Ich habe gerade eine Mail vom BLLV mit den neuesten Infos bekommen.
Darin steht:
"Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt gilt ein Drei-Stufenkonzept. Die dort genannten Inzidenzwerte sind nicht mehr als Richtwerte sondern als automatische Beschränkungen zu verstehen. Als Maßzahl für die Geltung weitergehender Beschränkungsmaßnahmen bei Überschreitung des Schwellenwertes werden weiterhin die vom Robert-Koch-Institut oder vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Werte der 7-Tage-Inzidenz zugrunde gelegt"
und
"Drei-Stufen-Plan
Der Unterrichtsbetrieb richtet sich nach dem Infektionsgeschehen (Werte der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis in der kreisfreien Stadt) nach folgendem Drei-Stufen-Plan:
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner:
• Regelbetrieb nach Rahmen-Hygieneplan
• Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude – Abnehmen der Maske am Sitzplatz für Schülerinnen und Schüler möglich
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 bis < 50 pro 100.000 Einwohner:
• Ab Jahrgangsstufe 5: Mund-Nasen-Schutz auch am Sitzplatz während des Unterrichts, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet ist
• Grundschule und Grundschulstufen der Förderzentren: keine Maskenpflicht im Unterricht
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner:
• Mindestabstand im Klassenzimmer 1,5 m: D.h. in aller Regel Klassenteilung in zwei Gruppen – Unterricht im täglichen oder wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht – es sei denn, die baulichen Gegebenheiten lassen die Einhaltung des Mindestabstandes bei voller Klassenstärke zu.
• Verpflichtendes Tragen des Maskenschutzes einschließlich der Grundschüler auch am Sitzplatz.
• Die Lehrer haben auch im Unterricht eine Maske zu tragen."
Ich verstehe das so, dass ab sofort Abstandsregelungen AUTOMATISCH erfolgen müssen, wenn der Wert von 50 (überall in Bayern) überschritten ist. Oder habe ich einen Denkfehler???