zu 1: Wenn du die ERSTEN zwei Monate nimmst, richtet sich die Antragsfrist nach dem errechneten Geburtstermin. Wenn das Baby früher kommt, kannst du trotzdem ab dem Tag der Geburt für genau 2 Monate zuhause bleiben.
zu 2: Meine offizielle schriftliche Genehmigung bekam ich kurz bevor ich wieder anfing zu arbeiten (ich war allerdings auch mit der erste im Januar 07 und da war das auch für die Behörden neu)
zu 3: Der Unterricht wurde von verschiedenten Kollegen vertreten.
zu 4: Die Elternzeit MUSS genehmigt werden, in jeder Firma, von jedem Arbeitgeber, daher ist da offizielle Genehmigungsschreiben nur eine Formalie. Ich verließ meine 13er sogar kurz vorm Abitur, das Baby richtete sich nicht nach Abiturprüfungen.
zu 5: Nur zu, ich würde auch gerade die ersten zwei Monate wieder wählen, da ist alles neu und wenig Schlaf und man bekommt den Anfang des Menschenlebens bewusst mit.