Danke für die Antwort Valerianus!
laut PDF auf S.206 steht oben in der Tabelle:
Beförderung zu: Lehrer/in Sek I (A13)
Probezeit im neuen Amt, Erprobungszeit vor neuem Amt: keine Erprobungszeit, da an RS nicht mit Funktionsstelle verbunden
Also keine Erprobungszeit A12 -> 13 Realschule. Ich bin aber an einer Gesamtschule. Dürfte aber hier egal sein. Nur finde ich nicht die gesetzliche Grundlage.
Als Begründung, dass keine Erprobung erfolgt, könnte in der Ausnahme laut §7 LVO zu finden sein. Dort wird auf die §18 und §25-27 im LVO verwiesen. Ich bin kein Jurist kann mir aber nicht vorstellen das die genannten Paragrafen auf meinen Fall Anwendung finden könnten. Fragen über Fragen.