Beiträge von HannesBender

    Er ist schon noch da - keine Sorge.

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Auch die Off-Topic-Geschichten habe ich mir gerne durchgelesen.

    Das mit der dreimonatigen Sperrung hilft mir schon mal weiter. Ich hatte auch kurzfristig die Befürchtung, dass die drei Monate Beamtentum ein Problem für die ALG1-Geschichte darstellen könnten. Davor war ich durchgängig als angestellter Lehrer tätig. Wäre schon arg unfair, wenn da die drei Monate so eine Auswirkung gehabt hätten. Aber haben sie ja offensichtlich nicht.

    Ich habe allerdings keine Ahnung, wie das mit der Krankenversicherung wird. Im Prinzip war ich jetzt immer gesetzlich versichert und bin erst Anfang Juni rückwirkend zum 01.04. privat versichert worden, nur um dann irgendwann am 01.08. arbeitslos gemeldet zu sein - und dann ?

    Weil es ja doch manche interessiert: Mein "Leidensdruck" ist sicherlich nicht mal ansatzweise so hoch wie der von Gruenfink. Und somit wäre ein Weiterarbeiten ohne dabei kaputt zu gehen ebenso denkbar und auch möglich. Ich käme auch niemals auf die Idee, mich jahrelang täglich in die Arbeit zu schleppen und Therapien durchzumachen, bis ich mir eingestehen muss, dass es jetzt nicht mehr weitergeht. Ich bin da eher freier im Denken, habe weniger Zukunftsangst und somit übt die Frage, was denn später mal mit mir werden wird, nicht wirklich viel massiven Druck auf mich aus. Ich habe trotz Lehrerberuf die letzten 10 Jahre von der Hand in den Mund gelebt und nie großartige Sprünge machen oder Geld ansparen können. Somit hatte ich auch seit 10 Jahren nicht mal ansatzweise so viel Geld auf dem Konto wie durch die letzten 3 Monate als Lehrer im Beamtenstatus. Allein mit diesem Geld kann ich locker das nächste halbe Jahr überbrücken, ohne am Hungertuch nagen zu müssen. Auf mich wirkt es daher natürlich befremdlich, wie sich Leute, die seit vielen Jahren diese Beamtengehälter beziehen große Sorgen und Gedanken darüber machen, wie man nahtlos an den Berufsausstieg anknüpfen kann und wie man bei einer dreimonatigen Sperrung denn diese Zeit überbrücken kann bzw. welche Möglichkeiten es gibt, diese zu umgehen. Nachvollziehen kann ich es schon, aber diesen "Sicherheitsgedanken" habe ich nicht wirklich. Dazu geht es Millionen anderen Menschen sicherlich bedeutend schlechter als mir. Zumal ich ja schon auch die Möglichkeit hätte, sofort wieder als angestellter Lehrer an meiner letzten Schule weiterzuarbeiten. Aber für mich wäre das eine gute Zäsur, um noch mal kurz innezuhalten und sich die Frage zu stellen, ob man sich - nach mittlerweile knapp über 15 Jahren - nicht doch endgültig vom Lehrerberuf verabschieden sollte/könnte/wollte.

    Verstehe ich das richtig: du arbeitest erst seit fünf Monaten als Lehrer, bist sogar auf Probe verbeamtet und willst nun schon wieder alles "hinschmeißen" um dich - wie du es schreibst "zu sammeln"?

    Nur weil ich zum 1.2. eine Stelle als Lehrer angenommen habe, heißt das nicht, dass ich davor nicht auch schon jahrelang als Lehrer gearbeitet habe. Habe ich nämlich.

    Und selbst wenn nicht, dann ändert das an der Situation und meinen Fragen nichts.

    Oder ändern sich die Antworten, wenn man davor länger Lehrer war und man ausführt, warum, wie und wozu man sich sammelt ?

    Guten Abend zusammen,


    ich brauche eine kurze, aber fundierte Einschätzung zu folgender Situation:

    Stelle als Lehrer zum 01.02. angenommen - zwei Monate im Angestelltenverhältnis - seit dem 01.04. verbeamtet (müsste zur Probe dann sein) - heute entschieden, die Entlassung zum Schuljahresende zu beantragen.

    Was kann ich hier großartig falsch machen ? Zum Beispiel in Bezug darauf, dass ich anschließend erstmal für einige Zeit nicht weiterarbeiten möchte ? Kann ich Alg1 beantragen (ich habe vor der Verbeamtung die letzten 10 Jahre immer im Angestelltenverhältnis gearbeitet) und wie sieht das mit Stellen aus, die mir als ausgebildeter Lehrer dann möglicherweise massig angeboten werden (auch wenn ich mich gegen die weitere Ausübung dieses Berufes entscheide) ? Gibt es andere/sinnvollere Möglichkeiten, als die Entlassung zu beantragen ? Ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ein Faktor, den man berücksichtigen muss ?


    Im Vordergrund steht für mich jetzt erstmal nicht das Weiterarbeiten als verbeamteter Lehrer um jeden Preis (Stichwort: Versetzung), sondern die Möglichkeit, sich erstmal zu sammeln und nach neuen Perspektiven zu suchen.

    Für jeden Hinweis, Tipp und jede Anmerkung bin ich Euch dankbar.

    Hannes


    Wenn die Schulleitung etwas im Rahmen des Gesetzes entscheiden darf, dann ist diese Entscheidung natürlich erstmal verbindlich.

    Das scheint mir eine persönliche Meinung und Einschätzung zu sein, und ergibt nur dann wirklich Sinn, wenn ich meinen Vorgesetzten entweder als unfehlbaren Menschen ansehe (bzw. seine Meinung und Einschätzung teile), oder als jemanden, dessen Anweisungen ich 1:1 umzusetzen habe und sollte sich diese hinterher als falsch herausstellen, mich ja keine Schuld trifft, weil er es mir angewiesen hat.


    Nein, ich glaube nicht, dass das nur so funktionieren muss.

    Im Sinne des Hausfriedens und der Rücksichtnahme auf Risikogruppen, denen es wichtig ist, diesen letzten Schutz zu haben würde ich aus menschlicher Perspektive empfehlen, das Ding da überzustreifen, wo es der Chef für gut befindet.

    Das ist für mich persönlich tatsächlich das große Plus an so einer "Forenarbeit". Man bekommt so ein wenig mit, wie Leute ticken, wie sie argumentieren und dann natürlich auch - übertragen auf Leute in den entsprechenden Positionen - zu ihren Entscheidungen kommen.


    Deine Beschreibung geht von einer Situation aus, die nichts mit der Realität zu tun haben muss. Wer sollte zum Beispiel im konkreten Fall die Risikogruppe sein, die den Mundschutz als letzten Schutz ansieht und sich das Tragen desselbigen durch alle anderen wünscht ? Ich kann nur so viel schreiben, als dass ich im Fall meiner Schule nichts davon weiß, dass diese Risikogruppe an irgendjemanden herangetreten wäre, um das zu fordern ? Umgekehrt würde ich ältere Kollegen eher dieser Gruppe zuordnen, von denen aber nicht die Bitte um ihren eigenen Schutz durch das Tragen von Mundschutzen kam. Dann bleiben nur noch die Alten und Vorerkrankten, die möglicherweise irgendwo zu Hause bei den Familien der Kinder sitzen. Und da wäre interessant zu wissen, wer sich hinstellt und sagt: "Ich habe eine Oma, die möchten wir alle zwei Wochen besuchen und weil sie Angst davor hat, sie könne sich mit Corona infizieren, hätte ich gerne, dass alle Kinder und Mitarbeiter in der Schule einen Mundschutz tragen." Ich kann nicht einschätzen, ob es das so in der Art häufiger gibt.


    Und was den "Hausfrieden" angeht: bedeutet Hausfrieden in diesem Zusammenhang, dass der Direktor etwas beschließt, das alle anderen umzusetzen haben und wenn sich Bedenken mehren und Stimmen laut werden, die die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieses Beschlusses anzweifeln, all diese Stimmen daran Schuld sind, dass es keinen Hausfrieden gibt ?


    Kann nicht umgekehrt situationsabhängig genau so ein Beschluss zur Störung des Hausfriedens beitragen ? Weil er über die Köpfe einer großen Mehrheit hinweg festgelegt wurde und eine große Mehrheit sich diesem allenfalls widerwillig beugt, was wiederum das Arbeitsklima negativ beeinflusst. Der Beschluss vielleicht nicht als sinnstiftende, durchdachte Sicherheitsmaßnahme wahrgenommen werden kann, sondern als hilf- und planlose Anweisung, die schon irgendjemandem nutzen wird ohne Diskussionen zugelassen zu haben, die möglicherweise sinnvollere Maßnahmen bereitgestellt hätten ?


    Im Prinzip ist es mühselig, weil sich von Anfang an alles (begonnen bei der persönlichen Einzelmeinung, über politische Entscheidungen bis hin zum Gerichtsurteil") um den Begriff "Verhältnismäßigkeit" und seiner individuellen Auslegung dreht.

    Allerdings muss man an dieser Stelle festhalten, dass wir nicht über freiheitliche Möglichkeiten diskutieren, sondern über bereits gesetzte Dinge.

    Und mir ist die Position klar: wenn ich den Mundschutz als nebenwirkungsfreie, effektive Harmlosigkeit betrachte, die wirklich jedem zumutbar ist, weil sie niemandem und nichts schadet, und man somit praktisch durch einen Hauch von Nichts Menschenleben retten kann, dann kann ich nicht mal ansatzweise verstehen, wieso sich ein paar durchgeknallte Spinner, die nur auf Krawall gebürstet sind und keinen Funken sozialen Anstand und Mitgefühl im Leib haben, gegen sowas aussprechen.


    Es ist nicht schwer zu verstehen, wieso manche "Diskussionen" und Dinge so sind wie sie nun mal sind. Wirklich nicht.

    Aber er entscheidet. Und er darf entscheiden. Und das war deine Frage. Oder nicht?

    Die Tatsache, dass jemand entscheiden darf, sagt noch nichts darüber aus, ob die getroffene Entscheidung in der jeweiligen Situation auch richtig und rechtens ist.

    Mir ging es bei meiner Frage nicht darum, ob jemand entscheiden darf, sondern darum, ob diese Entscheidung zugleich eine rechtsverbindliche Dienstanweisung ist.

    Naja - ihr tut ja so, als hättet ihr nun irgendwas mit irgendwas belegt.

    Zunächst haben wir den großen Konjunktiv "der Schulleiter könnte". Dann kommt als Bedingung für den Konjunktiv "verhältnismäßig im engeren Sinne". Was damit nun gemeint ist, steht im zitierten Absatz nirgendwo. Ganz abgesehen davon, dass sich Dreiviertel des Textes damit beschäftigt, dass ein Mundschutz offensichtlich nicht das Gelbe vom Ei sein könnte.

    Und da sind wir wieder am Anfang, denn auf welcher Grundlage legt welcher Schulleiter welche Form von Verhältnismäßigkeit für seine Entscheidung fest ?


    Und wenn es hier um Rechtmäßigkeit geht: ab wann habe ich als Lehrer, Eltern, Schüler die Möglichkeit, die angewendete Verhältnismäßigkeit in Frage zu stellen ?


    Die Handlungsempfehlungen sind so vage formuliert, dass die Umsetzung im konkreten Fall von der Meinung und Einstellung des Schulleiters abhängt. Und der entscheidet unter Umständen auf Basis seiner eigenen Erkenntnisse und Vorstellungen, die nicht immer auf Fakten und Recherche basieren werden.

    Du meldest dich neu in einem Forum an um eine Frage zu stellen, deren Antwort du schon kennst?

    Nö - meine Frage lautete ja, inwiefern es sich beim Tragen eines Mundschutzes innerhalb der Schule um eine Dienstanweisung handelt, an die man sich (als Lehrer) verpflichtend halten muss. Und da kenne ich die Antwort nicht drauf.

    Es bringt mich auch nicht weiter, wenn jemand meint, das wäre doch zumutbar - im Anbetracht des lauernden Todes. Da halte ich dann dagegen, dass die aktuellen Zahlen (für Sachsen) rund 400 Infizierte im 4 Millionen Bundesland ausweisen, was rein rechnerisch einen Infizierten pro 10.000 Einwohner bedeutet.

    Persönlich halte ich nichts davon, dazu genötigt zu werden, Grundschüler im Freien auf dem Hof nur noch mit Maske (sowohl Schüler als auch Lehrer) in Empfang nehmen zu dürfen. Ich schätze das Risiko einer Infektion mit schweren Krankheitsverläufen im Schulumfeld tatsächlich als so gering ein, dass ich der Meinung bin, die psychischen und auch gesundheitlichen Nachteile einer Maske im Grundschulalter wiegen schwerer.

    Aber um meine persönliche Meinung geht es gar nicht, sondern ganz simpel darum, ob die Meinung der anderen (in diesem Fall der Schulleitung) durch das Recht abgesichert ist.

    Hallo,


    wenn es gesetzlich keine Regelung zum Tragen eines Mundschutzes innerhalb einer Schule gibt und die Schulleitung die entsprechenden Regelungen festlegt (z.B. Mundschutzpflicht für alle Schüler - auch Erstklässler - und Lehrer außerhalb des Klassenzimmers), handelt es sich dann für die Mitarbeiter dieser Schule um eine verpflichtende Dienstanweisung, die umzusetzen ist ?


    Grüße,


    Hannes

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