Also meine SuS (Berufliche Schulen in Hessen) haben die Onlineaufgaben unterschiedlich gut erledigt. In einigen Klassen gab es keine Probleme, in anderen eine nur 50-prozentige Rücklaufquote, vor allem, nachdem in den Medien kommuniziert wurde, dass die Onlinebeschulung sich nicht negativ in den Noten widerspiegeln darf.
Nun habe ich mir überlegt, dass ich mit ebendiesen Klassen einen unangekündigten Kurztest schreibe, nachdem ich die Themen noch einmal im Präsenzunterricht aufgegriffen habe. Unangekündigt deshalb, weil bei einem angekündigten Test garantiert wieder diejenigen SuS (mit Attest) fehlen werden, deren Leistung mich besonders interessieren würde.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass unangekündigte Tests maximal in die mündliche Note einfließen dürfen. Kann das wirklich sein? Ich kenne das vom Gymnasium unseres Kindes anders...
Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen.