Südfrankreich
Beiträge von dreisamteacher
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Mir fallen spontan vier A14-Kollegen ein, die überhaupt nichts mehr machen und auch ursprünglich für fadenscheinige Aufgaben befördert wurden. Dann gibt es noch zwei, die mehr schlecht als recht eine kleinere Aufgabe erfüllen. Und mich, der einzige A14er der tatsächlich was tut. Alle anderen Kollegen sind A13 oder A15 (und haben eine entsprechende Aufgabe).
In BaWü ist Rechtslage, dass A14-Sonderaufgaben nach fünf Jahren abgegeben werden dürfen, um eine Gleichstellung mit A14-Altersbeförderungen zu erreichen. Insoweit ist das in anderen Ländern vermutlich ähnlich geregelt, soweit es dort noch Altersbeförderungen gibt. Und ja, ein Wechsel der A14-Aufgabe ist hier jederzeit auch in den ersten Jahren möglich, ebenso eine Versetzung.
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Unterversorgung
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Gibt es beides nicht für SH, bzw die SH-Version nur für GEW-Mitglieder. Bin leider im falschen Verband
WillG Da magst du Recht haben, trockener Gesetzestext ist aber oft nicht sehr einprägsam.
Valerianus Schulrecht II von Böhm (2008) finde ich etwas alt, der Rest ist interessant. Danke!
Der Legende nach gibt es sogar VBE-/Philologen-Mitglieder, die sich auf Umwegen ein GEW-Jahrbuch besorgen
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Schuljahresende
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- Reip, Gayer: Schul- und Beamtenrecht
- das gute alte GEW-Jahrbuch
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Kris24 ja, Du sagst es. Dem Vernehmen nach wurden in der aktuellen STEWI-Runde sogar GYM-Mathe/Physik-KollegInnen abgewiesen, die in den Regierungsbezirk Freiburg wechseln wollten...
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Meines Erachtens wäre es verwaltungsrechtlich höchst problematisch, eine erneute Verbeamtung auszuschließen. Mit welcher Begründung, mit welcher rechtlichen Grundlage? Jedes öffentliche Amt steht jedem und jeder (in gewissen Altersgrenzen) nach Befähigung und Leistung offen. Wie stünde es denn dann um entlassene VerwaltungsbeamtInnen, die später Lehramt studieren und in einem anderen Geschäftsbereich erneut verbeamtet werden sollen?
Fakt ist in BaWü: Rein rechtlich klappt Entlassung und Neu-Verbeamtung! Entscheidend ist, dass eine Schule dich möchte und eine Planstelle zur Verfügung steht. Die abgeleistete Probezeit wird ggf. sogar angerechnet. Eine andere Frage ist halt, ob es im Lebenslauf doof aussieht und das deine Chancen mindert, dass eine Schulleitung sich erneut für dich entscheidet. (Nach dem Motto: Der geht eh, wenn er weg will...ABER: Ich bin auch erst im dritten Dienstjahr und meine (kurze) Erfahrung zeigt, dass ein Ortswechsel schon irgendwie klappt. Entweder durch Abordnung, durch Versetzung oder durch Bewerbung auf eine A14-Stelle andernorts.
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Hallo Max, nur wegen der Flexibilität würde ich persönlich nicht auf die Verbeamtung verzichten. Du kannst dich zum Schuljahresende auch als Beamter jederzeit aus dem Dienst entlassen lassen und andernorts neu bewerben. Eine Versetzung klappt auch im Angestelltenverhältnis nicht automatisch einfacher als im Beamtenstatur.
VG
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Für alle künftigen A14-BewerberInnen, die in diesem Thread landen: Man erhält die Urkunden Mitte/Ende Mai. Das RP versendet die Urkunden in den ersten Tage des Monats Mai, dann sind sie einige Tage auf dem Dienstweg unterwegs und kommen mal schneller mal langsamer an den Schulen an.
Wer unsicher/ungeduldig ist oder nachhaken möchte: Bei den RPs gibt es feste SachbearbeiterInnen, die für das A14-Beförderungsverfahren zuständig sind. Man kann dort unkompliziert nachfragen und erhält dann eine Auskunft zum Stand des Verfahrens (auf dem "kurzen Dienstweg" ;).
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Für alle künftigen A14-BewerberInnen, die in diesem Thread landen: Man erhält die Urkunden Mitte/Ende Mai. Das RP versendet die Urkunden in den ersten Tage des Monats Mai, dann sind sie einige Tage auf dem Dienstweg unterwegs und kommen mal schneller mal langsamer an den Schulen an.
Wer unsicher/ungeduldig ist oder nachhaken möchte: Bei den RPs gibt es feste SachbearbeiterInnen, die für das A14-Beförderungsverfahren zuständig sind. Man kann dort unkompliziert nachfragen und erhält dann eine Auskunft zum Stand des Verfahrens (auf dem "kurzen Dienstweg" ;).
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In NRW muss in der dienstlichen Beurteilung für das erste Beförderungsamt (A14) das Datum beider UBs angegeben werden.
Dann ist das deutlich strenger als hier in BaWü
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Ob die SL einen neuen UB will oder einen alten UB "mitverwertet", entscheidet sie völlig frei. Manche SL besuchen jemanden zwei Mal, andere gar nicht, wenn in den letzten drei Jahren ein anderweitiger UB stattfand. Die UBs sind ja auch nicht separat in der DB auszuweisen, sondern dienen eben als Eindrucksgrundlage.
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Erstens kann man doch übergangsweise jemanden einstellen, bis man bessere Bewerber mit besserem Staatsexamen findet. Erscheint mir eine logische Überlegung.
Zweitens wird das natürlich genau begründet in einem Gutachten, das man nach dem Gespräch zugeschickt bekommt, aber es lässt sich nicht extern überprüfen, ob die Begründung plausibel ist und mit dem vorherigen Gespräch übereinstimmt, weil ich ja keinen weiteren Kollegen oder wen vom Personalrat in der LP drin habe. Und zu den Vorrednern ( Susannea Ja, das ist möglich ohne Anwesenheit vom Personalrat. Laut meinem Anwalt habe ich kein Recht, jemanden außer Prüfer und Chef mit in die LP zu nehmen, weil das kein normales Mitarbeitergespräch ist, sondern eine Prüfungssituation.
Du vermengst in deinen Ausführungen m.E. viele Bereiche, die aber nicht unmittelbar zusammenhängen.
1. Bewährung wird durch die Dienstlichen Beurteilungen in der Probezeit festgestellt, nicht allein durch einzelne Unterrichtsbesuche der Schulleitung. Gegen diese Dienstlichen Probezeitbeurteilungen kannst Du Widerspruch einlegen, Begründungen einsehen oder Stellungnahmen abgeben. Hast Du das getan und dich an die obere Schulaufsichtsbehörde gewendet?
2. Du überschätzt die Rolle von Schulleitungen. Solche Erwägungen – erst ein schlechteres Examen einstellen, um Lücken zu füllen, später einen besseren Kandidaten/-in einstellen und den anderen rauswerfen - sind beamtenrechtlich völliger Unsinn und in der Kultusverwaltung in keiner Hinsicht praktikabel.
3. Die Verlängerung nach drei Jahren auf fünf Jahre ist kein "Spiel", sondern eine Maßgabe des Beamtenstatusgesetzes. Im Gegenteil: Würde jemand nach drei Jahren entlassen, wäre das vor jedem Verwaltungsgericht zurecht höchst angreifbar.
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"Grundrespekt" ist meiner Erfahrung nach nichts, was Du qua Person sofort hast, sondern etwas, das mit einer Beziehungsebene wächst und sich entwickelt, je besser Du die SchülerInnen kennst und umgekehrt. Kurzum: Nicht überbewerten. Nur nachmittags für wenige Stunden im Sport dabei zu sein, ist undankbar. Gib dem Ganzen eine Chance und lern deine SchülerInnen später mit ausreichend Zeit ordentlich kennen, dann reguliert sich Vieles durch gute Beziehungsarbeit von selbst.
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