest liegt vor.


    Der Erlass von Baden-Württemberg besagt nun:
    "Außer bei Nachschriften SIND DIE (heißt juristisch MUSS, oder?) Rechtschreibleistungen nicht in die Beurteilung von Arbeiten einzubeziehen."
    und "Anteile der Rechtschreibung bei der Bildung der Gesamtnote zurückhaltend zu gewichten".


    Desweiteren: Im Zeugnis ist dies festzuhalten.


    Ich finde keine Beschränkung auf Klassenstufen. Steht diese Bemerkung dann auch im Abiturzeugnis oder Berufsschul/BK- usw. Abschlusszeugnis?


    Gibt das Diskussionen in der Konferenz? Muss man das zu Beginn des Schuljahres klären oder kann man abwarten, ob die Schäche sehr ins Gewicht fällt?


    Wer schildert Erfahrungen aus seiner Schule im Bereich Oberstufe/Berufliche Schule. Danke!

    Da ich nicht in die Schule kann (noch Ferien und erste Schule, für die ich keinen Schlüssel besitze, mit dem man zu jeder Zeit hinein kann) und die Infos in meinem Schulschrank sind


    würde ich gerne wissen, welche Ausgaben ich mir besorgen muss


    für Michael Kohlhaas
    Die Räuber
    und Der Prozess


    Bundesland Ba-Wü


    Vieeleicht ist eine Lektüre auch Thema am allgemeinbild. Gymn., dann wird es wohl die gleiche Ausgabe sein.


    Danke

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