Beiträge von dreisamteacher

    1. Dass jemand die Probezeit nicht schafft, ist eine absolut krasse Ausnahme. Ich kenne solche Fälle nur bei wirklich schwerwiegenden Dienstvergehen in der Probezeit.

    2. Wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht ausgesprochen wird, wird dein Dienstverhältnis in eine Anstellung umgewandelt. Tritt mitunter ein bei Probezeit-BeamtInnen, die zum Beispiel schwer verunglücken und dann gesundheitlich nicht LebzeitbeamtInnen werden können. Die werden einfach direkt weiterbeschäftigt als Angestellte.

    Warum bezeichnest du eine volljährige Schülerin als Kind und warum sollte eine volljährige Schülerin eine Entschuldigung der Eltern mitbringen?

    Ups, richtig lesen hilft. Dann ist es noch einfacher: Ein Volljähriger Schüler kann sich mithin selbst entschuldigen. Eine Attestpflicht kann nur die SL verhängen. Insoweit gleich gelagert – entschuldigt bedeutet, der junge Mensch darf nachschreiben.

    Ich sehe das Problem nicht so recht. Wenn Du aktuell dienstfähig bist: Warum sollte ein Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit unterstellen, nachdem Du als Probe-Beamtin jahrelang dienstfähig warst?!

    Ansonsten: Über die Lebzeitverbeamtung entscheiden kein Arzt, sondern dein Dienstherr. Die Rechtsprechung hat sich da sehr krass zu Gunsten der BeamtInnen entwickelt in den letzten Jahren, ein Arzt muss schon sehr konkret absehen und beweisen, dass eine unmittelbare Dienstunfähigkeit mit großer Sicherheit bevorsteht. Wie man das rechtlich begründen wöllte bei einem Beamten, der dienstfähig ist, sehe ich nicht.


    Mein Tipp: Entspannen, durchatmen und die Untersuchung bzw. daraufhin die Entscheidung des Dienstherren abwarten. Gegen diese - sollte sie jemals negativ ausfallen - kannst Du dich dann mit jedem Mittel wehren. (Und dann zu diesem Zeitpunkt einen guten Fachanwalt für Verwaltungsrecht mandatieren ;)

    Die Sache ist rechtlich meines Erachtens völlig klar: Sollte das Kind eine formlose Entschuldigung seiner Eltern über entschuldigtes Fehlen bringen, hat es natürlich das Recht, die Arbeit nachzuschreiben. Generell: Da ist ein bemühtes Kind, das offenkundig etwas nachschreiben will. Warum sollte man ihm/ihr das verwehren?!

    Ja, es dauerte bis Mai (manchmal erfährt man inoffiziell es etwas früher "durch die Blume", bei mir ca. 2 Wochen davor, also auch Mai).


    Viel Erfolg (ich kenne das Gefühl).

    Kris24 Weißt Du zufällig noch, wann im Mai Du damals die Mitteilung erhieltest bzw. ob die nicht ausgewählten BewerberInnen zuvor Absagen erhalten hatten?! Im Netz liest man überall, es gebe verwaltungsrechtlich sowas wie eine 14-Tages-Frist, die nach Versendung der Absagen eintreten müsste, ehe die Beförderungen ausgesprochen werden dürften. In diesem Falle hätten die Absagen ja bereits versendet werden müssen?!

    Nun ja. Als GYM-Lernbegleiter an einer GMS kann ich Deine Einschätzung nicht so recht teilen. Gerade in der Arbeit mit etwas herausfordernden Lerngruppen, die viel Beziehungsarbeit benötigen, kommt es meines Erachtens auf die jeweilige Lehrerpersönlichkeit an und nicht so sehr auf die Lehrbefähigung. Es gibt Sek1-KollegInnen, die überfordert herumbrüllen, und StudienrätInnen, die eine gute Beziehungsarbeit hinbekommen. Und natürlich umgekehrt!


    Dieses gegenseitige Nicht-Ernst-Nehmen erlebe ich vor allem bei älteren GYM-KollegInnen jenseits der 50/60 am Gymnasium, die alle anderen Schularten abqualifizieren. Grundsätzlich, und das finde ich sehr positiv, geht dieses falsche Denken zum Glück bei jungen KollegInnen verloren, was auch an der erfreulichen A13-Besoldung für ALLE SEK1-KollegInnen an RS/GMS liegt (und ja, auch in GS und WRS sollten alle A13 kriegen).


    Kurzum: Dieses Denken verschwindet hoffentlich und erfreulicherweise, je mehr junge KollegInnen in die Schulen kommen. Der Rest liegt eben daran, wie man sich als Lehrerpersönlichkeit begreift. Unterrichtet man Fächer oder Menschen? Ich bin dankbar für jede(n) Kollegen/-in, der/die Menschen unterrichten will und nicht NUR den Blick auf die Fächer hat.

    Ich nehme an, Du sprichst von einer unterrichtspraktischen Prüfung im Zweiten Staatsexamen?! Meine Erfahrung damals war, dass komplettes Durchfallen wirklich eine Ausnahme blieb und nur geschah, wenn jemand offenkundig eine völlig schiefe Stunde hielt und/oder NULL SchülerInnenorientierung hatte. Also keine Sorge, meines Erachtens fällt man im Ref nicht ohne Grund durch – und erst recht nicht wegen irgendwelcher Kleinigkeiten im Unterricht... aber das ist meine höchst subjektive Erfahrung ;)

    Unbedingt vorher anrufen. Meines Erachtens machen das die allermeisten interessierten BewerberInnen und die Schulleitungen können sehr gut durch die Blume kommunizieren, ob sich eine Bewerbung lohnt. Angesichts des immensen Aufwandes (Anlassbeurteilung, Bewerbergespräche usw.) wäre es geradezu verschwendete Energie, sich auf intern bereits verplante Stellen fremd zu bewerben...

    Hallo liebes Forum,

    ich habe im Rahmen der Januar-Beförderungsausschreibungen (Baden-Württemberg, RP Freiburg) eine A14-Bewerbung an einer anderen Schule eingereicht. Das Bewerbergespräch und alles lief super und der Direktor hat mir durch die Blume signalisiert, dass sie mich wollen.

    Nun meine Frage: Wie erfahre ich, ob ich zum kommenden SJ an die Schule wechsle bzw. die A14-Beförderung bekomme? Taumelt irgendwann Ende Mai eine Beförderungsurkunde an meiner alten Schule ein oder erfahre ich das früher und auch direkter?

    Mir ist bewusst, dass das RP über die Beförderung entscheidet, aber es ist ziemlich unbefriedigend, bis Ende Mai in den Seilen zu hängen und nichts zu wissen. Hat jemand eigene Erfahrungen?

    Danke für euer Feedback!

    Liebe Grüße!

    Vielen Dank für die sehr substanziellen und hilfreichen Antworten! Wie sieht es Eurer Erfahrung nach mit Versetzungen an eine andere GMS (etwa eine der wenigen mit Oberstufe) aus? Sind Versetzungen innerhalb der Schulart weniger problematisch, weil das RP dann keinen Lehrer an ein GYM verlöre?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    auf diesem Wege versuche ich einmal, Ratschläge oder Erfahrungen zu sammeln. Kurz zur Situation: Ich bin Studienrat an einer Gemeinschaftsschule in BW (Beamter auf Probe) in meinem ersten Dienstjahr. Aus verschiedenen Gründen möchte ich die Schule wieder verlassen. Die GMS-Stelle habe ich damals bei den frühen Ausschreibungen angenommen und mich danach ziemlich geärgert, weil später auch noch viele Stellen an Gymnasien ausgeschrieben waren, die ich dann alle nicht mehr annehmen konnte.


    Ich erwäge nun, folgendermaßen zu verfahren: Ich könnte beim RP meine Entlassung zum Schuljahresende beantragen. Dann müsste ja eine Neubewerbung jederzeit möglich sein. Allerdings frage ich mich: ist eine Teilnahme an den laufenden Ausschreibungen (Februar/März) möglich, wenn die Entlassung erst zu Ende Juli erfolgt, aber bereits feststeht? Oder müsste die Entlassung bereits zum Halbjahr (mithin Februar) erfolgen, damit eine Teilnahme am laufenden Einstellungszyklus und eine Neueinstellung zu September 2020 in Frage käme? Aus meiner Sicht müsste entscheidend sein, dass zum Einstellungstermin im September kein anderes Dienstverhältnis mehr besteht.


    Ihr merkt, meine Frage tangiert vor allem Einstellungs- und Beamtenrecht... vielleicht weiß ja jemand mehr. Bei der GEW meinte man, das müsste so klappen. Aber: Theorie und Praxis...

    Im Voraus herzlichen Dank für alle Ideen und Anregungen!


    Herzliche Grüße aus Südbaden,

    DreisamD

Werbung