Hallo Schmeili, danke, ich habe gerade keine Zeit alles zu studieren, deshalb stelle ich auch nur kurz mal ein, was wir gerade von der Schule unseres Kindes bekommen haben:
Liebe Eltern,
hiermit gebe ich Ihnen ein kurzes Update der Absonderungsregeln, die ich vor wenigen Tagen vom Gesundheitsamt erhielt:
Gemäß Corona Schutzverordnung des Landes Hessen (zuletzt geändert zum 17.01.2022) und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Kontaktpersonennachverfolgung vom 14.01.2022 wird allen Bürger*innen die Möglichkeit eröffnet, als COVID-19-Infizierte oder betroffene Kontaktperson die generell vorgesehene Absonderungsdauer von 10 Tagen zu verkürzen. Hierfür ist die Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Nachweises notwendig, dies ist nun generell mit einem professionellen Antigentest möglich!
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Soweit ein Auszug der Info aus dem Gesundheitsamt.
Für uns als Schule bedeutet das, dass Sie uns unmittelbar nach Bekanntwerden eines positiven Testergebnisses Ihres Kindes bzw. Kontaktes Ihres Kindes mit einer nachweislich infizierten Person darüber informieren. (wie bisher schon)
Für eine Verkürzung der Absonderungsdauer muss Ihr Kind den negativen (Antigen-)Test einer Teststelle nun bei der Schulleitung vorlegen. Dieser Test muss gemäß den oben genannten Regeln erfolgen, wobei der Tag der Infektionsfeststellung/Kontaktfeststellung als Tag „null“ gewertet wird!
Hat Ihr Kind am 7. Tag (im Falle von eigener Infektion) bzw. 5. Tag (im Falle von Kontakt) den negativen Test, kann das Kind am Folgetag wieder in die Schule kommen, muss aber zuerst im Sekretariat den Test vorlegen, damit von der Schulleitung die Freigabe für den Unterrichtsbesuch erfolgen kann. Erst danach darf Ihr Kind wieder den Unterricht besuchen.
Mit freundlichen Grüßen