"Im Deutschen Qualifikationsrahmen befindet er sich auf Niveau 7 – gleichwertig mit dem akademischen Studiengrad Master."
Der kleine, aber feine Unterschied besteht zwischen "gleichwertig" und "gleichartig".
Die Einstufungen im DQR sind gleichwertig, aber eben nicht gleichartig. Das ist auch die Begründung, warum man mit einem Meisterabschluss (gleichwertig zu einem Bachlor auf Stufe 6 des DQR) nicht direkt in ein Masterstudium einsteigen kann.
Der komplette öffentliche Dienst hat die DQR Einstufungen nicht in seine Gehaltsstrukturen übernommen. Somit kannst Du mit Deinen Abschlüssen "nur" in die Fachlehrerlaufbahn (Werkstattlehrer in den nördlichen Bundesländern) einsteigen.
In Bayern gibt es aber zum Beispiel für ausgesuchte, erfahrene Fachlehrer die Möglichkeit der Weiterqualifizierung in die 4. QE.