Beiträge von kobe.bryant24

    Ich vermute eher nein. Nach §104 BayBG sind insbesondere Prüfungsakten kein Bestandteil der Personalakte. Zu diesen würde ich persönlich auch Gutachten im Rahmen des Prüfungsverfahren zählen.

    ah, vielen Dank! Hier ist das ja doch recht genau geregelt. Würde auch die Unterlagen aus dem Referendariat zu den Prüfungsakten zählen.

    Ist mit "Beobachtungen" das Schulleitergutachten aus dem Ref gemeint oder etwas Anderes, Bayernspezifisches?

    Man bekommt am Ende des Referendariats das Gutachten vom Seminarvorstand (das ist, denke ich, sicher in der Personalakte?) Und in diesem Gutachten werden auch die Beobachtungen der Einsatzschule (man ist im Referendariat am Gymnasium 2x 6 Monate an einer Einsatzschule) mehr oder weniger ausführlich berücksichtigt. Da würde mich interessieren, ob diese Beobachtungen nochmal extra in der Personalakte drinliegen ...

    Danke dir schon einmal! :aufgepasst:Insbesondere, ob die Beobachtungen der Einsatzschule(n) aus dem Referendariat auch in der Personalakte vermerkt sind, würde mich interessieren!


    ... Und ich hoffe du kannst jetzt deinen Feierabend genießen! CDL :prost:

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