Ja sicher gibt es in jedem Land sowas wie Sozialleistungen. Ob du die aber beanspruchen kannst, ist natürlich ebenso in jedem Land an bestimmte Bedingungen geknüpft und in Deutschland sind diese Bedingungen im europäischen Vergleich eben minimal. Bei uns in der Schweiz z. B. bist du völlig unabhängig von deinem Aufenthaltsstatus für 3 Monate gesperrt, wenn du deinen Job selbst kündigst. Wer aus dem Ausland hierherkommt, muss nachweisen können, dass er/sie sich selbst versorgen kann. Das kann entweder ein gültiger Arbeitsvertrag sein oder du musst genügend Geld auf dem Konto haben und dies auch belegen können.
das Thema beschäftigt mich - es ist tatsächlich gar nicht sooo einfach herauszufinden, wie es in D und anderen EU-Ländern läuft. Wundert mich ehrlich gesagt. anscheinend ist es aber innerhalb der EU explizit erlaubt, beim Bezug von Sozialleistungen von der Nichtdiskriminierung von EU BürgerInnen abzuweichen, damit das Recht auf Freizügigkeit nicht zum Sozialhilfehopping missbraucht wird.
Hab jetzt nur für Frankreich geguckt, da muss man quasi beim Hinzug nachweisen, dass man sich finanzieren kann, wenn man nicht berufstätig ist.
In Deutschland gibt es seit Dezember 2016 die Regelung, dass es eine dreimonatige Wartefrist auf Leistungen nach SGB 2+7 für Neuzugezogene gibt. Dieser Zeitraum verlängert sich auf 5 Jahre, wenn die AusländerInnen kein Aufenthaltsrecht haben, weil sie weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind noch über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung ihres Lebensunterhalts verfügen. Wer keinen Anspruch hat, soll für maximal einen Monat Übergangsleistungen in Form von Sozialhilfe erhalten, um den Zeitraum bis zu seiner freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet zu überbrücken.
Das gilt vermutlich aber nur für EU-AusländerInnen, nicht für Menschen von außerhalb der EU.