Beiträge von SpargelJo

    Bei meiner Laufzeit von 7 Jahren hat meine BezReg es dennoch abgelehnt. Die verstehen unter "verschieben" das sie es nur "verlängern", also aus einen 3/4 Modell ein 4/5 Modell machen. Ein längerer Zeitraum als 7 Jahre würde rechtlich nicht gehen. Scheinbar haben die eine andere Definition von "verschieben" .

    Andere Bundesländer wickeln dann das erste Jahr zurück ab, und hängen das dann hinten wieder an, so bleibt es auch bei 7 Jahren.

    Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt und lasse das jetzt gerichtlich klären, was "verschieben" bedeutet.

    So, ich habe eine Antwort vom Ministerium (NRW) bekommen und es gibt gute Neuigkeiten für alle, die im nächsten Schuljahr ihre Freistellungsphase hätten:

    Mit Erlass vom 13.05.2020 wurden Regelungen für „Änderungen bei der Teilzeit im Blockmodell nach § 65 LBG (ehemals „Sabbatjahr“ nach § 64 LBG a.F.) infolge der Corona-Pandemie für Lehrkräfte zum Schuljahr 2020/21“ getroffen. Es gäbe Alternativen und man solle sich nochmals mit der zuständigen Bez.Reg. in Verbindung setzten.

    Bin gespannt... (Für Hessen habe ich ähnliches bei der GEW gelesen)

    Jedenfalls zahlst Du ganz schön Steuern für deine Rückabwicklung.

    Habe das gleiche Problem: 6 Jahre angespart und im nächsten Schuljahr wäre mein Freistellungsjahr. Laut telef. Auskunft BezReg. Köln sei Corona ja kein zwingender Grund das Sabbatjahr zu verschieben. Ich habe jetzt den Antrag schriftlich eingereicht und eine Stellungnahme der Schulleitung, dass dienstliche Belange einer Verschiebung nicht im Wege stehen.

    Außerdem habe ich den Personalrat eingeschaltet. In unserer Situation müssen doch sehr viele Lehrer sein. Bei dem zu erwartenden Stundenbedarf wegen Krankheit oder frei gestellter Kollegen, da sie zu Risikogruppen gehören, müsste doch das Land von sich aus auf die Idee kommen, den Teilzeitbeschäftigten das Angebot zu machen evtl. zu verschieben, oder?

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