Beiträge von dj-mazda

    Bei uns ist es so, dass im April 2019 auch diese gekürzte Eingangsbesoldung nachgezahlt wurde. In meinem Fall waren das Brutto 7355 €. Der steuerliche Abzug lag bei 2813 € (!). Das ist aber fast das Doppelte prozentual (ca. 38,24%), als was normaler Weise von meinen Bezügen abgezogen wird (ca. 20,34%).


    Meine Frau ist ebenfalls Lehrerin und da verhält es sich ähnlich. Sie bekam eine Nachzahlung über 4094 €, von denen 1544 € Einkommenssteuer abgezogen wurden (also 37,7 % anstatt der regulären 20,72%).


    Da ja darauf verwiesen wurde, dass diese erhöhte steuerliche Belastung durch die Steuererklärung für das Jahr 2019 wieder ausgeglichen würde, waren wir erst mal beruhigt. Zudem könne evtl. die Fünftelungsregelung geltend gemacht werden.


    Nun haben wir also die Steuererklärung gemacht und die Zahlen genau so eingetragen, wie es die (verbesserte!) Anleitung des LBV vorschlägt. Die Fünftelungsregelung wäre also meiner Meinung nach berücksichtigt.


    Die aktuelle Steuerrückzahlung, was die Gehaltsnachzahlung betrifft, wirkt sich aber jedoch (vermutlich durch die Füntelungsregelung) lediglich um 625 € aus! Eigentlich müssten es aber etwa 2000 € sein, die wir da nachgezahlt bekommen müssten! Das verwundert und überrascht uns doch sehr.


    Nun meine Frage ans Forum:


    Weiss jemand, ob das sein kann, dass die Nachzahlung tatsächlich so hoch besteuert wird? Und entsprechend eben keine steuerliche Rückzahlung der etwa doppelt so hoch abgezogenen Einkommenssteuer erfolgt?


    Ist es also rechtens, dass der Ausgleich nur über die Fünftelungsregelung erfolgt? Da hätte das Land aber gut was eingespart...


    Ich komme da steuerrechtlich auch wirklich an meine Grenzen. Vielleicht weiß da jemand um eine Antwort? Oder hat jemand sogar schon einen Steuerbescheid bekommen, wo diese Fragen geklärt werden?

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