Beiträge von Chris_

    Laut der Ergänzung der Mitteilung 11-20 vom 30.03.2020 ist eine Absage vorzunehmen. Ich gebe aber zu Bedenken (auch meinem Kollegium), dass hinsichtlich der Kostenübernahme zunächst formuliert ist "Vorbehaltlich ... in Aussicht gestellt wird" und "Billigkeitsleistung des Landes, auf die kein Anspruch besteht."


    Ich halte das eigentlich für einen Schnellschuss und bis Ende des Jahres jetzt schon eine Entscheidung zu treffen für überzogen.

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