Ich vermute eher nein. Nach §104 BayBG sind insbesondere Prüfungsakten kein Bestandteil der Personalakte. Zu diesen würde ich persönlich auch Gutachten im Rahmen des Prüfungsverfahren zählen.
ah, vielen Dank! Hier ist das ja doch recht genau geregelt. Würde auch die Unterlagen aus dem Referendariat zu den Prüfungsakten zählen.