Ich habe nämlich für NRW dies gefunden:
"Verlängerung und Fehlzeiten
Kann die Bewährung oder Eignung innerhalb der Probezeit nicht festgestellt werden, ist eine Verlängerung gesetzlich möglich. Die Probezeit kann um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Die maximale Probezeit beträgt somit fünf Jahre. Fehlzeiten wegen Krankheit, Beurlaubung oder Elternzeit von insgesamt mehr als drei Monaten werden nicht als geleistete Probezeit gewertet und führen zu deren Verlängerung."
Dementsprechend würde die Elternzeit mit in die Probezeit einberechnet.
Wenn ich neue Antworten habe, melde ich mich nochmal.
Nein. Doch eben nicht. Dort steht doch, dass Elternzeit nicht als Probezeit gewertet wird. Heißt es wird nicht dazu gezählt. Folglich laufen deine 3 Jahre nach der Elternzeit normal weiter.