Beiträge von markus20

    Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht. Der Lehrer leitete ohne sich zu fragen einige Jahre (!) lang die ihm adressierte E-Mails weiter, bis er merkte, dass hier irgendwas nicht stimmt. Es dauerte so lange, weil er die E-Mails mit üblichen Fragen von der besagten Frau nur gelegentlich bekam. Nicht gut ist insbesondere, dass sich dessen Kollege von falschen Gerüchten verleiten ließ, was auf den ahnungslosen Schüler ausgewirkt hat.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Schulleitungen sich die rechtliche Ahnungslosigkeit vieler KollegInnen zunutze machen und ganz schnell einknicken, wenn ihnen jemand gegenübertritt, der die Rechtslage kennt. Mitunter kann eine Rückfrage mit Verweis auf die genannten Paragraphen Wunder wirken. Sich als Schulleiter die Blöße zu geben, ggf. rechtswidrig gehandelt zu haben, ist sicherlich nicht in dessen Sinn.

    Ansonsten würde ich vorschlagen, Fragen dieser Art ggf. an die Rechtsabteilung der oberen Schulaufsicht zu richten.

    Sieht danach aus. Danke Bolzbold!


    @Moderator: Das Thema ist hier erledgit. Sie können das Thread schließen.

    Es gibt Rechtsprechungen, dass Weiterleiten von E-Mails Persönlichkeitsverletzung darstellen kann. Ob dies der Fall ist, hängt von konkreten Umständen ab. Daher sehe ich hier vom Hochladen von zig Rechtsprechungen ab. Der Umstand hier sieht leider kritisch aus: (1) Ob es eine Unterlassungsaufforderung jemals gab, (2) Ob diese von vornherein gerechtfertigt war, (3) Ob eine dauerhafte Kontrolle gerechtfertigt ist, (4) Ob der Absender über die dauerhafte (!) Weiterleitung seiner E-Mail weiß.


    Leider lässt sich das alles verneinen.


    Wie geht ihr in diesem Fall vor? Konkrete nützliche Antworten sind erwünscht

    Websheriff: Wolltest du nicht sagen, „wen wofür instrumentalisieren“. Sorry, Mann, von dir habe ich bisher nichts inhaltlich hilfreiches gehört.


    @ Marie: Siehe oben die Antwort an ‚samu‘. Bedenken, ob eine rechtmäßige Unterlassungsaufforderung überhaupt existiert bleibt dennoch. Und das ist nicht vereinbar mit para 36.

    @samu:


    Mit einer statistischen Frage, wieviel Schulleiter und wieviel Eltern es gibt und was wahrscheinlicher ist, hat es rein nichts zu tun


    Dein Vorschlag mit Schriftlichkeit finde ich gut. Fraglich ist aber, ob er mir die Unterlassungsaufforderung zeigen/geben wird. Ich finde das Ganze nicht gut, da es sich hier um eine dauerhafte Kontrolle der dienstlichen Kommunikation geht.


    Mantik: Na, dass die Mutter viele E-Mails geschrieben hätte und für ihren Sohn nur die besten Noten haben möchte. Aber keiner kann das bestätigen, selbst die Stufenleiter*innen nicht. Die Letzteren wissen sogar über die Unterlassungsaufforderung nicht. Auch deshalb fragt sich der betroffene Lehrer, warum er und paar andere Kolleg*innen.


    @frosch: Das ist ein logischer Gedanke jeden rational denkenden Menschen, nicht schreiben, wenn es vom Gegenüber nicht gewollt oder gar untersagt ist.


    Leute, der Lehrer soll einfach der Mutter anrufen und fragen, was ist los. Was meints ihr?


    Hm, das geht auch wohl nicht. Der Schulleiter will nur persönliche Gespräche und Terminvereinbarung über ihn. Was hat das zu bedeuten? Vielleicht will er sie persönlich treffen? :verliebt:

    @frosch: Die Begründung des Schulleiters: „Ich habe die Frau XX dazu aufgefordert, E-Mails an die Lehrer zu unterlassen“ => nennt sich Unterlassungsaufforderung.


    Es gab anscheinend so etwas nicht. Die Kolleg*innen wüssten auch nicht über solche E-Mails.


    Websheriff: Wem wofür instrumentalisieren?


    @frosch: Was ist hier nicht verständlich? Würdest du an eine Person schreiben, wenn du aufgefordert wurdest, an diese Person nicht zu schreiben? So blöd sind die Eltern auch nicht.

    Es klingt aber schon danach, als hätte es massive Probleme gegeben, von denen du nichts weißt.

    Das passt nicht, egal wie man es betrachtet. Wenn es massive Probleme gegeben wären und deshalb die Mutter aufgefordert würde keine E-Mails zu schreiben, würde sie ja auch keine mehr schreiben. Somit gab es keine solche Aufforderung und keine Gründe dafür. Die wenigen Emails, die der Lehrer über die Jahre verteilt bekommen hat, sind keine unwichtige Nachrichten, eher übliche Fragen der Eltern. Der Zweifel an der Anordnung kam zustande als der Schüler ihn fragte, warum er auf die Nachrichten seiner Mutter nicht antwortet.

    Ich verstehe § 36 in der ersten Linie in Bezug auf die persönliche Verantwortung des Lehrers. Fakt ist, dass der Lehrer Bedenken in der Rechtsmäßigkeit der Anordnung hat bzw. ob es überhaupt die vermeintliche Unterlassungsaufforderung existiert. Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?

    Thamiel: Ich sehe das nicht so. Wenn man an einem Lehrer betreffend seines Faches/Unterrichts schreibt, geht man davon aus, dass die Nachricht nur an diesem Lehrer adressiert ist. Bei allg. schulischen Belangen ist was anderes. Oft benutzt die Mutter Vermerk „persönlich“, was selbstsagend ist. Glaube, sie ist Juristin oder in die Richtung.


    Was ist übrigens mit § 36 BeamtStG? Es gab wohl mit großer Wahrscheinlichkeit auch keine Unterlassungsaufforderung, weshalb die Mutter die E-Mail verwendet.

    kodi, meier: Nein, die genannten 3 Fälle treffen nicht zu bzw. es gab die nicht.


    Caro07: Ja, es gab ein Gespräch mit dem Schulleiter. Er schweift die Frage nach der vermeintlichen Unterlassungsaufforderung ab und will auch nicht zeigen => daher Zweifel, ob diese existiert.


    Thamiel: Gute Frage! Genau darum geht es: Die Mutter weiß absolut nicht, dass ihre Nachrichten weitergeleitet wurden. Und hier liegt das Datenschutzproblem, möglicher Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


    meier: Bei den wenigen E-Mails handelt sich meistens um kurze Fragen oder Vorschläge, wofür kein vor Ort Termin erforderlich ist, vor allem in der Coronazeit.


    kodi: Es geht nicht um eigenes oder fremdes Kind. Dem Schüler und den Fragen der Mutter ist nichts zu beanstanden, zumal es gibt fragwürdige E-Mails vielmehr von anderen Eltern.


    meier: Es handelt sich nicht um einen bloßen „Einblick in die dienstliche Kommunikation“, sondern um eine dauerhafte Kontrolle der schriftlichen Kommunikation.

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Der § 44 (2) SchulG ist ein guter Punkt. Nach der Weisung des Schulleiters soll die Mutter über ihn Termine mit Lehrern vereinbaren. Seltsam ist, dass die Mutter darüber nicht weiß. Vieles spricht dafür, dass es überhaupt keine Unterlassungsaufforderung und auch keine Gründe dafür gab und die Lehrer von dem Schulleiter falsch informiert worden sind. Dann würde es ja bedeuten, dass die betroffenen Lehrer Datenschutzbestimmungen verletzten, in dem sie die Nachrichten der Mutter ohne ihr Wissen weiterleiten. Was ist mit § 36 BeamtStG?


    Mit „Gerüchten verbreiten“ gemeint ist, dass der Schulleiter über die Mutter schlecht redet, ob die Mutter es wolle, dass ihr Kind nur die besten Noten haben solle. Das hat bereits auf Unmut der Kolleg*innen gestoßen, mit nicht schönen Auswirkungen auf den Umgang mit dem Schüler, der nicht weiß, was passiert, genauso wie seine Mutter.

    Der folgende Sachverhalt:


    Der Schulleiter kommt mit einer Mutter anscheinend nicht zurecht und verbreitet Gerüchte über sie. Zudem weist er mehrere Lehrer an, auf die E-Mails dieser Mutter nicht zu reagieren und diese an ihn weiter zu leiten, weil die Mutter aufgefordert würde, keine E-Mails an die Schule zu schreiben. Die betroffenen Lehrer erhalten jedoch keine E-Mails von der genannten Mutter oder wenn, dann mit üblichen Fragen wie von jeden anderen Eltern. Deren Kind ist ein guter Schüler. Einer von den betroffenen Lehrern wird mit der Zeit misstrauisch, ob es überhaupt eine Unterlassungsaufforderung seitens des Schulleiters gab und ob seine Weisung gerechtfertigt war. Letztendlich stellt sich die Frage, ob er und seine Kolleg*innen Datenschutz verstoßen, indem sie die E-Mails der Mutter weiterleiten ohne sie darüber weiß.


    Was kann der Lehrer tun?

    Hausaufgaben zu benoten ist in der Sek I in NRW verboten.

    https://www.schulministerium.n…t/Hausaufgaben/index.html


    Deshalb bin ich auch in der SekII damit vorsichtig.

    Brauchst du nicht vorsichtig sein. Es wurde alles geregelt:

    "Für die Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs wurde inzwischen geregelt, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht (also in die „Somi-Noten“) miteinfließen können." Anders geht nicht.

    Und lass uns mal ehrlich sein: Es gibt genug Lehrer die wirklich digital zurückgeblieben sind oder sich schlichtweg weigern, sich auf den "neumodischen Kram" einzulassen. Das Internet IST nach wie vor für viele Menschen Neuland.

    In der Tat. Bei uns sind die 1-2 Kollegen, die sich vor 2 Jahren für digitale Vernetzung eingesetzt haben und dafür von Lehrern und auch Eltern gehasst wurden, sind jetzt unsere Helden :) Wir holen auch die Meinungen der Eltern, die früher mal wegen ihrer Anregungen bzgl. der digitalen Kompetenzen der Schüler für einen ordentlichen Shitstrom gesorgt haben, wohlgemerkt vom SL.

    Hab die 11. und 10. Stufen. Ich wende "inverted classroom" an, in Kombination von E-Mail, Digitale Tafel, Video-Konferenz und Chat-Room. Ca. 80% der SuS machen sehr aktiv mit. Bie den Q1-Schülern über 85 %, was auf ihre fortgeschrittene Selbstständigkeit zurückzuführen ist. Für die SuS, die sich schön erholt haben, während die anderen arbeiteten, gibt es garantiert eine sechs.

    Der Plan steht fest: Die Q1-Schüler werden Klausuren schreiben, um ein vollwertiges Abitur erlangen zu können.


    Der "jemand" sagt, dass die Schulen, insb. Berufsschulen geprüft werden, warum die Q1-Schüler nicht ab 11.05. aufgenommen werden konnten und weshalb sie keine Klausuren schreiben wie die Schüler an anderen Schulen/Gymnasien. Hoffe, ihr seid vorbereitet ;)

    chilipaprika

    Die Schulmails? Sogar nahezu als erster; kenne jemandem im MSB. Daher haben wir die Ausarbeitungen von Arbeitsaufträgen im Distanzunterricht rechtzeitg vorgenommen. Einige anscheinend nicht. Faul?

    chilipaprika

    Ich verstehe deinen Punkt. Trotzdem ist es nicht nachvolziehbar, dass in einem Schulgebäude, in dem i.d.R. alle gepasst haben, keine Räume für die Q1 mehr geschaffen werden können, bevor die nachfolgenden Klassenstufen kommen. Einziges plausibles Argument liege in der nicht hinreichenden Zahl des Personals.

    Valerianus

    Wenn bei euch der Distanzunterricht so schlecht gelaufen ist, dass es nicht bewertet werden kann - es tut mir leid für eure Schüler.

    Es gibt nämlich auch Schulen, bei denen sogar mehr gemacht wurde als im normalen Unterrichtsbetrieb der Fall wäre. Diese Schüler verdienen Anerkennung, wie bereits das MSB festgemacht hat. Verstoss bitte nicht die Festlegung des MSB.

    chilipaprika

    Warum Juni? Die Q1 in NRW fangen am 11.05. wieder an.

    Die 7 Wochen des Distanzunterrichts wird bei uns jedenfalls berücksichtigt. Es wurde bereits geregelt: "Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können." (MSB)


    Bolzbold

    Bei 'chiliparpika' wird nicht geschafft, Klausuren zu schreiben. Was meinst du? Sind die anderen Schulen bzw. die Schüler die blöden, die einige Klausuren zuvor geschafft haben und noch weitere schreiben sollen?

    Die aktuelle Regelung lautet: "im ersten Jahr der Qualifikationsphase in den zwei Leistungskursfächern und in den von der Schülerin oder dem Schüler gewählten schriftlichen Grundkursfächern die Anzahl der zu schreibenden Klausuren auf jeweils eine und die Klausurdauer verringert werden, wenn dies aufgrund von Zeiten des Ruhens des Unterrichts organisatorisch erforderlich ist." (§46 Abs 2, Verordnung vom 01.05.20) Das heißt auch, wenn z. B. Klausuren in 2 LKen geschrieben worden sind, dann bleiben die 4-6 Klausuren in schriftlichen GKen. Wer schafft das? Davor muss der Stoff durchgegangen werden. Daher Klausur auf freiliwillger Basis ist ein Mittelweg.

    @Botzbold


    Da hast du recht: Ein bloßer Rückriff auf das 1.HJ darf für die Q1-Schüler nicht geben (es sei jemand letzte Zeit krank war oder ähnliches).

    Es ist doch aber nicht so, dass es keine Bewertungsgrundlagen für das 2.HJ gibt.


    Um alle mehr oder weniger zufrieden zu stellen, wäre die folgende Lösung möglich:

    • Eine vorläufige Note für jedes Fach im 2. HJ aufstellen und bekanntgeben. Die vorläufige Note besteht aus:

    - der Mitarbeit am Präsenzunterricht während der 7 Wochen vor Schulschließung (Klausuren und SoMi)

    - der Mitarbeit im Distanzunterricht während der 6 Wochen (SoMi). Gerade die Q1-Schüler hatten sehr viele und umfangreiche Arbeitsaufträge.

    - der Mitarbeit im Präsenzunterricht während der ersten 2-3 Wochen nach Wiederaufnahme (SoMi)


    Die Schulen können die Anteile individuell gewichten, je nach eigener Lage.

    • Die Schüler, die ihre Noten verbessern möchten, können relevante Klausuren in letzten 2 Wochen schreiben. Der relevante Stoff für die Klausuren soll bereits kommende Woche bekannt gegeben werden.

    Somit kann man die Einschränkungen der Räume und des Personals sowie der Arbeit irgendwie überwinden.

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