Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht. Der Lehrer leitete ohne sich zu fragen einige Jahre (!) lang die ihm adressierte E-Mails weiter, bis er merkte, dass hier irgendwas nicht stimmt. Es dauerte so lange, weil er die E-Mails mit üblichen Fragen von der besagten Frau nur gelegentlich bekam. Nicht gut ist insbesondere, dass sich dessen Kollege von falschen Gerüchten verleiten ließ, was auf den ahnungslosen Schüler ausgewirkt hat.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Schulleitungen sich die rechtliche Ahnungslosigkeit vieler KollegInnen zunutze machen und ganz schnell einknicken, wenn ihnen jemand gegenübertritt, der die Rechtslage kennt. Mitunter kann eine Rückfrage mit Verweis auf die genannten Paragraphen Wunder wirken. Sich als Schulleiter die Blöße zu geben, ggf. rechtswidrig gehandelt zu haben, ist sicherlich nicht in dessen Sinn.
Ansonsten würde ich vorschlagen, Fragen dieser Art ggf. an die Rechtsabteilung der oberen Schulaufsicht zu richten.
Sieht danach aus. Danke Bolzbold!
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