Beiträge von qchn

    Das, oder die Idee ist so genial und hat Wiederholungswert, dass ich noch in 2 Min. Ein paar Zeilen in meinem Reihenworddokument ergänze.


    Imho ist das eine wesentliche Folge der Digitalisierung. Wir haben im letzten Schuljahr vollelektronische Tafeln bekommen, auf denen das manuelle Schreiben derartig unspontan und unbequem ist, dass immer mehr Kolleginnen faktisch zu ner PPT übergegangen sind, die sie dann von vorne mehr oder weniger frontal durchjagen.

    Selbst für Stunden, die ich inhaltlich und vom Aufbau her aus dem Ärmel schütteln kann benötige ich mindestens 30 min für die Erstellung einer komplett neuen PowerPoint dazu- in der Sprache durchaus 45-60min- oder 5-15min für die Aktualisierung einer bereits dazu bestehenden PPT).

    Das ist in meinen Augen völliger Wahnsinn, dass das soviel Zeit in Anspruch nimmt. Ist PPt wirklich eine solche Arbeitserleichterung, dass sich das lohnt?

    ich kann mich auch noch gut an die Perweiss-Werbung erinnern. als Kind hab ich gedacht, naja, die Frau des Zahnarztes ist ja quasi Aushängeschild ihres Mannes und muss schöne Zähne haben, damit die Leute PatientInnen bei ihrem Mann werden. Insofern ist sie schon mehr Expertin, als irgendeine KFZ-Meister-Frau. Die kennt sich dann mit Autos aus.


    dabei fällt mit ein, dass auf Friedhöfen häufiger auf Grabsteinen sowas Ähnliches steht wie "Eheleute Heinz Becker". Das find ich wirklich extrem befremdlich.

    Zudem steht da nicht, was "Diskriminierungserfahrung" bedeutet. Sich diskriminiert fühlen und tatsächlich diskriminiert sein, sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.

    imho ist es ein Grundproblem der Identitypolitics, dass es eben gerade nicht darum geht, irgendwelche objektiven Aspekte zu identifizieren, sondern die Berechtigung für xy überwiegend durch subjektive Gefühle legitimiert wird.

    das ist doch garnichts Ungewöhnliches und imho Ausdruck des Peter-Prinzips: “In a hierarchy every employee tends to rise to his level of incompetence.” Nach einer gewissen Zeit wird jede Position in einer Organisation von jemandem besetzt, der unfähig ist, die Aufgabe zu erfüllen.

    Für den schriftlichen Teil müssen ja theoretisch nicht alle betroffenen Lehrkräfte anwesend sein, sondern es reicht, wenn eine Person zentral die Prüfungen austeilt. Die mündlichen Prüfungen liegen bei uns in der ersten Schulwoche. Finde ich gut gelöst, weil die Mehrheit dann wirklich erst am Freitag zur Konferenz kommen muss.

    wie gesagt, per Miteilung vom 16. Januar 23 liegt eine "dringende Empfehlung" der BezReg vor, die Nachprüfungen EF am Mo., 31.07./Di., 01.08.2023durchzuführen, i.e. die letzte Ferienwoche vorzeitig mit Dienstverpflichtungen zu belegen. da ja wegen der Prüfungskommissionen potentiell alle Lehrkräfte betroffen sind, haben wir an unserer Schule die Konferenzen auf Montag/Dienstag gelegt und wenn ich mich so bei KollegInnen an anderen Gymnasium umhöre, ist es an den anderen Schulen genauso. ich jedenfalls ziehe meinen Hut vor allen SchulleiterInnen, die der Dezernentin erklären, warum ihre SuS verspätet an die Bündelungsschule angemeldet wurden.

    Bei mir ging es um das Frühstück, die überwiegende Zahl der Gruppen sind bei uns weiterhin Halbtags-Gruppen, die also mittags abgeholt werden. Die Kinder hatten ihr Frühstück selbst dabei, Getränke wurden gestellt.


    Ich denke, das Mittagessen für die Ganztagesgruppen wird gemeinsam eingenommen, da es warm auf den Tisch kommt und aufdecken/ abdecken/ säubern braucht - einschließlich Küchenzeiten, die ja auch irgendwann enden.

    Also der Kindergarten, den wir uns angeguckt haben, hatte tatsächlich das Mittagessen in offener Buffetform in einem bestimmten Zeitkorridor vorgesehen, in dem alle Ü3-Kinder essen konnten was und wann sie wollten.

    ich finde den Beitrag sehr interessant - habe mich irgendwie inuitiv gegen einen u3-Platz in einem Kindergarten mit offenem Konzept entschieden und stattdessen bei der Tagesmutter verlängert. Gibt es da noch irgendwie handfestere Argumente?

    Ich hatte übrigens Französisch ab der 5., Englisch ab der 7. Klasse. In der 9. Klasse wollte man uns dann mit der anderen Hälfte der Klasse, die die reguläre Sprachenfolge hatte, zusammen unterrichten. In Englisch merkte man überhaupt keinen Unterschied zwischen den 2 oder 4 Jahren, in Französisch hingegen war es nicht möglich.

    Same with me. Außer, dass die armen französisch 2. FremdspachlerInnen dann doch mit uns zusammen hatten. In der Oberstufe hatten dafür wir Latein 3. FS mit denen der 2. zusammen und waren chancenlos..

    wir hatten - damals - in Rheinland-Pfalz in der Grundschule 2 Stunden Französischunterricht in der Woche (1.+2. Klasse Lieder singen, 3.+4. Klasse Redewendungen). Kinder mit Defiziten im Deutschen haben in der Zeit so einen Deutschförderunterricht besucht. Imho war das gar kein so schlechtes Modell und die zwei Stunden die Woche haben sogar gereicht, um eine rudimentäre Brieffreundschaften und Austausch in der 4. Klasse mit französischen Kindern in unserer Partnerschaftsstadt zu machen.

    Das Problem ist, dass allenfalls die konkrete (meinetwegen mündliche) Anweisung an eine oder mehrere Schulen durch einen Dezernenten bei Rechtsunsicherheit eine bindende Wirkung für die darunter liegende Ebene haben kann. Deshalb fragte ich nach einer schriftlichen Quelle.

    Ansonsten bleibt nämlich weiterhin die Frage, ob das "einen" als Kardinalzahl zu verstehen ist. Und dann wird es spannend: In der von dir zitierten Verwaltungsvorschrift zu § 14 Abs. 5 APO-GOSt heißt es "Die Schule ist verpflichtet, [...] einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen." [Hervorhebungen von mir]

    Was ist aber, wenn die S* wieder "aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen" (sprich: Krankheit) fehlen. Dann müsste nach deinen Ausführungen der Automatismus auf Feststellungsprüfung lauten. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, frage mich indes weiterhin, ob man insbesondere im ersten Quartal eines Halbjahres auf den "Terminnotstand" hinweisen und automatisch statt einer Klausur eine Feststellungsprüfung machen muss. Ich würde in dem Fall unserem Oberstufenkoordinator gern einen Tipp geben, damit nicht ggf. ein zweiter Nachschreibtermin angesetzt werden muss.

    Warum ich so darauf insistiere: Ich habe leider Erfahrungen mit meiner oberen Schulaufsicht hinsichtlich der Auslegung von Rechtstexten. Z. B. wurde an einer Schule, die ich kenne, an der ich aber nicht unterrichte, von ihr der in diesem Thread bereits propagierte Samstagstermin für Nachschreiber einkassiert, weil dies unstatthaft sei, da der Unterricht so auf mehr als fünf Tage pro Woche ausgeweitet werde. Auch durch einen Schulkonferenzbeschluss sei dies nicht zu heilen, weil dann alle S* diese sechs Tage Unterricht haben müssten.

    also ich schreib jetzt auch nicht aus welcher offiziellen Veranstaltung für FunktionsträgerInnen ich die Info mit dem einen Nachschreibtermin in NRW (schriftlich) erhalten habe, aber ich sag mal, Eure FunktionsträgerInnen sollten da auch gewesen sein - frag halt mal nach; ich denke, sie brauchen weniger einen Tipp, als einen Schubs in die richtige Richtung. im Übrigen muss bei einem verpassten Nachschreibtermin nicht automatisch eine Feststellungsprüfung angesetzt werden, sondern man findet eine individuelle Lösung. Ich hab da letztens einfach doch die Klausur noch nachschreiben lassen, weil es grad gut gepasst hat. Der Samstagstermin ist übrigens schon länger nicht mehr statthaft.

    ja, gab es. da das anscheinend noch nicht so dir Runde gemacht hat, will ich jetzt öffentlich nichts mehr dazu schreiben - nicht, dass uns diese schöne Regelung auch wieder kaputt gemacht wird von irgendwelchen klagewütigen Eltern. Ich finde es allerdings schon lustig, dass diese Regelung fast 1 zu 1 dem entsprechen zu scheint, was bei DFU in Bawü usus ist.

    Sowas kann auch nur von KuK kommen die nicht wissen, was mittlerweile an einigen BKs abgeht. Ich muss regelmäßig Nach-Nach-Nach-Nachklausuren erstellen, da einige SuS wirklich die Dreistigkeit besitzen, so häufig zu schwänzen und für jedes Mal ein Attest abgeben (natürlich immer nur für einen Tag gültig und auch immer von anderen Ärzten).


    Das Koordinieren von Nachschreibern stellt mittlerweile einen großen Posten in der Wochenarbeitszeit dar und ist garantiert nicht in dieser Form vom Dienstherren bedacht. Den Gefallen, dass Nachschreiber die gleiche Klausur bekommen tue ich denen natürlich nicht, was in einem hohen Arbeitsaufwand mündet. Sollte sich rumsprechen, dass ich die gleiche Klausur stelle hätte ich innerhalb kürzester Zeit noch mehr Probleme mit diesen Schülern. Die schülerfreundlichen Nachschreibregeln sind schön und gut solange sich alle an die Spielregeln halten. Dies ist aber zumindest bei uns einfach nicht gegeben, es wird gelogen und betrogen was das Zeug hält und da muss man einfach mMn stärker gegenhalten.

    also ich kann natürlich nur fürs Gymnasium sprechen, aber da gilt (zumindest im RegBez DUS) seit diesem Halbjahr die Regelung, dass genau ein einziger Termin zur Nachschrift in der Sek II angeboten werden muss. Wer zu diesem Nach-Termin fehlt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachschrift. Die Notenfindung erfolgt dann individuell pädagogisch, d.h. es kann noch nen zweiten Klausurtermin geben, ne mündliche Prüfung oder sonstwas. Wer häufig Nachschreibetermine produziert erhält dann auch mal ne 6. Ansonsten sollen wir bei häufiger Krankeit großzügig mit NF sein, was ja ggf letztlich genauso wie 0 Punkte dafür sorgt, dass man die Laufbahn nicht weiterführen kann. Diese beiden Faktoren haben bereits im ersten Quartal der Nutzung zu einem deutlichen Rückgang der zu organisierenden Termine geführt. Vielleicht ist ja an BKs auch sowas geplant?

Werbung