Artikel 2, Satz 2 GG muss aber auch erst einmal nachgewiesen werden und ein diffuses Gefühl ist dafür sicher nicht ausreichend, um auf dieser Basis andere Grundrechte einzuschränken.
Die größte Pandemie seit 100 Jahren mit zehntausenden Toten durch SARS(!!!), die das Zeug hat unsere Gesellschaft in einen umfassenden Kollaps zu führen, ist ein diffuses Gefühl, aber die Einschränkung des Grundrechts auf (ja, was eigentlich?) temporäre Allgemeine Handlungsfreiheit für einen Teil der Bevölkerung (bis zu eben jenem Kollaps), der mutmaßlich durch hohes Infektionsgeschehen allein bereits erhebliche Einbußen in Kauf nehmen müsste, bei gleichzeitigen Ausgleichszahlungen, nicht?
Ich verstehe ja deine Wut, aber Du redest dich im Eifer des Gefechts halt um Kopf und Kragen. Das ergibt doch keinen Sinn.