Schlimm ist daran gar nichts- so bleibt wenigsten mehr vom Elterngeld übrig. Mir stellte sich nur die Frage ob man selbst entscheiden kann/ darf.
Beiträge von Kaktus1
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Vielen Dank. Aber was genau bedeutet das jetzt? Ist es nun abhängig vom Sachbearbeiter der Beihilfestelle? Wie ist der Ablauf nach Antritt der Elternzeit OHNE Teilzeitbeschäftigung? Wendet die Beihilfestelle sich diesbezüglich bei mir? Muss ich selbst aktiv werden? Wie war es bei euch?
LG
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Hallo zusammen,
Ich benötige mal eure Erfahrungen! Wie sieht es aus, wenn der Ehemann gesetzlich (pflichtversichert) ist. Unser Kind und ich sind beide pkv und beihilfeberechtigt. Nun erwarten wir unser zweites Kind. Ich habe gelesen, dass ich den Beihilfeanspruch während der Elternzeit verliere und in die Familienversicherung wechseln muss. Nun habe ich aber von mehreren Seiten gehört, dass die PKV inkl. der Beihilfe in 90% der Fälle einfach weiter läuft. Was ist denn nun richtig? Wie läuft das ab? Brauche ich einen Ablehnungsbescheid der Gesetzlichen KK? Dürfen die mich überhaupt ablehnen? Oder anders gefragt: werden sie mich annehmen? Und ich zahle dann eine Anwartschaft? Ist es wirklich so kompliziert? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! LG und Danke im Voraus
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Alles klar, dann war ich doch richtig informiert. Danke!
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Hallo zusammen,
mich würde interessieren wie es um die finanzielle Situation steht, wenn man als Beamtin (auf Probe) auf Grund einer Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot rutscht (NRW). Laufen die Bezüge einfach weiter oder wird ein Durchschnitt der letzten drei Monate berechnet, ähnlich wie bei Angestellten?
Danke vorab und LG
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